Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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In Sachsen verfügbare EfA-Dienste

Ausländerwesen – Aufenthaltserlaubnis und –karten

Ausländerwesen – Aufenthaltserlaubnis und –karten

Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Alle zur Umsetzung dieser Leistungen entwickelten Online-Dienste sind Teil des Leistungsumfangs. Für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ werden die folgenden sieben Antragsstrecken bereitgestellt:

  1. „Erwerbstätigkeit“;
  2. „Familiäre Gründe“,
  3. „Ausbildung“,
  4. „Änderung von Nebenbestimmungen“,
  5. „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,
  6. „Niederlassungserlaubnis“,
  7. „Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)“ (f. Ukraine-Geflüchtete).

Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wird in zwei (Teil-)Antragsstrecken bereitgestellt.

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Ausländerwesen – Einbürgerung

Ausländerwesen – Einbürgerung

Die Online-Lösung „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie Abgabe des Antrags und wird als zentraler EfA-Dienst angeboten. Der Online-Dienst Einbürgerung umfasst ausgewählte Verwaltungsleistungen gemäß dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Innerhalb des OZG-Projekts sind diese LeiKa-Leistungen im Themenfeld (TF) „Ein- & Auswanderung“ dem Umsetzungsprojekt (UP) „Digitale Einbürgerung“ zugeordnet.

Leika-Leistungen

  • 99099002067002 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen
  • 99099002067004 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
  • 99099002067006 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung)
  • 99099002067007 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer
  • 99099002067003 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
  • 99099002067008 Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

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  • keine

Breitband-Portal

Breitband-Portal

Hochgeschwindigkeitsinternet in jedem Haushalt – flächendeckend und zeitnah. Das Breitband-Portal vereinfacht die Antragsstellung für Kommunen und Telekommunikationsunternehmen und beschleunigt damit den Genehmigungsprozess. Dazu implementiert das Breitband-Portal zum Nachrichten- und Datenaustausch zwischen den Planungsapplikationen der Planungsunternehmen und den Fachverfahren der Wegebaulastträger den vom IT-Planungsrat herausgegebenen XBreitband Standard.

Leika-Leistungen

  • 99012104000000 Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien
  • 99012104134000 Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

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Digitaler Führerschein

Digitaler Führerschein

Digital zu beantragen sind Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Dabei können Antragstellerinnen und Antragsteller ihr biometrisches Lichtbild hochladen oder bequem mit dem Smartphone als „Selfie“ aufnehmen. Auch die Unterschrift und weitere Nachweise können digital erfasst werden. Die Antragsgebühr wird über E-Payment abgewickelt, und dank der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, sowie der zugehörigen PIN in Verbindung mit der AusweisApp2 ist eine sichere Identifizierung gewährleistet.

Leika-Leistungen

  • 99108047001000 Fahrerlaubnis Erteilung

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  • keine

Fundservice Deutschland

Fundservice Deutschland

Die Fundbüro-Software Nova Find ist eine Software-as-a-Service Lösung. Alle Phasen eines Fundes oder Verlustes können damit digital abgewickelt werden: die Meldung der Fund- bzw. die Verlustsache, alle Abläufe im Fundbüro und die Rückgabe der Fundsache – zeitgemäß und DSGVO-konform. Nova Find bildet das gesamte ordnungsbehördliche Verfahren bei Fundangelegenheiten gemäß § 965 ff. BGB ab.

Über die Webseite des Fundservice Deutschland könnten Fundsachen gemeldet oder Verlustanzeigen aufgegeben werden. Eine einfache Bedienerführung und intelligente Suchroutinen ermöglichen einen schnellen Abgleich von Verlustanzeigen und gemeldeten Fundsachen über alle angeschlossenen Fundbüros. Bei Übereinstimmung werden die Besitzer elektronisch oder per Brief informiert.

Federführung: Freistaat Sachsen
Kosten:
jährliche Pauschale: 0,015€/EW
Einrichtungskosten: 150,00 €

Weiterführende Informationen: Webseite Nova Find

Leika-Leistungen

  • 99089017261000 Fundsachen Entgegennahme

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Gesundheitsleistungen – Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können gegebenenfalls unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen. Anspruch darauf haben Personen, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind. Die Ausstellung des Beiblattes mit Wertmarke erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015013012000 Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Gesundheitsleistungen – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Begleitende Hilfen können u.a. beantragt werden für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und in besonderen Lebenslagen die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Leika-Leistungen

  • 99015018148004 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Bestattungskostenhilfe

Gesundheitsleistungen – Bestattungskostenhilfe

Wenn eine nahezu mittellose Person verstirbt, reicht der Nachlass im Regelfall nicht aus, um die Beerdigungskosten zu begleichen. Schlagen dann etwa nahe Verwandte oder Angehörige, wie Eltern, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern, das Erbe aus, können sie dennoch zur Übernahme der nicht durch das Erbe gesicherten Bestattungskosten verpflichtet sein. Ist Ihnen die Kostenübernahme nicht zuzumuten, können sie gemäß § 74 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) einen Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt wird dann auf Grundlage von Einkommens- und Vermögensnachweisen – unter Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe – prüfen, ob eine Übernahme der Bestattungskosten zumutbar war, oder diese Kosten durch das Sozialamt selbst zu übernehmen sind.

Leika-Leistungen

  • 99101014080000 Bestattungskostenhilfe Gewährung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Blindenhilfe

Gesundheitsleistungen – Blindenhilfe

Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Sie dient dem Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die blinde Person soll durch die Blindenhilfe in die Lage versetzt werden, nach freier Entscheidung Anschaffungen zu machen oder Ausgaben zu tätigen, die ihm oder ihr das Leben mit Blindheit erleichtern, soweit diese Kosten nicht durch die eigenen finanziellen Ressourcen gedeckt werden können. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), in dem das Merkzeichen BI festgestellt wurde oder durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen BI nachzuweisen.

Leika-Leistungen

  • Blindenhilfe 99107047080000 Blindenhilfe Gewährung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Eingliederungshilfe

Gesundheitsleistungen – Eingliederungshilfe

Menschen, die eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind und von ihrer Behinderung im täglichen Leben eingeschränkt werden, können Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) beantragen. Die Leistungen bieten Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens, um ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Anschluss an einen Antrag wird die zuständige Behörde gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Die Kosten für die Eingliederungshilfe übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.

Es wird zwischen Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Leistungen für Erwachsene unterschieden. Ferner wird bei Kindern und Jugendlichen unterschieden zwischen einem Anspruch auf Leistungen nach SGB IX oder nach SGB VIII. Nur Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen haben einen Anspruch auf Leistungen nach SGB IX. Dagegen haben Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen einen Anspruch auf Leistungen nach SGB VIII. Der hier beschriebene Onlinedien

Leika-Leistungen

  • 99107005080000 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Feststellung einer Behinderung

Gesundheitsleistungen – Feststellung einer Behinderung

Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015004037000 Behinderung Feststellung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Pflege

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Pflege

Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und daher der Hilfe durch andere bedarf, hat Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der/die Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind.

Leika-Leistungen

  • 99107014017000 Hilfe zur Pflege Bewilligung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist Teil der Sozialhilfe. Sie wird gewährt, wenn ein Haushalt in seiner Weiterführung gefährdet ist. Zum Leistungsinhalt gehören die persönliche Betreuung und die Wahrnehmung von notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Persönliche Betreuung ist insbesondere für zu versorgende Kinder notwendig. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ist eine nachrangige Hilfe. Sie wird nur gewährt, soweit nicht vorrangige Hilfen, wie die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII, Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder etwa Krankenkassenleistungen in Betracht kommen. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll in der Regel nur vorübergehend gewährt werden. Ein Ende der Notlage muss absehbar sein. Ausnahmsweise kann die Hilfe auf längere, unbestimmte Zeit gewährt werden, wenn dadurch die Unterbringung in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung vermieden oder verzögert werden kann.

Leika-Leistungen

  • 99107050017000 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes Bewilligung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Leichenpass

Gesundheitsleistungen – Leichenpass

Werden bei der Beförderung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so kann je nach Erfordernis des Ziellandes ein gesondertes Antragsverfahren mit der Ausstellung eines internationalen Leichenpasses unter Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes notwendig sein. In vielen Ländern ist das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung (IALB) Grundlage der geforderten Angaben.

Leika-Leistungen

  • 99101003012000 Leichenpass Ausstellung

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  • keine

Sozialplattform – Aktivierung und berufliche Eingliederung

Sozialplattform – Aktivierung und berufliche Eingliederung

Maßnahmen, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaus-sichten von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeits-suchenden und Arbeitslosen zu unterstützen. Sie können dazu eingesetzt werden, um die Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder die Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme. Während der Teilnahme an der Maßnahme wird das Arbeitslosengeld oder ALG II weiter gewährt, sofern ein Anspruch besteht. Es wird sowohl aus ALG I, ALG II und auch für Geflüchtete gefördert. Es sind auch solche Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich auf Arbeitgeber:innen beziehen, die förderberechtigte Arbeitnehmer:innen einstellen


Testzugang PW: Antrag-SOP23

Leika-Leistungen

  • 99007009027001 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – Förderung SGB II
  • 99007006017001 Vermittlungsbudget – Bewilligung SGB II
  • 99007032203000 Arbeitsgelegenheiten – Zuweisung
  • 99007029017000 Kommunale Eingliederungsleistungen – Bewilligung
  • 99007035017000 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen – Bewilligung
  • 99007031017000 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Bedarf für Bildung und Teilhabe

Sozialplattform – Bedarf für Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.


Testzugang PW: grape-spice-next-crowd

Leika-Leistungen

  • 99107032017002 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • 99107032017003 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • 99107032017004 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • 99107032017005 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld
  • 99107032017006 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag
  • 99107032017007 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld

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  • keine

Sozialplattform – Bescheinigung für Geringverdiener

Sozialplattform – Bescheinigung für Geringverdiener

Der Pass für Geringverdiener ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien sowie Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins von der zuständigen Stelle wird sichergestellt, dass eine belegungs- und mietpreisgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.


Testzugang PW: Antrag-SOP23

Leika-Leistungen

  • 99107022012000 Wohnberechtigungsschein – Ausstellung

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  • keine

Sozialplattform – Bürgergeld

Sozialplattform – Bürgergeld

Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) ist die Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Sie umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Leika-Leistungen

  • 99107108017000 Bürgergeld – Bewilligung
  • 99107066017000 Einmalige Leistungen – Bewilligung
  • 99107068017000 Leistungen für Auszubildende – Bewilligung
  • 99107067017000 Darlehen bei unabweisbarem Bedarf – Bewilligung
  • 77000000008878 Veränderungsmitteilung (VÄM) – Veränderung (LeiKa-ID steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest.)
  • 77000000008879 Antrag auf Weiterbewilligung (WBA) – Wiedererteilung (LeiKa-ID steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest.)

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  • keine

Sozialplattform – Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Sozialplattform – Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Notwendige Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätigkeit oder Heranführung an den Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Arbeitgeber:innen. Typische Leistungen sind bspw. Einstiegsgeld, Lohnkostenzuschuss, Beschäftigungszuschuss.

Leika-Leistungen

  • 99007036017000 Teilhabe am Arbeitsmarkt – Bewilligung
  • 99007033017000 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – Bewilligung
  • 99007030017000 Einstiegsgeld – Bewilligung
  • 99007034017000 Freie Förderung SGB II – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialplattform – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich ja nach Bundesland. Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Sozialämter der Kommune geprüft. Die Regelsatz-Zahlung wird ergänzt durch weitere Beträge, wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.


Testzugang PW: Antrag-SOP23

Leika-Leistungen

  • 99107009017000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

Sozialplattform – Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.


Testzugang PW: canal-deer-comet-text

Leika-Leistungen

  • 99107012017000 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) – Bewilligung
  • 99107054017000 Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII – Bewilligung
  • 99107012017001 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) – Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
  • 99107055017000 Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – Bewilligung
  • 99107055017001 Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – Bewilligung nach der in § 32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger
  • 99107012017002 Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Personen wohnhaft innerhalb einer besonderen Wohnform

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  • keine

Sozialplattform – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyslbLG)

Sozialplattform – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyslbLG)

Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungsempfänger im Sinne von §1 AsylbLG sind, haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung nach §4 AsylbLG. Dieser Anspruch ist gültig bis sie sich 15 Monate ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten und die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich verlängert haben. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen wird von den zuständigen Behörden (i.d.R. den Sozial- bzw. Aus-länderbehörden der aufnehmenden Kommunen) sichergestellt, indem diese beispielsweise Krankenscheine für die Behandlung bei einer medizinischen Einrichtung ausstellen oder Ärzte und Ärztinnen direkt beauftragen. In einigen Bundesländern haben die Kommunen zudem die Möglichkeit in Zusam-menarbeit mit den Krankenkassen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für diese Personengruppe auszustellen. Dieser Ansatz wird bislang allerdings nur vereinzelt angewandt.


Testzugang PW: knob-footer-plus-pear

Leika-Leistungen

  • 99107029017000 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Soziale Entschädigung

Sozialplattform – Soziale Entschädigung

Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung mit der Folge einer Gesundheitsstörung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.

Leika-Leistungen

  • 99107112037000 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Feststellung
  • 99107112037001 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Feststellung für Geschädigte
  • 99107112037002 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Feststellung für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
  • 99107112080000 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Gewährung
  • 99107112080001 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Gewährung von vorzeitigen Leistungen
  • 99107113080000 Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz – Gewährung
  • 99107114068000 Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen – Übernahme
  • 99107115148000 Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung – Erbringung
  • 99107115148001 Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung – Erbringung für Berechtigte
  • 99107115148002 Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung – Erbringung für Geschädigte
  • 99107116017000 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107116020000 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Verlängerung
  • 99107116039000 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107116039001 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Erstattung Betreuungskosten
  • 99107116039002 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Erstattung Fahrtkosten
  • 99107117017000 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107117017001 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Ergänzende Leistungen
  • 99107117017002 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
  • 99107117017003 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
  • 99107117148000 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung
  • 99107117148001 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung für Geschädigte infolge von Nichtschädigungsfolgen
  • 99107117148002 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung für Angehörige und Nahestehende, Hinterbliebene von Geschädigten
  • 99107117148003 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
  • 99107118039000 Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107119039000 Reisekosten zur Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107120036000 Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung – Ersatz
  • 99107121017000 Krankengeld der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107122017000 Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107123017000 Aufwendungen für die Alterssicherung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107123017001 Aufwendungen für die Alterssicherung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Aufwendungen für die Alterssicherung
  • 99107124039000 Kosten für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt – Erstattung
  • 99107125039000 Kosten für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland – Erstattung
  • 99107126039000 Kosten für Krankenbehandlung bei selbstbeschaffter Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107127080000 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung
  • 99107127080001 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung für Krankenbehandlung
  • 99107127080002 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung für ergänzende Leistungen
  • 99107127080003 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung für Versorgung mit Hilfsmitteln
  • 99107128017000 Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107128017001 Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Bewilligung Für Geschädigte
  • 99107128017002 Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Bewilligung Für Witwen und Witwer
  • 99107129017000 Einmalzahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte bei Gewalttaten im Ausland – Bewilligung
  • 99107130017000 Leistungen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedarf – Bewilligung
  • 99107131017000 Leistungen der sozialen Entschädigung bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit – Bewilligung
  • 99107132039000 Kosten häuslicher Pflege im Arbeitgebermodell der sozialen Entschädigung bei Pflegebedürftigkeit – Erstattung
  • 99107133080000 Ausgleich in Härtefällen der sozialen Entschädigung – Gewährung
  • 99107134037000 Berufsschadensausgleich der sozialen Entschädigung – Feststellung
  • 99107135080000 Monatlicher Pflegeausgleich für Witwen und Witwer bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege des Geschädigten – Gewährung
  • 99107136017000 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107136017001 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschä-digung – Bewilligung am Arbeitsleben
  • 99107136017002 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen
  • 99107136017003 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung an Bildung
  • 99107136017004 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung zur Sozialen Teilhabe
  • 99107137017000 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107137017001 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung zum Lebensunterhalt
  • 99107137017002 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung zur Förderung einer Ausbildung
  • 99107137017003 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung zur Weiterführung des Haushalts
  • 99107137017004 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung in sonstigen Lebenslagen
  • 99107139080001 Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Gewährung Für Waisen
  • 99107139080002 Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Gewährung für hinterbliebene Eltern
  • 99107138039001 Leistungen der Kranken- und Unfallkassen für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung Aufwendungen
  • 99107138039002 Leistungen der Kranken- und Unfallkassen für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung Verwaltungskosten

Konfigurierbare Felder

  • keine

Sozialplattform – Übernahme von Mietrückständen

Sozialplattform – Übernahme von Mietrückständen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.


Testzugang PW: melon-deed-grant-search

Leika-Leistungen

  • 99107042068001 Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II
  • 99107042068002 Mietrückstände Übernahme SGB XII

Konfigurierbare Felder

  • keine

Amt24-Online-Antragsassistenten

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich)

K24-BRS-AAPG
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich)

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist grundsätzlich verboten. Außerhalb dieser Bereiche hat der Inhaber einer Erlaubnisurkunde gemäß § 7 oder § 27 SprengG oder eines behördlichen Befähigungsscheines gemäß § 20 SprengG („Protechniker“, „Feuerwerker“) ein beabsichtigtes Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
• der Kategorie F2: in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember,
• der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2: ganzjährig
der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde
• zwei Wochen bzw.
• vier Wochen (bei einem Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder
Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind) vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Leika-Leistungen

  • 99089046261000 Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme
  • 99089046261001 Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber
  • 99089046261002 Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme außerhalb der Räume der eigenen Niederlassung auf Tourneen

Konfigurierbare Felder

  • keine

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (privat)

K24-BRS-APGS
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (privat)

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) erhalten.

Leika-Leistungen

  • 99089045007000 Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

Konfigurierbare Felder

  • Liste Zahlungsart

Akteneinsicht nach VwVfG

K24-IOZ-AE
Akteneinsicht nach VwVfG

Die Frage, inwieweit ein Bürger Einsicht in die bei einer kommunalen Behörde geführten Akten nehmen kann, stellt sich insbesondere dann, wenn ein Bürger in einem ihn betreffenden Verwaltungsverfahren als Antragsteller oder als sonstiger Beteiligter klären will, welchen Sachverhalt eine Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat oder welche rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen.
Soweit es um eine Einsicht in Akten geht, die zu einem laufenden Verfahren geführt werden, ist dieses Akteneinsichtsrecht allgemein in § 29 VwVfG geregelt. Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es jedoch noch eine Vielzahl von speziellen Regelungen, die für einzelne Bereiche das Akteneinsichtsrecht ganz oder teilweise spezifisch regeln.
Auch außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens kann ein Bürger Akteneinsicht beantragen. Allerdings entscheidet dann die aktenführende Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Gewährung von Akteneinsicht. Insoweit hat ein Bürger einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Einsichtsgesuch, soweit von ihm ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht geltend gemacht wird.

Leika-Leistungen

  • 99089070109000 Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren
  • 99015016080000 Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte Gewährung
  • 99064005000000 Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz
  • 99159004023000 Bereitstellung von Auszügen aus der elektronischen Akte Auskunft
  • 99013008109000 Vermittlungsakten Einsicht gewähren

Konfigurierbare Felder

  • Abschnitt 4 Feld „Art der Akteneinsicht (papierbasierte Aktenführung) ein- und ausschalten
  • Feld „Art der Akteneinsicht (digitale Aktenführung) ein- und ausschalten

Altlasten- und Bodenschutzkataster

K24-AFB-ABK
Altlasten- und Bodenschutzkataster

Bei berechtigtem Interesse erteilt Ihnen die zuständige Behörde Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen (kurz „Altlasten“). Dabei handelt es sich um Flächen, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Altlastverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss. Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.

Leika-Leistungen

  • 99020001000000 Altlasten und Bodenschutzkataster
  • 99020001023000 Altlasten und Bodenschutzkataster Auskunft
  • 99020003000000 Fachinformationssystem Boden
  • 99020003023000 Fachinformationssystem Boden Bereitstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Anlage von forstbetrieblichen Anlagen oder Leitungsschneisen im Wald

K24-LUW-AFALW
Anlage von forstbetrieblichen Anlagen oder Leitungsschneisen im Wald

Eine Genehmigung bei der unteren Forstbehörde ist dann zu beantragen, wenn in einem Waldstück Bäume beseitigt werden sollen, um eine eine forstbetriebliche Einrichtung mit einer Fläche ab einem Hektar Größe oder eine Leitungsschneise anzulegen. Von der Genehmigung ausgenommen ist die Anlage von Waldwegen.

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Anzeige der Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren

K24-GUG-AHGWT
Anzeige der Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren

Für wild lebende Tiere besonders geschützter Arten existieren naturschutzrechtliche Zugriffs-, Vermarktungs- und Besitzverbote. Von den Besitz- und Vermarktungsverboten sind Ausnahmen möglich. Im Rahmen der Haltung besonders geschützter Arten von Wirbeltieren ist der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung der Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige der Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren schriftlich anzuzeigen.

Leika-Leistungen

  • 99110093000000 Anzeige des Bestands besonders geschützter Wirbeltiere oder von nicht besonders geschützten Arten
  • 99110093261000 Anzeige des Bestands besonders geschützter Wirbeltiere oder von nicht besonders geschützten Arten Entgegennahme
  • 99110093261001 Anzeige des Bestands besonders geschützter Wirbeltiere oder von nicht besonders geschützten Arten Entgegennahme nach Bestandsänderung
  • 99110093261002 Anzeige des Bestands besonders geschützter Wirbeltiere oder von nicht besonders geschützten Arten Entgegennahme nach Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere
  • 99110094000000 Anzeige der Kennzeichnung eines besonders geschützten Wirbeltieres oder nicht besonders geschützten Art
  • 99110094261000 Anzeige der Kennzeichnung eines besonders geschützten Wirbeltieres oder nicht besonders geschützten Art Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Anlagen

Anzeige des Erwerbs einer Waffe

K24-PSO-EBWM
Anzeige des Erwerbs einer Waffe

Wer Waffen/Waffenteile erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde mitzuteilen (anzuzeigen). Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist eine zuvor erteilte waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte).

Leika-Leistungen

  • 99089087000000 Anzeige des Erwerbs einer Waffe
  • 99089087261000 Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID

Anzeige einer Geburt

K24-PEW-AG
Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Der Ort der Geburt entscheidet darüber, wer dazu verpflichtet ist.

Leika-Leistungen

  • 99027006000000 Anzeige einer Geburt
  • 99027006261000 Anzeige einer Geburt Entgegennahme
  • 99027006261001 Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
  • 99027006261002 Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Personen
  • 99027006261003 Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung
  • 99027007000000 Anzeige einer Hausgeburt
  • 99027004000000 Anonyme Geburt
  • 99027012000000 Fehlgeburt
  • 99027012022000 Fehlgeburt Bescheinigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Hinweistext Nachsendeadresse Anlagen

Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

K24-EGR-ASTHB
Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

Wer sich in einem Heilberuf niederlassen möchte, muss die Aufnahme der Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, wird die Praxis verlegt oder die Tätigkeit aufgegeben, ist dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Der gegenständliche Antrag behandelt die Anmeldung einer heilberuflichen Niederlassung.

Leika-Leistungen

  • 99050063000000 Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
  • 99050063261000 Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Höhe Anmeldegebühr
  • Höhe Abmeldegebühr

Anzeige einer Versteigerung

K24-PSO-VSA
Anzeige einer Versteigerung

Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis. Zusätzlich ist jede einzelne Versteigerung der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, anzuzeigen. Der gegenständliche OAA bildet die Anzeige der Versteigerung ab.

Leika-Leistungen

  • 99050211000000 Versteigerung - Anzeige
  • 99050211261000 Versteigerung - Anzeige Entgegennahme
  • 99050211261001 Versteigerung - Anzeige Entgegennahme durch zuständige Behörde
  • 99050212000000 Versteigerung - Antrag Fristverkürzung
  • 99050212006000 Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Anzeige einer Wasserversorgungsanlage

K24-GWG-AEWVA

Für Inhaber bzw. Betreiber einer Trink- oder Brauchwasserversorgungsanlage zur Fremd- oder Eigenversorgung besteht gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine entsprechende Anzeigepflicht.

Leika-Leistungen

  • 99129086000000 Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
  • 99129086261000 Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anzeige eines Sterbefalls

K24-PEA-ASF
Anzeige eines Sterbefalls

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

Leika-Leistungen

  • 99101011000000 Anzeige Sterbefall
  • 99101011261000 Anzeige Sterbefall Entgegennahme
  • 99101011261001 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
  • 99101011261002 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen
  • 99101016000000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
  • 99101016012000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anzeige Tierhaltung

K24-PSO-ATH
Anzeige Tierhaltung

Wer gewerblich oder privat Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Equiden), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Bienen, Kameliden, Gehegewild oder sonstige Klauentiere halten will, hat dies der zuständigen unteren Tierschutzbehörde (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt) vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Änderungen sowie die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zu melden (registrieren) sind insbesondere die Haltung von,

  • Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (gemäß § 26 ViehVerkV),
  • Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren (gemäß § 45 ViehVerkV),
  • Geflügel, insb. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Tauben und Laufvögel (gemäß § 26 VieVerkV und § 2 Abs. 1 GeflPestSchV),
  • Bienen und Hummeln (gemäß § 1a BienSeuchV).

Darüber hinaus haben Halter von Schweinen, Schafen oder Ziegen, der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle bis zum 15.01. eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 01.01. (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm sowie Ferkeln bis einschließlich 30 Kilogramm, Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen bis einschließlich neun Monate, zehn bis einschließlich 18 Monate und ab 19 Monaten, anzuzeigen.

Leika-Leistungen

  • 99110061000000 Tierhaltung Erstanzeige
  • 99110061261000 Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme
  • 99110061261001 Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Vieh
  • 99110061261002 Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
  • 99110061261003 Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische
  • 99110062000000 Tierhaltung Änderungsanzeige
  • 99110062261000 Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme
  • 99110062261001 Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme Vieh
  • 77000000007298 Bienenhaltung Anzeige
  • 77000000007299 Bienenhaltung Registrierung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen

K24-PSO-AUESW
Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen

Waffen/ Waffenteile und Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Wenn Schusswaffen oder Waffenteile einer Person überlassen wurden, muss dies innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt (anzeigt) werden.

Leika-Leistungen

  • 99089035000000 Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland
  • 99089035261000 Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme
  • 99089197000000 Anzeige eines gewerblichen Waffenherstellers oder Waffenhändlers zur Überlassung von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland
  • 99089197261000 Anzeige eines gewerblichen Waffenherstellers oder Waffenhändlers zur Überlassung von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID

Anzeige von Grenzwertüberschreitungen bei der Trinkwasseruntersuchung

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage muss nach § 47 TrinkWV dem zuständigen Gesundheitsamt bei einer regelmäßig durchgeführten Untersuchung des Trinkwassers aufgetretene Vorkommnisse melden. Ebenso muss die zugelassene Untersuchungsstelle nach § 53 TrinkwV melden, wenn bei einer Untersuchung einer Trinkwasserprobe eine Überschreitung des Grenzwertes von Legionellen festgestellt wurde.

Leika-Leistungen

  • 99129034000000 Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß §16 Absatz 1 und 3 der Trinkwasserverordnung
  • 99129033000000 Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes gemäß §16 Absatz 7 der Trinkwasserverordnung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Archivgut Einsicht

K24-IOZ-AGE
Archivgut Einsicht

Das Archiv ist eine Fachdienststelle für alle Fragen des kommunalen Archivwesens sowie die Heimat-,Regional- und Lokalgeschichte. Jedermann hat vorbehaltlich der Rechte betroffener Personen oder Dritter das Recht, das Archivgut (Archivalien) des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen zu nutzen. Die Benutzung sowie die Erweiterung oder Änderung der Benutzung des Kommunalarchivs bedarf einer vorherigen Erlaubnis. Die Erlaubnis begründet dabei keinen Anspruch auf Vorlage von
• Archivgut in einer vom Benutzer bestimmten Zeit,
• Archivgut im Original, wenn der Zweck durch vorhandene Reproduktionen erreicht werden kann, soweit Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen,
• Hilfsmitteln zum Auffinden (z.B. Lese‐ bzw. Forschungshilfe).
Eine Benutzung von personenbezogenen Archivgut ist zulässig, sofern die Person, auf die sich das Archivgut bezieht, eingewilligt hat. Die Benutzung von Archivgut ist i.d.R. erst nach Ablauf von sogenannten Schutzfristen (Sperrfristen) zulässig, welche auf dem Zeitpunkt der Entstehung der archivierten Unterlagen basieren. Die allgemeine Schutzfrist beträgt 30 Jahre. Für personenbezogenes Archivgut gelten je nach Fallkonstellation längere Schutzfristen. Für bestimmte Benutzungsanliegen und für einzelne Archivalien-Gruppen sind auf Antrag Sperrfristverkürzungen möglich.

Leika-Leistungen

  • 99077015109000 Archivgut Einsicht gewähren

Konfigurierbare Felder

  • Informationen (Hinweis auf anfallende Gebühren)
  • eID

Aufgrabung im öffentlichen Raum

K24-GBB-AGOER
Aufgrabung im öffentlichen Raum

Wer eine Straße einschließlich Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen aufgraben möchte, nutzt diese über den Gemeingebrauch hinaus. Jede Aufgrabung als Bautätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze, Geh- und Radwege, etc.) bedarf daher der Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (i.d.R. Tiefbauamt) als Träger der Straßenbaulast. Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.Die Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht das Einholen sonstiger erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen oder verkehrsrechtlicher Anordnungen. Soweit durch die Aufgrabung Verkehrsbeschränkungen notwendig werden, sind vom Verursacher die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Leika-Leistungen

  • 99012114000000 Aufgrabung im öffentlichen Raum
  • 99012114005000 Aufgrabung im öffentlichen Raum Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • max. Größe der Anlagen
  • Hinweistext zur Aufgrabung

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

K24-BAU-ABLV
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise Zufahrtsbaulast (Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße) oder Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück (Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.).Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

Leika-Leistungen

  • 99012004000000 Baulastenverzeichnis
  • 99012004023000 Baulastenverzeichnis Auskunft

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

K24-BSO-AKPS
Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Der Online-Antragsassistent beinhaltet drei Anträge.
a) Beauftragung einer Verkehrswertermittlung durch einen Gutachterausschuss. Antragsteller sind die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
b) Auskunft aus der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung über Grundstückswerte. Antragsteller sind alle Personen und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten geltend machen.
c) Auskunft über den vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert. Antragsteller sind alle Personen und Organisationen.

Leika-Leistungen

  • 99123013000000 Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • 99123013001000 Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Abschnitt Auswahlkriterien
  • Konfugrierungsmöglichkeit zur Vergleichsfallanzahl

Auskunft personenbezogene Daten

K24-IOZ-PBDA
Auskunft personenbezogene Daten

Sie haben das Recht Auskunft nach Datenschutzrecht über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. Dies können Sie von folgenden Stellen verlangen:
öffentliche Stellen des Bundes, des Freistaates Sachsen, der Gemeinden und Landkreise
Andere der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten, Kammern, Innungen, öffentlich-rechtliche Stiftungen)
Private, die hoheitliche Aufgaben erfüllen (sog. Beliehene, z. B. der TÜV ).
Die Rechtsgrundlagen für eine Auskunft sind allerdings unterschiedlich, je nachdem, bei welcher Stelle Sie Auskunft verlangen.
Zumeist wird Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung als Grundlage für das Auskunftsbegehren in Frage kommen. Demnach muss der Verantwortliche Ihnen auf Ihren Antrag hin Daten bestätigen und mitteilen.

Leika-Leistungen

  • 99064003000000 gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG
  • 99064003023000 gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft
  • 99032001000000 personenbezogene Daten
  • 99032001023000 personenbezogene Daten Auskunft
  • 99032001062000 personenbezogene Daten Berichtigung
  • 99032001064000 personenbezogene Daten Löschung
  • 99064002000000 unrichtige personenbezogene Daten
  • 99064002062000 unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • 99032014000000 Verarbeitung personenbezogener Daten
  • 99032014023000 Verarbeitung personenbezogener Daten Auskunft
  • 99032014062000 Verarbeitung personenbezogener Daten Berichtigung
  • 99032014261000 Verarbeitung personenbezogener Daten Entgegennahme
  • 99032014064000 Verarbeitung personenbezogener Daten Löschung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Anlagen

Ausländerzentralregister Eintragung / Löschung Übermittlungssperre

K24-PSO-ALS
Ausländerzentralregister Eintragung / Löschung Übermittlungssperre

Antrag auf Anordnung von Übermittlungssperren nach § 4 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) bei der Ausländerbehörde
Wenn Sie im Zentralregister für Ausländer eingetragen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden dürfen.  […]
Leben Sie als Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland, dann stehen Ihre personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Daraus können öffentliche Stellen Informationen über Sie erhalten. Auch nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Daten aus dem Ausländerzentralregister erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen – wenn Sie eine Gefahr für sich oder Ihre Angehörigen sehen – können Sie eine Übermittlungssperre beantragen.
Gesperrte Daten sind mit einer Übermittlungssperre versehen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen ohne Ihre Stellungnahme an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten oder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden.
Soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, ist die Sperre auch gegenüber Behörden wirksam.
Wie lange die Sperre gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Leika-Leistungen

  • 99011008060001 Ausländerzentralregister Eintragung Übermittlungssperre
  • 99011008064000 Ausländerzentralregister Löschung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

K24-GEW-AVSFA
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) bestimmt die gesetzlichen Feiertage, die Gedenk- und Trauertage sowie die religiösen Feiertage. Es regelt auch, welche Handlungen und Veranstaltungen während dieser Tage verboten sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Ordnungsbehörde auf Antrag von bestimmten Verboten Befreiungen erteilten.

Leika-Leistungen

  • 99006001000000 Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
  • 99006001006000 Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetriebe

K24-OUS-APEHB
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetriebe

Wer einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führt, kann einen Parkausweis („Handwerker-Parkausweis“) beantragen. Mit diesem darf man für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Leika-Leistungen

  • 99108003000000 Ausnahmegenehmigung Parken
  • 99108003001000 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
  • 99108003001001 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
  • 99108003001002 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb
  • 99108003001003 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst
  • 99108003001004 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
  • 99108003001005 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
  • 99108010056002 Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

K24-OUS-AFRSF
Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger dürfen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen („Sonntagsfahrverbot“). Zusätzlich ist in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August („Ferienreisezeit“) an allen Samstagen jeweils in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr eines jeden Jahres der Lkw-Verkehr auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen beschränkt („Ferienreisezeitfahrverbot“). In begründeten Fällen können jedoch von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Leika-Leistungen

  • 99108002000000 Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot
  • 99108002006000 Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
  • 99108058000000 Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
  • 99108058006000 Ausnahme von Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung
  • 99108058006001 Ausnahme von Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung in dringenden Fällen
  • 99108058006002 Ausnahme von Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft
  • 99108035000000 Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
  • 99108035001000 Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung
  • 99108059000000 Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten
  • 99108059006000 Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung
  • 99108059006001 Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung in dringenden Fällen
  • 99108059006002 Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung für bestimmte Einzelfälle
  • 99108059006003 Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung allgemein für bestimmte Antragsteller
  • 99108059006004 Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Außerhäusliche Unterbringung von Berufs- und Internatsschülern

K24-SEH-AUBIS
Außerhäusliche Unterbringung von Berufs- und Internatsschülern

Wenn Sie als Berufsschülerin oder Berufsschüler für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten. Wenn Ihr Kind eine der unten genannten allgemeinbildenden Schulen besucht und dort im Internat untergebracht ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.

Leika-Leistungen

  • 99400122000000 Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen
  • 99400122017000 Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen Bewilligung
  • 99400122079000 Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen Auszahlung
  • 99041010000000 notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
  • 99041010077000 notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht Beratung und Unterstützung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Baumpatenschaften

K24-GEM-BP
Baumpatenschaften

Einen Baum zu pflanzen hat für viele symbolischen Charakter. Bäume stehen für Leben, für etwas, was die Zeit überdauert, was gedeiht und sich entwickelt. Bäume sind auch Wohltäter. Sie versorgen uns mit der nötigen Atemluft, spenden Schatten, verbessern das Klima, filtern den Feinstaub aus der Luft, bieten Lebensraum für viele Lebewesen und werten unser Umfeld auf. Durch Stürme und die Hitzesommer der vergangenen Jahre sind zahlreiche Bäume abgestorben und mussten entfernt werden. Umso bedauerlicher ist es, dass viele Bäume, die in den vergangenen Jahren gefällt werden mussten, aus finanziellen Gründen bisher nicht ersetzt werden konnten. Das bedeutet für alle einen Verlust an Lebensqualität. Mit einer Baumpatenschaft (Baumspende) ermöglichen Stifter bzw. Spender (Bürger oder Unternehmen) Baumpflanzungen in öffentlichen Parks, an Straßen, auf Plätzen, in Erholungsgebieten sowie auf kommunalen Friedhöfen der Gemeinde. Im Spendenbetrag sind i.d.R. die Lieferung, die Pflanzung, die Verankerung, das Substrat und das Spenderschild enthalten. Das Widmungsschild (i.d.R. eine Plakette mit individueller Gravur) wird an der Baumverankerung angebracht.

Leika-Leistungen

  • Baumpatenschaften

Konfigurierbare Felder

  • Variante der Baumpatenschaft
  • Mindestbeträge für Spenden-Baumspende-Widmung

Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

K24-BEW-BUBB
Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für eine Feuerbestattung muss eine Unbedenklichkeitserklärung des Gesundheitsamtes beantragt werden.

Leika-Leistungen

  • 99101001038000 Bestattung Durchführung Feuerbestattung

Konfigurierbare Felder

  • Hinweistext Allgemeine Information

Beantragung Gehölzschnitt und Baumfällung

K24-LUW-BGBF
Beantragung Gehölzschnitt und Baumfällung

Gemäß § 19 SächsNatSchG (i.V.m. § 29 BNatSchG) haben die sächsischen Kommunen die Möglichkeit den Gehölzbestand der Kommune oder Teile davon durch eine Satzung unter Schutz zu stellen. Entsprechend muss bei Eingriffen oder größeren Maßnahmen, die über eine Pflege oder die Sicherung des Erhalts hinausgehen, ein Antrag auf Befreiung von dieser Satzung gestellt werden.

Leika-Leistungen

  • 99090021000000 Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume
  • 99090021276000 Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Grundstücksbebauung
  • Hinweistext Baumaßnahme
  • Hinweistext Zeitraum
  • Hinweistext geschützte Arten unbebaute Grundstücke
  • Hinweistext geschützte Arten bebaute Grundstücke
  • Werteliste Maßnahme am Gehölz
  • Feld Baumhöhe ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Baumhöhe
  • Hinweistext Baumhöhe
  • Feld Stammumfang ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Feld Stammumfang
  • Feld Heckenbreite ein- und ausschalten
  • Feld Heckenlänge ein- und ausschalten
  • Feld Heckenhöhe ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Feld Stammumfang Trieb
  • SteuerID ein- und ausschalten
  • Ausweisnummer Personalausweis ein- und ausschalten
  • Hinweistext Ersatzpflanzung
  • Werteliste Ersatzpflanzung
  • Hinweistext Bearbeitungsfrist
  • Hinweistext Servicekontonachricht

Befähigungsnachweis für Tiertransporte

K24-GUG-BNTT
Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Personen, die mit Fahrzeugen lebende Wirbeltiere (Pferde, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine und Hausgeflügel) in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren oder als Betreuer den Transport begleiten, benötigen dafür einen Befähigungsnachweis.
Für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.
Jede Person, die Tiere transportiert muss deshalb in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein und einen Lehrgang oder eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Befähigungsnachweis wird nicht benötigt bei:
einem Transport im Rahmen einer jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung (z.B. Almauf-/abtrieb),
einem Transport von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug über eine Entfernung von weniger als 65 km (gerechnet ab dem Ort des Versands bis zum Bestimmungsort),
einem Tiertransport, der nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist (zum Beispiel ein Transport nach Anweisung eines Tierarztes in eine Tierpraxis/-klinik).
Hinweis: Ein Befähigungsnachweis ist nur ausreichend, wenn die Beförderungsdauer unter 8 Stunden liegt. Bei längeren Transporten ist zudem eine Zulassung als Transportunternehmer durch das Veterinäramt erforderlich.

Leika-Leistungen

  • 99110064012000 Befähigungsnachweis für Tiertransporte
  • 99110064000000 Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Beherbergungssteuer

K24-STA-BBS
Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer entsprechend und wird auf Basis eine kommunalen Beherbergungssteuersatzung erhoben.

Steuerschuldner ist der Gast, der entgeltlich in einer Beherbergungseinrichtung auf dem Gebiet der Kommune übernachtet. Die Beherbergungsteuer wird von den Beherbergungseinrichtungen eingezogen und an die Kommune abgeführt.

Beherbergungseinrichtungen sind Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungseinrichtungen sowie Campingplätze. Wohnmobilstandplätze sind Beherbergungseinrichtungen, sofern besondere Sanitärräume angeboten werden. Ebenfalls als Beherbergungseinrichtung gelten neben den zuvor genannten „klassischen“ Einrichtungen auch möblierte Wohnräume, die zur kurzfristigen Vermietung angeboten werden.

Leika-Leistungen

  • 99139003002000 Übernachtungssteuer Festsetzung
  • 99102185261000 Erklärung zur Beherbergungssteuer Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID ein- und ausschalten
  • Steuersatz für Übernachtungen
  • Zahlungsarten
  • Bezeichnung Personenkonto
  • Zahlungsdaten
  • alle Details zu ePayBL

Beistandschaft des Jugendamtes

K24-FFJ-BSDJA

Im Rahmen einer sogenannten Beistandschaft übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes, nimmt die Interessen des Kindes im Auftrag des alleinerziehenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil wahr und setzt diese bei Bedarf auch vor dem Familiengericht durch. Dazu stellen Beistände die Vaterschaft fest, machen bestehende Unterhaltsansprüche geltend und verfügen über diese. Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Beistandschaft schriftlich gestellt und auf Verlangen jederzeit wieder schriftlich beendet werden. Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht und wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Leika-Leistungen

  • 99016001038000 Beistandschaft durch das Jugendamt Übertragung
  • 99016001044000 Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

Konfigurierbare Felder

  • Abschnitt 6 - Informationen des Jugendamtes beinhaltet einen konfigurierbaren= individuellen Text des nutzenden Jugendamtes

Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt

K24-FFJ-BUJA
Die Jugendämter bieten Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes sowie der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen gemäß § 18 SGB VIII an.
Dieses Angebot soll (nur) dem gesetzlich definierten Personenkreis sowie bevollmächtigten Personen bzw. gesetzlichen Vertretern über das Amt24 zur Verfügung gestellt werden.

Leika-Leistungen

  • 99072002077000
  • 99072001077000

Konfigurierbare Felder

  • Anlagenanzahl

berufliche Betreuer

K24-FFJ-BB
berufliche Betreuer

Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.

Als Berufsbetreuende können nur die Betreuenden von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche Betreuende registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.

Leika-Leistungen

  • 99602009019000 Berufliche Betreuer Registrierung
  • 99602009064000 Berufliche Betreuer Löschung
  • 99602009169000 Berufliche Betreuer Anzeige; Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes in Zuständigkeitsbereich anderer Stammbehörde als beruflicher Betreuer anzeigen
  • 99602009261000 Berufliche Betreuer Entgegennahme (Nachweise über absolvierte Fortbildungen als beruflicher Betreuer vorlegen
  • 99602009101000 Berufliche Betreuer Mitteilung
  • 99602009101001 Berufliche Betreuer Mitteilung Änderungen im Betreuungsbestand
  • 99602009101002 Berufliche Betreuer Mitteilung Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur
  • 99602009101003 Berufliche Betreuer Mitteilung Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
  • 99602009101004 Berufliche Betreuer Mitteilung aktuelles Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • 99602009101005 Berufliche Betreuer Mitteilung Ergebnis des Vergütungsfeststellungsverfahrens

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anzahl der Anlagen

Bescheinigung für Steuerbegünstigungen bei Denkmalen

K24-GBB-SBD
Bescheinigung für Steuerbegünstigungen bei Denkmalen

Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen beantragen.
Sie können für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung beanspruchen.

Leika-Leistungen

  • 99033010000000 Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
  • 99033010012000 Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern Ausstellung
  • 99033009000000 Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
  • 99033009012000 Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Ausstellung
  • 99033009279000 Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Zusicherung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Abfrage Wohn- und Nutzflächenerweiterung ein- und ausschalten
  • Feld

Bescheinigung in kommunalen Steuersachen

K24-STA-KSS
Bescheinigung in kommunalen Steuersachen

Für alle Steuern, die die Stadt oder Gemeinde festsetzt, stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die steuerrechtliche Unbedenklichkeit aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für verschiedene Zwecke benötigt, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und gewerberechtliche Erlaubnisse.

Leika-Leistungen

  • Bescheinigung in kommunalen Steuersachen

Konfigurierbare Felder

  • Zahlungsart
  • Hinweis Kosten

Bestattung

K24-BEW-BE
Bestattung

Jede menschliche Leiche muss auf einem in § 1 Abs. 1 SächsBestG bezeichneten Bestattungsplatz bestattet werden. Der nächste vollständig geschäftsfähige Angehörige gemäß § 10 SächsBestG muss jede Erd- und Feuerbestattung unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles beim örtlich zuständigen Friedhofsträger der Gemeinde mit den gesetzlich geforderten Unterlagen anmelden.
Dabei müssen bestimmte Aspekte für
o die Durchführung der Trauerfeierlichkeiten (Trauerzeremonie, Bestattung, Urnenbeisetzung),
o die Nutzung von Räumlichkeiten (z.B. Trauerhalle, Feierhalle, Feierraum, Einbettungs-/Vorbereitungsraum, Verabschiedungsraum, Leichen(kühl)halle, Leichentiefkühlzelle, etc.),
o die Zulassung der offenen Aufbahrung des Verstorbenen im Feierraum,
o Ausnahmen von der örtlichen Friedhofssatzung, wie etwa
oo eine Ausnahme von der zugelassenen Höchstdauer einer Trauerfeier,
oo eine Ausnahme von der zugelassenen Ausgestaltung der Feierhallen/Feierräumen während der Trauerfeier hinsichtlich einer erforderlichen Grundausstattung (z.B. Beleuchtung, Raumdekoration, Ton- und Wiedergabetechnik, etc.),
oo die Zulassung einer Musik- oder Gesangsdarbietung sowie der Benutzung gemeindlicher Musikinstrumente und –anlagen in den Feierhallen/Feierräumen,
beantragt werden

Leika-Leistungen

  • 99101002104000 Bestattung Anmeldung
  • 99101002104001 Bestattung Anmeldung Erdbestattung
  • 99101002104002 Bestattung Anmeldung Feuerbestattung
  • 99101002104004 Bestattung Anmeldung Friedwaldbestattung
  • 99101002104003 Bestattung Anmeldung Seebestattung
  • 99101002104005 Bestattung Anmeldung Zwangsbestattung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Bewohnerparkausweis

K24-OUS-BPA
Bewohnerparkausweis

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

Leika-Leistungen

  • 99108001000000 Bewohnerparkausweis
  • 99108001001000 Bewohnerparkausweis Erteilung
  • 99108001020000 Bewohnerparkausweis Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID
  • ePayBL ein- und ausschalten
  • Hinweistext Parkausweisänderung
  • Liste der Antragsart
  • Liste Fahrzeugart
  • Liste der Gebühren
  • Hinweistext Gebührenbescheid
  • Hinweistext Fahrzeugüberlassung
  • Feld Führerscheinklassenbestätigung ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Feld Führerscheinklassenbestätigung
  • Liste Nutzungsart
  • Liste Nutzungsdauer
  • Hinweistext Stellplatz
  • Anlage Stellplatznachweis ein- und ausschalten
  • Hinweistext Stellplatznachweis
  • Bezeichnung Feld Stellplatz
  • Zahlungsarten

Bibliotheksausweis

K24-WBR-BA
Bibliotheksausweis

Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

Leika-Leistungen

  • 99077020000000 Bibliotheksausweis
  • 99077020040000 Bibliotheksausweis Ausgabe
  • 99077020040005 Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen
  • 99077020040002 Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen
  • 99077020040004 Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen
  • 99077020040001 Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige
  • 99077020040003 Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
  • 99077020063000 Bibliotheksausweis Sperrung

Konfigurierbare Felder

  • Bestätigung Benutzerordnung (ein- und ausschalten und Bennenung)
  • Bestätigung Gebührenordnung (ein- und ausschalten und Bennenung)
  • Bestätigung der Bibliothekssatzung (ein- und ausschalten und Bennenung)
  • Hinweistext Allgemeine Informatio
  • Bestätigung Internetnutzung des Kindes (ein- und ausschalten und Bennenung)
  • Bestätigung Gebührenordnung (Benennung)

Bodenrichtwert

K24-BSO-BRW
Bodenrichtwert

Auskunft über den vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert. Antragsteller sind alle
Personen und Organisationen.

Leika-Leistungen

  • 99012006033000 Bodenrichtwertkarte Auszug

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Abschnitt 4 - Auswahlkriterien „Erschließung“ und „Angefragte Nutzungsart“ ein- und ausschalten

Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

K24-BRS-BFLF
Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Offenes Feuer im oder am Wald
Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.

Leika-Leistungen

  • 99063010000000 Osterfeuer
  • 99063010006000 Osterfeuer Genehmigung
  • 99077025000000 Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer
  • 99077025169000 Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

Konfigurierbare Felder

  • Abschnitt 1. Hinweistext Bearbeitungsgebühren

Ehefähigkeitszeugnis

K24-PEW-EFZ
Ehefähigkeitszeugnis

Ein deutscher Staatsangehöriger, der im Ausland heiraten möchten, benötigt in ausgewählten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung mit der Verlobten/dem Verlobten nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Leika-Leistungen

  • 99059002012000 Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Nachsendeadresse Anlagen

Eheschließung

K24-PEW-ES
Eheschließung

Vor einer Heirat haben Eheschließende die beabsichtigte Eheschließung beim örtlichen Standesamt anzumelden. Dabei können sowohl der Wunschtermin für die Eheschließung im zuständigen Standesamt, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, übermittelt werden.

Leika-Leistungen

  • 99059001104000 Eheschließung Anmeldung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Nachsendeadresse Anlagen
  • Hinweistext Volljährigkeit

Elternbeitrag Übernahme

K24-EKJ-EBUE
Elternbeitrag Übernahme

Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II, SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen.

Leika-Leistungen

  • 99041004034000 Kindertagesstätte Aufnahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Anlage Betreuungsvertrag ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Anlage Betreuungsvertrag
  • Anlage Bestätigung der Betreuung ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Anlage Bestätigung der Betreuung
  • Gruppe
  • Gruppe

Erlaubnis einer Straußwirtschaft

K24-GEW-ASW
Erlaubnis  einer Straußwirtschaft

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von insgesamt maximal vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Leika-Leistungen

  • 77000000008062 Anzeige einer Straußwirtschaft Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • keine

Erlaubnis für Bewachungsgewerbe

K24-GEW-BEW
Erlaubnis für Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein.

Leika-Leistungen

  • 99050004005000 Bewachungsgewerbe Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler

K24-GEW-EFAV
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sollen selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen angeboten werden, ist vorab eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Unter die Erlaubnispflicht fallen bspw. Anlageberatung oder das Vermitteln von Verträgen über den Erwerb bestimmter Anlageformen.

Leika-Leistungen

  • 99050013000000 Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
  • 99050091001000 Gewerbe der Makler, Anlagenberater, Bauträger und Baubetreuer

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater

K24-GEW-EHFAB
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sollen selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen angeboten werden, ist vorab eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Unter die Erlaubnispflicht fallen bspw. Anlageberatung oder das Vermitteln von Verträgen über den Erwerb bestimmter Anlageformen.

Leika-Leistungen

  • 99050109001000 Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • eID
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

K24-GEW-EIDV
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sollen selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen angeboten werden, ist vorab eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Unter die Erlaubnispflicht fallen bspw. Anlageberatung oder das Vermitteln von Verträgen über den Erwerb bestimmter Anlageformen.

Leika-Leistungen

  • 99050110001000 Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • eID
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

K24-GEW-EIM
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis.

Leika-Leistungen

  • 77000000007580 Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis für Pfandleihgewerbe

K24-GEW-PLG
Erlaubnis für Pfandleihgewerbe

Pfandleihende gewähren ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes. Pfandvermittelnde vermitteln Pfandgeschäfte, indem sie auf das übergebene Pfand einen Vorschuss gewähren und es bei einem Pfandleihenden verpfänden. Wer das Geschäft eines Pfandleihenden oder eines Pfandvermittelnden betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Leika-Leistungen

  • 99050021005000 Pfandleihgewerbe Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis für Versteigerergewerbe

K24-GEW-VGG
Erlaubnis für Versteigerergewerbe

Gewerbsmäßige Versteigerungen fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte bedürfen nach § 34b GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.

Leika-Leistungen

  • 99050036005000 Versteigerergewerbe Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

K24-GEW-EGSP
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

Gewerbsmäßige Veranstaltungen mit Schaustellungen von Personen in Geschäftsräumen bedürfen
nach § 33a GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies betrifft insbesondere Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht. Ausgenommen davon sind Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem und akrobatischem Charakter.
Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum
Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbar-grundstücke erforderlich ist.

Leika-Leistungen

  • 99050053001000 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
  • 99050053020000 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Erstattung Verdienstausfall für Feuerwehr

K24-BRS-EVAF
Erstattung Verdienstausfall für Feuerwehr

Entschädigung für Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall wegen Einsatzes bei der Freiwilligen Feuerwehr nach § 62 Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
Engagiert sich eine oder einer Ihrer Beschäftigten bei der Freiwilligen Feuerwehr, können Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber bei der Stadt oder Gemeinde im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen. Während des Einsatzes sind die freiwilligen Helfer von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt wie gewohnt weiter. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.
Sind Sie selbstständig tätig, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall, der Ihnen durch den Einsatz, die Übung oder die Aus- und Fortbildung entstanden ist.
Bei behördlich angeordneten Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen übernimmt die anordnende Behörde den Lohnersatz.

Leika-Leistungen

  • 99039005080000 Verdienstausfall-Entschädigung Gewährung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Erstattung Verdienstausfall für Katastrophenschutz

K24-KAT-EVAKS
Erstattung Verdienstausfall für Katastrophenschutz

Entschädigung für Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall wegen Einsatzes bei der Freiwilligen Feuerwehr nach § 62 Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
Engagiert sich eine oder einer Ihrer Beschäftigten bei der Freiwilligen Feuerwehr, können Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber bei der Stadt oder Gemeinde im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen. Während des Einsatzes sind die freiwilligen Helfer von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt wie gewohnt weiter. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.
Sind Sie selbstständig tätig, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall, der Ihnen durch den Einsatz, die Übung oder die Aus- und Fortbildung entstanden ist.
Bei behördlich angeordneten Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen übernimmt die anordnende Behörde den Lohnersatz.

Leika-Leistungen

  • 99039005080000 Verdienstausfall-Entschädigung Gewährung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Erstaufforstung

K24-LUW-EA
Erstaufforstung

Die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke, die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Anlagen zur Erzeugung von Ballenpflanzen bedürfen einer Genehmigung. Diese gilt als erteilt, wenn die zuständige Genehmigungsbehörde den vollständigen Antrag nicht binnen 6 Monaten nach Eingang zurückweist und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Leika-Leistungen

  • 99048003000000 Erstaufforstung
  • 99048003006000 Erstaufforstung Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Erwerb Bestattungsplatz

K24-BEW-EBP
Erwerb Bestattungsplatz

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer entsprechend der Mindestruhezeit verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte und für mindestens 1 Jahr oder länger möglich. Ein Wiedererwerb kann auch gleichzeitig mit dem Ersterwerb beantragt werden. Eine Beisetzung in einer Wahlgrabstätte darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.

Leika-Leistungen

  • 99101009006000 Bestattungsplatz Erwerb eines Nutzungsrechts

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Europäischer Feuerwaffenpass

K24-PSO-EFWP
Europäischer Feuerwaffenpass

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.
Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Leika-Leistungen

  • 99089010000000 Europäischer Feuerwaffenpass
  • 99089010012000 Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Liste Zahlungsart

Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung

K24-OUS-FEFGB
Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung

Wenn Sie einen Kraftwagen fahren möchten, in dem Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden oder wenn Sie in einem Fahrzeug Fahrgäste befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie grundsätzlich eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Leika-Leistungen

  • 99108053001000 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung
  • 99108053020000 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
  • 99108053049000 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung
  • 99108049012006 Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

Konfigurierbare Felder

  • Anzahl der Anlagen
  • Größe der Anlagen
  • eID
  • Gebühren
  • Zahlungsarten

Familienname Änderung

K24-PEW-FNAE
Familienname Änderung

Den Familiennamen, den eine Person während der Ehe oder Lebenspartnerschaft getragen hat (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behält sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung beziehungsweise Auflösung oder dem Tod Ihres Partners bei. Wenn der Ehename geändert werden soll, kann auf Antrag bspw. der Geburtsname wieder angenommen oder ein Begleitname aus der Ehe abgelegt werden.

Leika-Leistungen

  • 99083005001000 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
  • 99083005001001 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag
  • 99083001011009 Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
  • 99083001011007 Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
  • 99083001011006 Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • 99083001011008 Familienname Änderung Kind - Einbenennung
  • 99083001011010 Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
  • 99083001011005 Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
  • 99027003026002 Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
  • 99097009001001 Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers Erteilung bei Antragstellung vom Inland aus
  • 99097007000000 Namenserklärung von Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
  • 99097007035000 Namenserklärung von Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen Beglaubigung
  • 99097003012000 Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung
  • 99083002011000 Vorname Änderung
  • 99083002011001 Vorname Änderung der Reihenfolge

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Familienpass

K24-SSL-SFP
Familienpass

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Leika-Leistungen

  • 99107046000000 Familienpass

Konfigurierbare Felder

  • Emailadresse Antragsteller (Pflicht oder optional)
  • Infotext erster Abschnitt

Feststellung eines Denkmals

K24-GBB-DEF
Feststellung eines Denkmals

Wenn der Eigentümer eines Gebäudes, eines Gartens oder einer Fläche nicht sicher ist, ob sein Gebäude, sein Garten oder seine Fläche tatsächlich ein Kulturdenkmal darstellt, kann der Eigentümer die Eigenschaft als Kulturdenkmal verbindlich durch einen Bescheid der zuständigen untere Denkmalschutzbehörde feststellen lassen. Bei einem positiven Feststellungsbescheid kann der Eigentümer ferner die Eintragung und Aufnahme seines Kulturdenkmals in die Kulturdenkmalliste anregen.
Den Feststellungsantrag darf nur der Eigentümer des entsprechenden Grundstücks stellen. Ein Gebäude ist dann ein Kulturdenkmal, wenn die Voraussetzungen des § 2 SächsDSchG vorliegen. Dazu müssen bei dem Gebäude die Denkmalfähigkeit und die Denkmalwürdigkeit vorliegen.

Leika-Leistungen

  • 99033004000000 Denkmaleigenschaft
  • 99033004037000 Denkmaleigenschaft Feststellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Fischhaltung in Aquakulturbetrieben

K24-LJF-FHAB

Im Freistaat Sachsen existiert eine Vielzahl von Aquakultur- und Binnenfischerei-Betrieben, die gegenwärtig jährlich etwa 2500 Tonnen Satz-, Speise- und Zierfische, im Wasser lebende Weichtiere und Krebstiere sowie Kaviar für den regionalen und internationalen Markt produzieren.
Die Produktion von Fischen und Weichtieren findet dabei vorrangig in
Warmwasserteichen (z.B. Speisekarpfen),
Kaltwasseranlagen/-teichen (z.B. Forelle, Saibling),
Warmwasserdurchlauf- und Kreislaufanlagen (z.B. Afrikanischer Wels, Tilapia, Felch, Barsch, Garnele, Krebs, etc.),
Aquakulturbetrieben (z.B. Pangasius, Kaviarproduktion aus Stör)
statt. Aquakultur ist dabei die kontrollierte Aufzucht aquatischer Organismen mit Techniken zur Steigerung der Produktion der Organismen über die natürlichen ökologischen Kapazitäten hinaus und umfasst Fische in allen Lebensstadien, einschließlich der Eier und der Samen, die in einem Aquakulturbetrieb aufgezogen, gehalten oder gehältert (ohne Fütterung aufbewahrt) werden.

Leika-Leistungen

  • 99042031006000 Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung
  • 99110063129000 Fischhaltung in Aquakulturbetrieben – seuchenfreie Zonen oder Kompartimente Erklärung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch

K24-LJF-FBFLT
Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch

Die Flurbereinigung (ländliche Neuordnung) bezeichnet das Zusammenlegen von
Grundstückseinheiten. Dabei werden meist mehrere kleine oder zersplitterte Einheiten zu größeren
Grundstücken zusammengefasst. Ein Schwerpunkt der Flurbereinigung ist die Vereinfachung und
Intensivierung landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen. Für die Durchführung eines
Flurbereinigungsverfahrens sind verschiedene Verfahrensarten möglich.
Ein schnelles, einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Neuordnung von ländlichen
Grundstücken ist dabei der Freiwillige Landtausch nach §§ 103a bis 103i FlurbG. Es ist ein behördlich
geleitetes Flurbereinigungsverfahren zum Tausch von Grundstücken und zur Neuordnung einzelner
Flurstücke. Eines der Ziele dabei ist, das Bodeneigentum so zu arrondieren, dass dadurch die Flächen
besser bewirtschaftet werden können. Dabei müssen sich die beteiligten Teilnehmer freiwillig über das
Tauschverhältnis und gegebenenfalls notwendige (Geld-)Ausgleiche einigen.
Ein Freiwilliger Landtausch kann zur Verbesserung der Agrarstruktur, d.h. für land- und
forstwirtschaftliche Zielsetzungen, sowie zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege angeordnet werden. Er ist vor allem geeignet, eine begrenzte Besitzzersplitterung
zu beheben, sofern dazu nur geringe Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nötig sind.
Aufgrund der zwingend erforderlichen freiwilligen Einigung aller Teilnehmer (Tauschpartner) ist der
Freiwillige Landtausch meist auf kleine Gebiete mit nur wenigen Flurstücken, d.h. örtlich eng
begrenzte Bereiche, beschränkt. Die Tauschgrundstücke sollen großzügig zusammengelegt werden.
Nach Möglichkeit sollen ganze Flurstücke getauscht und wege- und gewässerbauliche sowie
bodenverbessernde Maßnahmen vermieden werden

Leika-Leistungen

  • 99123020000000 Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch
  • 99123020209000 Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung
  • 77000000005663 Freiwilliger Landtausch Antrag auf Anordnung bei Zulässigkeit

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Antragsart

Flurstücksverschmelzung

K24-LJF-FSV
Flurstücksverschmelzung

Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Leika-Leistungen

  • 99047002092000 Flurstück Verschmelzung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Zuordnung der Gemarkungen zu den Gemeinden

Formloser Antrag

K24-SSB-FA
Formloser Antrag

Der formlose Antrag soll folgende Anforderungen erfüllen:
1. rechtsverbindlicher Ersatz für De-Mail-Konten
2. rechtsverbindlicher Schriftformersatz
3. formlose Antragsstellung ähnlich einer E-Mail jedoch mit sicherer Identifikation

Leika-Leistungen

  • formloser Antrag

Konfigurierbare Felder

  • keine

Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

K24-GEW-GGAV
Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

Für Feste und Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke gewerbsmäßig ausgeschenkt werden sollen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde notwendig. Die Anzeige eines gewerblichen Gaststättenbetriebes erfolgt in Verbindung mit der Gewerbean- oder -ummeldung.

Leika-Leistungen

  • 99025002169002 Gaststättengewerbe Gestattung vorübergehend

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • eID

Gehwegüberfahrten

K24-SWB-GWUE
Gehwegüberfahrten

Nicht befahrbare Straßenbestandteile wie etwa Gehwege oder Grünstreifen dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten, sog. Gehwegüberfahrten – auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt – überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem eigenen Grundstück sind daher die nicht befahrbaren Straßenbestandteile (z.B. Bordsteine) abzusenken und entsprechend zu befestigen. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg.

Leika-Leistungen

  • 99108015000000 Gehwegüberfahrten
  • 99108015011000 Gehwegüberfahrten Änderung
  • 99108015134000 Gehwegüberfahrten Zustimmung
  • 99108015134001 Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte
  • 99108015182000 Gehwegüberfahrten Herstellung

Konfigurierbare Felder

  • max. Größe der Anlagen

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

K24-BEW-GAVG
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Leika-Leistungen

  • 99101008001000 Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Genehmigung zur Ausbettung / Umbettung von Urnen

K24-BEW-GAUU
Genehmigung zur Ausbettung / Umbettung von Urnen

Während der gesetzlichen Mindestruhezeit darf die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden. Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 SächsBestG bedarf die Ausgrabung oder Umbettung einer Urne daher der schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers (Friedhofsverwaltung). Die Genehmigung wird nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt.

Leika-Leistungen

  • 99101024006000 Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten

Konfigurierbare Felder

  • Anlagen - Maximale Anzahl der Nachweise
  • die hochgeladen werden können
  • kann konfiguriert werdenAnlagen - Maximale Gesamtgröße der Nachweise
  • die hochgeladen werden können
  • kann konfiguriert werden

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

K24-PSO-GBP
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Für Personen, die als Prostituierte(r) tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird eine gesundheitliche Beratung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) angeboten. Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Leika-Leistungen

  • 99050122018000 Prostitutionstätigkeit Beratung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Gewerbeanzeige

K24-GEW-GA
Gewerbeanzeige

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, sodass grundsätzlich jede Person ein Gewerbe betreiben kann. Voraussetzung für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist die Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Behörde gemäß §14 (1) GewO. Der Online-Antragsassistent umfasst die Gewerbean-, -um- und -abmeldung.

Leika-Leistungen

  • 99050012070000 Gewerbe Abmeldung
  • 99050012104000 Gewerbe Anmeldung
  • 99050012071000 Gewerbe Ummeldung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Gewerbeerlaubnisse

K24-GEW-GEXXX

Eine Gewerbeerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die es einem Unternehmen oder einer Person ermöglicht, bestimmte gewerbliche Tätigkeiten auszuüben. Diese Erlaubnis wird in der Regel von der örtlichen Gewerbebehörde ausgestellt und kann je nach Art der Tätigkeit und dem Standort des Unternehmens unterschiedliche Anforderungen und Voraussetzungen haben. Es ist wichtig, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen, um sicherzustellen, dass man legal und ordnungsgemäß geschäftliche Aktivitäten ausüben kann.

Leika-Leistungen

  • 99050004005000 - Bewachungsgewerbe Erlaubnis
  • 99050021005000 - Pfandleihgewerbe Erlaubnis
  • 99050036005000 - Versteigerergewerbe Erlaubnis
  • 99050091005000 - Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler
  • 99050013001000 - Erlaubnis für Immobilienmakler
  • Darlehensvermittler
  • Bauträger
  • Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung
  • 99050053001000 - Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
  • 99050091001000 - Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
  • 99050109001000 - Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
  • 99050110001000 - Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • ohne Schaustellen - Schaustellen von Personen wird ausgeblendet
  • nur Schaustellen - ausschließlich Schaustellen von Personen wird eingeblendet
  • alle Branchen - die Liste der Gewerbeart enthält alle Branchen (§§ 33a, 34, 34a, 34b, 34c, 34f, 34h, 34i GewO)

Gewerberegisterauszug

K24-GEW_GRA
Gewerberegisterauszug

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Leika-Leistungen

  • 99052001055000 Gewerberegisterauszug Übermittlung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Liste Zahlungsart

Glücksspielveranstaltung

K24-PSO-GSV
Glücksspielveranstaltung

Eine Lotterie liegt vor, wenn einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Können anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden, liegt eine Ausspielung vor. Die Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Leika-Leistungen

  • 99089027005000 Glücksspiel veranstalten Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Halteverbot für Umzugstransporte

K24-OUS-HUT
Halteverbot für Umzugstransporte

Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

Leika-Leistungen

  • 99108011000000 Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
  • 99108011153000 Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Bezeichnung Feld Lageplan/Skizze Halteverbot 1
  • Bezeichnung Feld Lageplan/Skizze Halteverbot 2
  • Bezeichnung Feld Lageplan/Skizze Halteverbot 3
  • Hinweistext Verkehrszeichenplan
  • Hinweistext Lageplan

Hausnummernvergabe

K24-BSO-HNV
Hausnummernvergabe

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Besondere Bedeutung hat die Vergabe der Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.

Leika-Leistungen

  • 99012021000000 Hausnummer
  • 99012021002000 Hausnummer Fortsetzung

Konfigurierbare Felder

  • Zahlungsart

Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel

K24-GUG-HIEKM
Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel

Personen oder Firmen, die kosmetische Mittel in Deutschland herstellen oder nach Deutschland importieren, müssen der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde den Herstellungsort bzw. Einfuhrort vor dem Inverkehrbringen, d.h. der erstmaligen Produktionsaufnahme und Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt, bzw. vor dem erstmaligen Import anzeigen. Ebenfalls angezeigt werden müssen Änderungen des angezeigten Herstellungs- oder Einfuhrortes. Um kosmetische Mittel innerhalb der Gemeinschaft in den Verkehr zu bringen, muss eine sogenannte „verantwortliche Person“ benannt werden. Dabei handelt es sich i.d.R. um eine juristische oder natürliche Person (z.B. Hersteller Importeur, Händler), die innerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässig ist.

Leika-Leistungen

  • 99118047058000 Notifzierung von kosmetischen Mitteln einschließlich ihrer Rahmenrezeptur sowie ggf. auch von Nanomaterialien Durchführung

Konfigurierbare Felder

  • Anzahl der Anlagen

Hilfe zur Erziehung

K24-FFJ-HZEZ

Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) verankerte Hilfeformen für den Fall, dass Sie als Personensorgeberechtigte bei der Erziehung Ihres Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.

Leika-Leistungen

  • 99060006080000 (Hilfe zur Erziehung Gewährung)
  • (Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung)
  • 99060005080000 (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung)
  • 99060007080000 (Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung)
  • 99060002080000 (Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung)
  • 99060004080000 (Heimerziehung Gewährung)
  • 99060010080000 (Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung)
  • 99060008080000 (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung)
  • 99060009080000 (sozialpädagogische Familienhilfe Gewährung)
  • 99060011113000 (Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung)
  • 99060001080000 (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung)
  • 9060013080000 (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung)
  • 99060005080000 (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung)

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Hundehaltung Kampfhund

K24-PSO-HAKH
Hundehaltung  Kampfhund

Antrag auf Haltung gefährlicher Hunde nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
Möchten Sie einen gefährlichen Hund halten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.
Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
Vermutet gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) sind Vertreter folgender Hundegruppen sowie deren Kreuzungen untereinander:
• American Staffordshire Terrier
• Bullterrier
• Pitbull-Terrier
Ausgenommen sind Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde,
• die sich gegenüber Menschen und Tieren als aggressiv erwiesen haben,
• die zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen oder
• die durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen.
Die Kreispolizeibehörde stellt im Einzelfall fest, ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

Leika-Leistungen

  • 99110009104001 Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

Konfigurierbare Felder

  • keine

Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

K24-PSO-HHVP
Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

Antrag auf Feststellung der Ungefährlichkeit eines Hundes mit Nachweis von Verhaltenstest und Sachverständigen-Gutachten nach Ziffer 1.2.3 der Verwaltungsvorschrift „Gefährliche Hunde“ ( VwV GefHunde)
Möchten Sie ohne behördliche Erlaubnis einen Hund halten, der als vermutet gefährlich eingestuft ist, müssen Sie dies durch ein Gutachten („Wesenstest“) eines anerkannten Sachverständigen im Hundewesen widerlegen. Die Entscheidung über die Ungefährlichkeit trifft die Kreispolizeibehörde.  […]
Vermutet gefährliche Hunde (sogenannte „Kampfhunde“) sind Vertreter folgender Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander:
• American Staffordshire Terrier
• Bullterrier
• Pitbullterrier
Ausgenommen sind Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Hunde, deren vermutete Gefährlichkeit erfolgreich widerlegt wurde, fallen nicht unter das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG). Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für sie folglich nicht.

Leika-Leistungen

  • 99110009029001 Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Hundesteuer

K24-STA-HS
Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Ihr Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen wird oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde bzw. einer Namensänderung, müssen Sie diese Änderung ebenfalls anzeigen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine Befreiung bzw. Ermäßigung für die zu entrichtende Hundesteuer zu beantragen. Die Möglichkeiten zur Befreiung bzw. Ermäßigung sind in den jeweiligen Satzungen niedergeschrieben. Außerdem müssen Sie einem Verlust der Hundemarke anzeigen und eine neue Hundemarke beantragen.

Leika-Leistungen

  • 99102013104000 Hundesteuer Anmeldung
  • 99102013070000 Hundesteuer Abmeldung
  • 99102013010000 Hundesteuer Befreiung
  • 99102013149000 Hundesteuer Ermäßigung
  • 99102013002000 Hundesteuer Festsetzung
  • 99110009014001 Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschaltbar
  • ePayment und Zahlungsarten
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext zur Rücksendung der Hundesteuermarke
  • Weitere Anlagen: es können weitere Anlagen konfiguriert werden
  • Hinzufügen von Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgründen bei der Hundesteuerermäßigung
  • Gebühr
  • Hinweistext (Link zur Satzung) zur Hundesteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
  • Auswahl ob Angabe der Hundesteuermarke Pflicht oder optional ist
  • Auswahl ob Angabe der „Steuer-ID“ Pflicht oder optional ist sowie die Bezeichnung dieser ID

Jagdschein

K24-LJF-JS
Jagdschein

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.
Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

Leika-Leistungen

  • 99067004000000 Jagdschein
  • 99067004011000 Jagdschein Änderung
  • 99067004060000 Jagdschein Eintragung
  • 99067004052000 Jagdschein Einziehung
  • 99067004001000 Jagdschein Erteilung
  • 99067004001001 Jagdschein Erteilung für Ausländer
  • 99067004001003 Jagdschein Erteilung für Falkner
  • 99067004001002 Jagdschein Erteilung für Jugendliche
  • 99067004123000 Jagdschein Wiedererteilung
  • 99067004123001 Jagdschein Wiedererteilung Sperrfrist

Konfigurierbare Felder

  • Liste Zahlungsart

Jägerprüfung

K24-LJF-JPZ
Jägerprüfung

Personen, die eine Jagd ausüben möchten, müssen eine auf Ihren Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen. Vor der Erteilung des Jahresjagdscheines ist das Ablegen einer Jägerprüfung erforderlich. Für die Durchführung der Jägerprüfung sind die unteren Jagdbehörden zuständig. Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung und dem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Mithilfe des Online-Antrages kann die Zulassung zur Prüfung beantragt werden.

Leika-Leistungen

  • 99067003000000 Jägerprüfung
  • 99067003007000 Jägerprüfung Zulassung

Konfigurierbare Felder

  • Liste Zahlungsart

Kahlhieb

K24-LUW-KHSW
Kahlhieb

Kahlhiebe sind flächenhafte Nutzungen ab einer Größe von 1,5 Hektar Fläche sowie Einzelstammentnahmen, welche den Holzvorrat eines Bestandes auf weniger als 40 Prozent herabsetzen, sofern sie auf einer Fläche von mehr als 1,5 Hektar erfolgen. Einer Genehmigung der Unteren Forstbehörde bedürfen Kahlhiebe mit einer Fläche von mehr als zwei Hektar und jedwede Kahlhiebe in einem Schutzwald.

Leika-Leistungen

  • 99048006000000 Kahlhieb im Schutzwald
  • 99048006006000 Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Kleiner Waffenschein

K24-PSO-KWS
Kleiner Waffenschein

Für den Besitz einer Waffe wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, die Berechtigung zum Kauf der Munition bedarf einer gesonderten Eintragung. Für das Führen von Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein erforderlich. Dieses gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, hierzu wird der sogenannte kleine Waffenschein benötigt. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen und der Schweiz ist ein europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Waffenbehörde

Leika-Leistungen

  • 99089116000000 Erlaubnis zum Besitz von Munition nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe
  • 99089123020000 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Verlängerung
  • 99089124000000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein
  • 99089124001000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung
  • 99089124020000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Verlängerung
  • 99089088000000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe
  • 99089088001000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe Erteilung
  • 99089008000000 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes
  • 99089008020000 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Kurabgabe (Gäste-/Kurtaxe)

K24-WBA-KA
Kurabgabe (Gäste-/Kurtaxe)

Die Gäste- oder Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art, mit der zweckgebunden bestimmte touristische Aufgaben in den Kommunen finanziert werden. Abgabepflichtig sind Personen, die in der Gemeinde Unterkunft nehmen, ohne Einwohner der Gemeinde zu sein.

Leika-Leistungen

  • 77000000000698 Übernachtungsbezogene Abgaben Erstattung
  • 99077018000000 Kultur- und Tourismustaxe
  • 77000000000699 Kurabgabe Tages- und Veranstaltungsgäste

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anzahl der Anlagen
  • Label Feld Personenkonto
  • Jahresgästetaxe
  • Jahreskurtaxe
  • Zahlungsarten
  • USt-Satz
  • Gebührensätze/Beträge

Landpachtvertragsabschluss

K24-LJF-ALPV
Landpachtvertragsabschluss

Wenn Sie ein Grundstück überwiegend zur Landwirtschaft verpachten, schließen Sie einen Landpachtvertrag ab. Den Vertragsabschluss und Änderungen zum Vertrag müssen Sie der Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen entstehen. Bei den Vertragsänderungen sind vor allem Änderungen bei der Fläche und beim Pachtzins sowie Verpächter- und Pächterwechsel relevant.

Leika-Leistungen

  • 99078009169000 Landpachtverträge Anzeige

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Lebensmittelunternehmen

K24-GUG-LMU
Lebensmittelunternehmen

Wenn man als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführt, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, muss man sich bei Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Leika-Leistungen

  • 99050048060000 Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anzahl der Anlagen

Leichenpass

K24-BEW-LP
Leichenpass

Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Leika-Leistungen

  • 99101003000000 Leichenpass
  • 99101003012000 Leichenpass Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Allgemeine Information

Leitungsverlegung

K24-SWB-LV
Leitungsverlegung

Eine Trasse beschreibt abstrahiert den Verlauf von Straßen, Bahnstrecken und Kanälen oder die Wegeführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen. Um unter, an oder über einer öffentlichen Verkehrsfläche Leitungen, Kabel, Hausanschlusskanäle oder Gleise zu verlegen, ist neben der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (verkehrsrechtliche Anordnung) auch eine sogenannte Trassenzustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers (Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde) erforderlich.

Leika-Leistungen

  • 99012104000000 Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien
  • 99012104134000 Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung
  • 99108012134001 Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung
  • 99020010000000 Verlegung von Rohrleitungen
  • 99020010006000 Verlegung von Rohrleitungen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • max. Größe der Anlagen

Liegenschaftskataster Eintragung

K24-LJF-LKE
Die Liegenschaftskarte und die Flurstückdaten werden im Rahmen der Katasterfortführung im Liegenschaftskataster laufend aktuell gehalten. Das Liegenschaftskataster wird durch Mitteilung von Veränderungen von Daten aufgrund:
  •  der Übernahme von Katastervermessungen und Abmarkungen
  • der Verwendung von Daten anderer Stellen zum Nachweis von Nutzungen oder Gebäuden im Liegenschaftskataster,
  • einer Mitteilung zum Abriss eines Gebäudes oder zur Änderung der Nutzung in besonderen Fällen durch den Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte fortgeführt.
Wurde ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.
Vollständiger Abriss eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils
Für den Fall, dass:
  • ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde oder
  • eine Nutzung geändert wurde und die neue Nutzung einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder das gesamte Flurstück umfasst, kann das Liegenschaftskataster aufgrund einer schriftlichen Mitteilung eines Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks an die untere Vermessungsbehörde fortgeführt werden.

Leika-Leistungen

  • 99123010060000 Liegenschaftskataster Eintragung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagen: Maximale Größe der Anlagen kann begrenzt werden
  • konfigurierbarer Hinweis: Konfigurierbarer Text im 4. Abschnitt
  • konfigurierbarer Hinweis: Konfigurierbarer Text im 3. Abschnitt

Mängelmeldung

K24-SSB-MM
Mängelmeldung

Sie haben eine defekte Straßenlaterne, ein Schlagloch, wilde Müllablagerungen oder ein beschädigtes Verkehrsschild bemerkt? Sämtliche Schäden oder Mängel im öffentlichen Raum können Sie der zuständigen Verwaltungsstelle über Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC melden.

Leika-Leistungen

  • 77000000000482 Elektrosmog - Beschwerde
  • 99089067000000 Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum
  • 77000000000488 Lärm/Staub - Beschwerde über eine Baustelle
  • 77000000000489 Lichtbelästigung - Beschwerde
  • 77000000000026 Mängelmelder
  • 99146003000000 Meldung eines Stromausfalls
  • 77000000000491 Ordnungsamt-Online
  • 99089014000000 Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen
  • 99089014058000 Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung
  • 99089014014000 Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung
  • 99108020000000 Störung der Straßenbeleuchtung
  • 99108020224000 Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
  • 99089078000000 Störung von öffentlichen Uhren
  • 99089078224000 Störung von öffentlichen Uhren Behebung
  • 99108021000000 Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • 99108021224000 Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
  • 99108028000000 Straßenreinigung
  • 99108018000000 Straßenschaden
  • 99108018137000 Straßenschaden Beseitigung
  • 99108018137005 Straßenschaden Beseitigung an Autobahnen und Autobahnauffahrten (innerorts)
  • 99108018137006 Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
  • 99108018137003 Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
  • 99108018137004 Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
  • 99108018137007 Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
  • 99108017000000 Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen
  • 99108017137000 Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung
  • 99001004000000 Wilder Müll
  • 99001004004000Wilder Müll Entsorgung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Marktfestsetzung

K24-GEW-MFS
Marktfestsetzung

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Ein Flohmarkt einer Privatperson fällt nicht darunter. Darüber hinaus sind Messen und Ausstellungen weitere festsetzbare Veranstaltungen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von einigen Vorschriften verbunden (Marktprivilegien). Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind allerdings die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen.

Leika-Leistungen

  • 99050073008000 Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung
  • 99050032002000 Veranstaltung Festsetzung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • erwartete Besucher ein- und ausschalten
  • Abfrage Platzgeld ein- und ausschalten

Maßnahmen an Denkmalen Genehmigung

K24-HGP-DSRG
Maßnahmen an Denkmalen Genehmigung

Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen inkl. Zubehör und Nebenanlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Veränderung, die Entfernung, die Zerstörung, die Beseitigung oder der Nutzungswechsel eines Kulturdenkmals bedürfen daher der Genehmigung durch die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

Leika-Leistungen

  • 99033005000000 Beseitigung von Denkmalen
  • 99033005006000 Beseitigung von Denkmalen Genehmigung
  • 99033011000000 Änderung von Denkmalen
  • 99033011006000 Änderung von Denkmalen Genehmigung
  • 99033008000000 Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen
  • 99033008006000 Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
  • 99033007000000 Ortswechsel von Denkmalen
  • 99033007006000 Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschaltbar
  • max. Größe der Anlagen
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext steuerliche Bescheinigung Baudenkmal
  • Hinweistext steuerliche Bescheinigung Kulturgut
  • Hinweistext Link Förderung

Meldung Verstoß gegen das Unionsrecht

K24-IOZ-HGS
Meldung Verstoß gegen das Unionsrecht

Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, und in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahrnehmen, sollen geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen.
Eine natürliche oder juristische Person (Hinweisgeber), die Informationen über einen möglichen Verstoß gegen das Unionsrecht innerhalb seines Beschäftigungsgebers besitzt, kann diese Hinweise wahlweise an eine interne Meldestelle seines Beschäftigungsgebers oder an eine externe Meldestelle melden. Meldeberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Praktikanten, Freiwillige, externe Auftragnehmer und Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet.

Konfigurierbare Felder

  • keine

Nachteilsausgleich

K24-KOF-NTA
Nachteilsausgleich

Blinde, taubblinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen haben in vielen Bundesländern Anspruch auf eine in der Regel vom Einkommen des Betroffenen unabhängige finanzielle Unterstützung durch den Staat. Diese Un-terstützung erhalten die Betroffenen in Form von Blindengeld, Sehbehinderten-geld, Gehörlosengeld oder Pflegegeld. Die Leistungen sind nach Art und Höhe landesspezifisch unterschiedlich bemessen.

Leika-Leistungen

  • 99107030000000 Blindengeld
  • 99107030080000 Blindengeld Gewährung
  • 77000000000729 Gewährung von Leistungen aus dem Landesblindenfonds
  • 99015031000000 Hilfe für Sehbehinderte
  • 99015031080000 Hilfe für Sehbehinderte Gewährung
  • 77000000000732 Hilfen für anderweitig körperlich Schwerstbehinderte
  • 99015032000000 Hilfen für Gehörlose und Taubblinde
  • 99015032080000 Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

Konfigurierbare Felder

  • eID (ein- und ausschalten)
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hilfetext online ausweisen

Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere

K24-PSO-NGHGW
Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere

Sie möchten gefährliche Tiere nicht gewerbsmäßig halten, dann müssen Sie dies Ihrer Stadt- oder Gemeinde mitteilen.
Unter gefährlichen Tieren sind insbesondere Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen sowie andere Tiere, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder Verhalten Personen gefährden können, zu verstehen. Zum Beispiel zählen dazu:
• Würgeschlangen,
• Vogelspinnen,
• Taranteln,
• Skorpione,
• Alligatoren,
• Luchse und
• Wölfe.
Insbesondere in stark besiedelten Gebieten kann durch nicht artgerechte Haltung gefährlicher Tiere eine besondere Gefährdung für Personen und auch die Tiere selbst erwachsen. Verpflichtende Regelungen zur Haltung der Tiere können dem entgegenwirken. In Sachsen darf jede Stadt oder Gemeinde zur Haltung gefährlicher Tiere eigene Regelungen in ihrer örtlichen Polizeiverordnung treffen. Zum Beispiel sieht das Muster der Polizeiverordnung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages für das Halten gefährlicher Tiere vor, dies unverzüglich anzuzeigen. In anderen Städten oder Gemeinden müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen oder es existieren gar keine Regelungen.
Erkundigen Sie sich deshalb in der jeweiligen Polizeiverordnung (—> weiterführende Informationen), welche Regelung für Sie gilt.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass von dieser Regelungen die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde nicht betroffen ist. Sie ist bei der Kreispolizeibehörde des Landratamtes oder in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Leika-Leistungen

  • 99110025007000 Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere Zulassung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Nicht gewerbsmäßiger Ausschank von Alkohol

K24-GEW-AS
Nicht gewerbsmäßiger Ausschank von Alkohol

Beim Ausschank alkoholischer Getränke handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Tätigkeit, bei der die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bzw. des Vereins oder der Gesellschaft überprüft wird. Vereine und Gesellschaften, die kein Gaststättengewerbe betreiben, müssen den Ausschank alkoholischer Getränke bei der zuständigen Gewerbebehörde der Gemeinde anzeigen. Nicht gewerbsmäßig ist ein Ausschank insbesondere dann, wenn damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist.

Leika-Leistungen

  • 99050002005000 Ausschank Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

K24-SPS-NSSS
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

Die Verwaltung betreibt oder finanziert eine Reihe von Sport- und Freizeitangeboten. Neben Vereinen können auch Privatpersonen die verfügbaren Sportstätten nutzen. Die Sportstätten können durch Beantragung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen und kommunalen Eigenbetrieben angemietet werden. Die betriebenen Einrichtungen werden im Allgemeinen für regelmäßige Trainingseinheiten, Wettkämpfe und (Groß-) Veranstaltungen genutzt. Die Nutzung und Anmietung von Sportstätten wird kommunal in Richtlinien, Satzungen und Gemeindeordnungen geregelt.

Leika-Leistungen

  • 99098006000000 Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
  • 99098006005000 Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • ein- und ausschalten folgender Felder Feriennutzung & Sportart & Alterskategorie & Leistungsklasse & Teilnehmer weiblich & Teilnehmer männlich & Teilnehmer divers & Sportstätte & Stadtbezirk & Feriennutzung Sonderveranstaltung& Sportart Sonderveranstaltung & Alterskategorie Sonderveranstaltung & Leistungsklasse Sonderveranstaltung & Teilnehmer weiblich Sonderveranstaltung & Teilnehmer männlich Sonderveranstaltung & Teilnehmer divers Sonderveranstaltung & Besucher
  • Auswahlliste Nutzungsart
  • Bezeichnung Feld Stadtbezirk
  • Hinweistext Nutzungsart

Nutzungsänderung eines Denkmals

K24-GBB-NAED
Nutzungsänderung eines Denkmals

Eigentümer und Besitzer haben Schäden und Mängel, die an Kulturdenkmalen auftreten und die ihre Erhaltung gefährden können, unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Leika-Leistungen

  • 99033006000000 Nutzungsänderung von Denkmalen
  • 99033006006000 Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

K24-BEW-NRGUE
Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Gibt es Änderungen am Grabnutzungsrecht, ist dies dem Friedhofsträger anzuzeigen. Zu den Änderungen zählen bspw. Änderung von Name oder Adresse des Verfügungsberechtigten oder die Umschreibung des Nutzungsrechtes auf eine andere Person.

Leika-Leistungen

  • 99101001107000 Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

öffentliche Veranstaltung

K24-PSO-VER
öffentliche Veranstaltung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und Veranstaltungen nach Gewerberecht.

Leika-Leistungen

  • 77000000008180 Veranstaltung Anzeige
  • 99089001005000 Veranstaltung Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Bezeichnung Genehmigung oder Anzeigen
  • Festlegung der maximalen Teilnehmenden für das Sicherheitskonzept
  • Abfrage Aufnahme in Kulturkalender ein- und ausschalten
  • Datum der Veranstaltung mindestens 30 Tage in der Zukunft ein- und ausschalten

öffentliche Versammlung

K24-PSO-VS
öffentliche Versammlung

Um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist
grundsätzlich eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung hat bis spätestens
48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung zu erfolgen. Die Zuständigkeit
liegt bei der für den Versammlungsort zuständigen Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern ist die Kreisordnungsbehörde zuständig.

Leika-Leistungen

  • 99089016000000 Versammlung
  • 99089016008000 Versammlung Bestätigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Feld Auf- und Abbautage ein- und ausschalten

Parkerleichterung Gestattung für Schwerbehinderte

K24-OUS-PEGSB
Parkerleichterung Gestattung für Schwerbehinderte

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, sowie für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Parkerleichterungen genehmigen (Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis) . Die Ausnahmegenehmigung ist u.a. abhängig von Art und Grad der Behinderung und führt zu unterschiedlichen Berechtigungen (blauer, oranger oder gelber Parkausweis).

Leika-Leistungen

  • 99108010056000 Parkerleichterungen Gestattung
  • 99108010056001 Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Abfrage personengebundener Parkplatz ein- und ausschalten

Personenstandsurkunden

K24-PEW-PSU
Personenstandsurkunden

Nach dem Personenstandsgesetz (§§ 62 ff. PStG) kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden, d.h. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden, beim Standesamt angefordert werden. Grundlage für die Urkundenausstellung sind bestehende Einträge im entsprechenden Personenstandsregister.

Leika-Leistungen

  • 99059004000000 Eheurkunde
  • 99059004012000 Eheurkunde Ausstellung
  • 99027005000000 Geburtenregister
  • 99027005250000 Geburtenregister Ausdruck
  • 99027002012000 Geburtsurkunde Ausstellung
  • 99027002012001 Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • 99027002012002 Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • 99027001000000 Geburtszeit
  • 99027001022000 Geburtszeit Bescheinigung
  • 99079003000000 Lebenspartnerschaftsurkunde
  • 99079003012000 Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
  • 99014018012000 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung
  • 99101015012000 Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
  • 99101004012000 Sterbeurkunde Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID
  • Aufwandsgebühr
  • Liste der Gemeinden
  • Hinweistext Suchkosten
  • Liste Versandarten
  • Liste Zahlungsarten

Rodung von Waldflächen

K24-LUW-RWF
Rodung von Waldflächen

Antrag auf Genehmigung der dauerhaften Umwandlung von Wald in eine andere, nichtforstliche Nutzungsart (Rodung). Dies gilt entsprechend für eine vorrangige Mitbenutzung der Grundflächen für nichtforstliche Zwecke und für die vorübergehende Umwandlung mit dem Ziel späterer Wiederaufforstung. Werden definierte Flächengrößen überschritten, besteht die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für eine dauerhafte Waldumwandlung werden Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen, i.d.R. eine Erstaufforstung, gefordert.

Leika-Leistungen

  • 99048007000000 Rodung von Waldflächen
  • 99048007006000 Rodung von Waldflächen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Sächsische Ehrenamtskarte

K24-GEM-SEAK
Sächsische Ehrenamtskarte

Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.

Leika-Leistungen

  • 77000000000025 Ehrenamtkarte
  • 77000000000695 Ehrenamtkarte Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Schwerbehindertenausweis

K24-KOF-SBA
Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird auf Antrag ausgestellt.
Der Ausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen wie besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn. Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.

Leika-Leistungen

  • 99015004157000 Behinderung Neufeststellung
  • 99015004037001 Feststellung auf Antrag des behinderten Menschen
  • 99015004000000 Behinderung
  • 99015004037000 Behinderung Feststellung
  • 99015007011000 Schwerbehindertenausweis Änderung
  • 99015007012000 Schwerbehindertenausweis Ausstellung
  • 99015013012000 Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • eID (ein- und ausschalten)
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hilfetext online ausweisen

Schwerbehinderung

K24-SOH-BF
Schwerbehinderung

Menschen, die wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, das ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschränkt, können diese Behinderung amtlich feststellen lassen. Dabei können körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen, die nicht nur vorübergehend sind und mindestens 6 Monate andauern, geltend gemacht werden.

Leika-Leistungen

  • 99015004157000 Behinderung Neufeststellung
  • 99015004037001 Feststellung auf Antrag des behinderten Menschen
  • 99015004000000 Behinderung
  • 99015004037000 Behinderung Feststellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID ein- und ausschalten
  • Hinweistext Online ausweisen

SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

K24-SSB-SEPA
SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilen Sie auf dem Mandat Ihrem Finanzamt mit. Ändern sich Ihre Bankverbindung (IBAN und / oder BIC) oder Angaben zu Ihrer Person (Umzug in ein anderes Bundesland), müssen Sie ein neues Mandat beim Finanzamt einreichen. Sie vermeiden damit Mahnungen und Säumniszuschläge sowie gegebenenfalls Gebühren für die Rücklastschrift.

Leika-Leistungen

  • SEPA-Lastschriftmandat

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Bezeichnung Gläubiger-Nummer

Sondernutzung von Straßen

K24-OUS-SNS
Sondernutzung von Straßen

Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO ist notwendig, wenn eine Straße „mehr als verkehrsüblich“ in Anspruch genommen wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll.

Leika-Leistungen

  • 99108012000000 Sondernutzung von Straßen
  • 99108012005000 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
  • 99108012005002 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
  • 99108012005001 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
  • 99108012134000 Sondernutzung von Straßen Zustimmung
  • 99108013000000 Verkehrsraumeinschränkung
  • 99108013005000 Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
  • 99108013013000 Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung

Konfigurierbare Felder

  • Feld Auf- und Abbautage ein- und ausschalten

Sorgerechtsbescheinigung

K24-FFJ-SR
Sorgerechtsbescheinigung

Durch das Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. Wenn eine Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, kann die Mutter beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.

Leika-Leistungen

  • 99013016012000 Sorgeregister Ausstellung
  • 99013016012001 Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße

Sozialpass

K24-FFJ-SP
Sozialpass

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Leika-Leistungen

  • 99107027000000 Pass für Geringverdiener
  • 99107027001000 Pass für Geringverdiener Erteilung
  • 99107040000000 Seniorenpass
  • 99107040001000 Seniorenpass Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Lichtbild bei Abholung
  • Liste der möglichen Sozialleistungen
  • Hinweistext kommunale Besonderheiten
  • Abfrage Verwandschaftsverhältnis ein- und ausschalten
  • Abfrage Sozialpassnummer ein- und ausschalten

Sperrzeit

K24-GEW-SZ
Sperrzeit

Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist im Freistaat Sachsen – mit Ausnahme der Nächte zum 1. Januar (Neujahr), zum 1. Mai und zum 2. Mai (Tag der Arbeit) – gesetzlich eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. Unter Sperrzeit ist dabei die Zeitspanne zu verstehen, während der keine Leistungen des Betriebes gegenüber den Gästen erbracht werden und sich in den Betriebsräumen keine Gäste befinden dürfen. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse darf die Gemeinde auf Antrag für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben.

Leika-Leistungen

  • 99025004044000 Sperrzeit Aufhebung
  • 99025004057000 Sperrzeit Verkürzung
  • 99025004020000 Sperrzeit Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Spielhallen

K24-GEW-SH
Spielhallen

Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und / oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn betreiben will. Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart (Spielhalle oder ähnliches Unternehmen) gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung erfordert eine neue Erlaubnis. Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden.

Leika-Leistungen

  • 99050028005000 Spielhallen Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe

K24-GEW-SHRG
Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe

Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und / oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn betreiben will. Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart (Spielhalle oder ähnliches Unternehmen) gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung erfordert eine neue Erlaubnis. Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Der Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens im Reisegewerbe bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde.

Leika-Leistungen

  • 99050028005001 Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

K24-BSO-SBSM
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte bauordnungsrechtliche Vorhaben einer Veränderungssperre, z.B. Errichtung, Veränderung oder Umnutzung von Gebäuden, Grundstücksverkäufe, Baulasten, u.a. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Sanierungsgebiete, werden per Satzung festgelegt, es gibt 3 Arten von Satzungssatzungsgebieten:
Sanierungssatzungsgebiet §§ 144 ff. BauGB
Stadtumbaugebiet §§ 171a ff. BauGB
Erhaltungssatzung §§ 173 ff. BauGB
Bauen in diesen Satzungsgebieten oft mit Mehrkosten verbunden, da man z.B. nur bestimmte Materialien verbauen darf. Antragsteller können dann mit dem Nachweis dieser Genehmigung später auch Steuervergünstigungen beantragen.

Leika-Leistungen

  • 99012041000000 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Konfigurierbare Felder

  • 5 zusätzliche Anlagentitel
  • Angabe der Adressen in den jeweiligen Satzungsgebieten (Sanierung-, Stadtumbau-, Erhaltung-)

Straßen- und Bestandsverzeichnis Einsicht/Auszug

K24-BSO-SBVEA
Straßen- und Bestandsverzeichnis Einsicht/Auszug

Das Straßenverzeichnis und das Bestandsverzeichnis sind öffentliche Verzeichnisse, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine „Widmung“ ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Leika-Leistungen

  • Straßen- und Bestandsverzeichnis Einsicht/Auszug

Konfigurierbare Felder

  • Anlagenanzahl
  • Anlagengröße

Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

K24-EKJ-TEKTP
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Wenn die Eltern damit einverstanden sind, ist dies auch für ältere Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt möglich.

Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.

Leika-Leistungen

  • 99041004000000 Kindertagesstätte

Konfigurierbare Felder

  • Hinweistext Allgemeine Information
  • Hinweistext Einrichtungswunsch
  • Hinweistext alleiniges Sorgerecht
  • Liste zu Betreuungszeiten
  • Liste der Einrichtungen
  • Geschlecht des Kindes ein- und ausschalten
  • Staatsangehörigkeit des Kindes ein- und ausschalten
  • Feld voraussichtliche Betreuungszeit ein- und ausschalten
  • Feld
  • Feld
  • Feld
  • Frage
  • Frage
  • Frage
  • Frage

Todesbescheinigung

K24-BEW-TB
Todesbescheinigung

Jede verstorbene Person wird nach ihrem Tod einer ärztlichen Leichenschau unterzogen. Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Sie enthält einen nichtvertraulichen und einen vertraulichen Teil. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kann Ihnen Einsicht in die Todesbescheinigung gewähren oder Auskünfte daraus erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Leika-Leistungen

  • 99101007109000 Todesbescheinigung Einsicht gewähren

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße

Tourismusförderbetrag

K24-STA-TFB
Tourismusförderbetrag

Städte und Gemeinden in Sachsen können eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Einkünfte der Kommunen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden und dürfen nur zur Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen mit Anziehungskraft für Gäste und für die Tourismuswerbung verwendet werden. Die Tourismusabgabe wird von natürlichen und juristischen Personen erhoben, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen.

Leika-Leistungen

  • 99077018000000 Kultur- und Tourismustaxe

Konfigurierbare Felder

  • max. Größe der Anlagen
  • Label Feld Personenkonto
  • Befreiung/Herabsetzung der Tourismusabgabe
  • Befreiungs-/Herabsetzungsgründe
  • eID ein-/auschaltbar

Transportunternehmen für Tiertransporte

K24-GUG-TUTT
Transportunternehmen für Tiertransporte

Ein Transportunternehmen bzw. Betrieb, das/der darauf aus gerichtet ist, ausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, Hauspferde oder Hausgeflügel gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion zu transportieren oder Dritten für gewerbsmäßige Transporte dieser Tiere Transportmittel zur Verfügung zu stellen (Transportunternehmen) benötigt eine Zulassung der zuständigen Behörde. Die Zulassung ist erforderlich für Viehtransporte
mit einer Transportzeit von unter acht Stunden und einem Transportweg (Versandort bis Bestimmungsort) von mehr als 65 Kilometern,
mit einer Transportzeit von mehr als acht Stunden (sogenannte lange Beförderung).
Der Antragsteller muss in dem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, in welchem er die Zulassung beantragt, oder er muss einen Vertreter in diesem EU-Mitgliedstaat haben, wenn er als Antragsteller in einem Drittland ansässig ist

Leika-Leistungen

  • 99110018000000 Tiertransporte
  • 77000000008769 Transportunternehmen für Tiertransporte Änderung
  • 77000000008765 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung
  • 77000000008766 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Tiertransportverordnung
  • 77000000008767 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Tiertransportverordnung für lange Beförderungen
  • 77000000008768 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Viehverkehrsverordnung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Übertragung der Nutzungsrecht für eine Grabstelle

K24-BEW-UENRG
Übertragung der Nutzungsrecht für eine Grabstelle

Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden und in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden.

Leika-Leistungen

  • 99101001038000 Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Unterhaltsvorschuss

K24-SOH-UHV
Unterhaltsvorschuss

Mütter und Väter, die ihr Kind allein erziehen, sind meist mit erschwerten Bedingungen konfrontiert. Diese Situation verschärft sich, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder nicht rechtzeitig erhält. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sollen diese besondere Lebenssituation erleichtern.

Der Vorschuss kann gewährt werden, wenn ein Kind keinen, nicht regelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil erhält. Die Zahlung endet spätestens mit der Volljährigkeit des anspruchsberechtigten Kindes.

Leika-Leistungen

  • 99072002000000 Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • 99072002077000 Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung
  • 99046025000000 Kindesunterhalt
  • 99046025002000 Kindesunterhalt Festsetzung
  • 99046017002001 Kindesunterhalt Festsetzung im vereinfachten Verfahren
  • 99046017000000 Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt
  • 99046017002000 Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt Festsetzung
  • 99072004000000 Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
  • 99072004130000 Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung
  • 99072004130001 Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung einer freiwilligen Unterhaltszahlung
  • 99072004130002 Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren
  • 99072005000000 Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen
  • 99072005029000 Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Prüfung
  • 99072005176000 Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Verfolgung
  • 99072005177000 Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen Weiterleitung
  • 99107021000000 Unterhaltsvorschuss
  • 99078009169000 Unterhaltsvorschuss Bewilligung
  • 99072003000000 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • 99072003026000 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

Konfigurierbare Felder

  • eID (ein- und ausschalten)
  • Anhang 5 MB und 70 MB Gesamtanhänge
  • Link zum Merkblatt
  • Abschnitt Andere Elternteil 2 ein- oder ausblenden
  • Abschnitt Umgang, Gruppe mit weiteren Fragen ein- oder ausblenden
  • Abschnitt Anlagen, Hinweistext kann einzeln beschrieben werden
  • Abschnitt Anlagen, Hinweis für Original Unterhaltstitel ein- oder ausblenden
  • Abschnitt Anlagen, Einverständniserklarung ein- oder ausblenden

Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellungen, Tiermarkt oder Tierbörse

K24-GUG-TV
Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellungen, Tiermarkt oder Tierbörse

Möchten Sie Veranstaltungen mit Tieren durchführen, benötigen Sie eine Erlaubnis, falls Sie Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen. Für einige Veranstaltungen gilt darüber hinaus Anzeigepflicht. Dazu zählen: Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren, wenn die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll. Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen, Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt oder angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.

Leika-Leistungen

  • Tierveranstaltungen

Konfigurierbare Felder

  • keine

Veräußerung eines Denkmals

K24-GBB-DMV
Veräußerung eines Denkmals

Wird ein Kulturdenkmal veräußert oder vererbt, so haben der Veräußerer und der Erwerber bzw. die Erben den Eigentumswechsel innerhalb eines Monats der zuständigen Denkmalschutzbehörde un-ter Angabe des Neueigentümers anzuzeigen.

Leika-Leistungen

  • 99033019000000 Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel
  • 99033019261000 Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Verbot des Feuermachens im oder am Wald

K24-LUW-FG
Verbot des Feuermachens im oder am Wald

Im Wald oder in weniger als 100 Metern Abstand zu einem Wald darf nur nach Genehmigung der örtlich zuständigen unteren Forstbehörde Feuer angezündet, unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bestehen bspw. für Waldbesitzer, Jäger oder bereits von der Forstbehörde eingerichtete Feuerstellen.

Leika-Leistungen

  • 99048024000000 Verbot des Feuermachens im oder am Wald
  • 99048024276000 Verbot des Feuermachens im oder am Wald Ausnahmegenehmigung
  • 99048015000000 Feuergenehmigung
  • 99048023000000 Vorankündigung des Feuermachens im oder am Wald für bestimmte Maßnahmen
  • 99048023261000 Vorankündigung des Feuermachens im oder am Wald für bestimmte Maßnahmen Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die gegen Entgelt im Stadtgebiet Freiberg an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, in Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) bereitgehalten werden. Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Spielgeräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Es bestehen Anzeige- und Erklärungsfristen seitens des Steuerschuldners.

Konfigurierbare Felder

  • keine

Vergnügungsteuer

Die Städte und Gemeinden können gemäß Satzung eine Steuer für Vergnügungen erheben. Zu derartigen Vergnügungen zählen insbesondere:
o Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
o Veranstaltungen von Striptease, Schönheitstänzen und Darbietungen ähnlicher Art
o sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden
o gewerbliche Filmvorführungen
o das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
o das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Ein Online-Dienst soll dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, sowohl Vergnügungen oder Geräte zur Vergnügungsteuer anzumelden als auch regelmäßig wiederkehrende Meldungen übermitteln.

Konfigurierbare Felder

  • keine

Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

(Bau)arbeiten im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden. Bevor die Arbeitsstelle eingerichtet wird, muss der Bau-(Unternehmer) prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind und eine verkehrsregelnde Anordnung beantragen. Die verkehrsregelnde Anordnung der Straßenverkehrsbehörde enthält verbindliche Vorgaben dazu,

  • wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,

  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,

  • ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind

  • für welchen Zeitraum die Arbeitsstelle genehmigt wird.

Zu sichernde Arbeitsstellen können z. B. sein:

  • Aufgrabungen im Straßenraum

  • Straßenbau

  • Arbeiten im Seitenraum

  • Aufstellung eines Gerüstes

  • Lagerung von Material und Baustelleinrichtungen

Die Beantragung einer Sondernutzung soll nicht Gegenstand der Beantragung sein. Eine erteilte Sondernutzungserlaubnis für die Bauarbeiten ist Voraussetzung für die Beantragung der verkehrsregelnden Anordnung.

Konfigurierbare Felder

  • keine

Verkehrswert nach BauGB

K24-BSO-VW
Verkehrswert nach BauGB

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke bzw. von Rechten daran
Der örtlich zuständige Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken bzw. von Rechten daran.
Antragsberechtigt sind z.B. Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten
Der Verkehrswert ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der ermittelte Verkehrswert ist nicht bindend, z.B. für den Verkauf
Zuständige Behörde: Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

Leika-Leistungen

  • 99012015037000 Verkehrswert nach BauGB Feststellung
  • 99123007128000 Grundstückswert Ermittlung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Abschnitt

Verlängerung Bestattungsfrist

K24-BEW-VBF
Verlängerung Bestattungsfrist

Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. Auch das Ordnungsamt kann Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen eines Toten längere Zeit in Anspruch nimmt.

Leika-Leistungen

  • 99101002000000 Bestattung
  • 99101002058000 Bestattung Durchführung
  • 99101002058001 Bestattung Durchführung Erdbestattung
  • 99101002058005 Bestattung Durchführung Gemeindebestattung
  • 99101002058003 Bestattung Durchführung Seebestattung
  • 99101002058004 Bestattung Durchführung Waldbestattung

Konfigurierbare Felder

  • Hinweistext Allgemeine Information

Verlängerung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

K24-HGP-VDMSG
Verlängerung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen inkl. Zubehör und Nebenanlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Veränderung, die Entfernung, die Zerstörung, die Beseitigung oder der Nutzungswechsel eines Kulturdenkmals bedürfen daher der Genehmigung durch die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

Leika-Leistungen

  • Verlängerung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschalten
  • max. Größe Anlagen
  • Anlagenanzahl

Verwendung des kommunalen Wappens

K24-SSB-VKW
Verwendung des kommunalen Wappens

Die sächsischen Gemeinden und Landkreise können Wappen und Flaggen führen. Die Kommunalwappen erzählen oftmals Ortsgeschichten, berichten über typische landschaftliche Merkmale oder für eine Region charakteristische Wirtschaftszweige. Die Abbildung von Wappen und Flaggen der Gemeinden und Landkreise zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Unterrichtszwecken ist jedermann erlaubt. Jede weitere Verwendung bedarf jedoch der Erlaubnis der/s wappenführenden Gemeinde bzw. Landkreises.

Leika-Leistungen

  • 99062002000000 Verwendung des kommunalen Wappens
  • 99062002006000 Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Zahlung
  • Einfügen der auswählbaren Wappen über einen Link
  • Werteliste zu Wappenart
  • Hinweistext Nutzungsbedingungen

Vollmacht zur Vertretung gegenüber einer Behörde

K24-SSB-VVM
Vollmacht zur Vertretung gegenüber einer Behörde

Die Erteilung der Vollmacht erfolgt entweder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden (Innenvollmacht) oder durch Erklärung gegenüber einem Dritten (z.B. kommunale Behörde), demgegenüber die Vertretung stattfinden soll (Außenvollmacht).
Ein Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren kann sich jederzeit durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht. Die Vollmacht wird dabei weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben. Der Bevollmächtigte hat jedoch in diesem Fall eine neue Vollmacht des Rechtsnachfolgers beizubringen.
Die Ausstellung einer Vollmacht ist immer freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch das Nichterteilen oder Widerrufen einer Vollmacht entstehen keinerlei rechtliche Nachteile im Verwaltungsverfahren. Es kann immer nur eine einzige Vollmacht wirksam erteilt werden. Mit Vorlage einer weiteren Vollmacht erlischt die vorherige Bevollmächtigung. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Vollmacht bei der zuständigen Behörde.

Leika-Leistungen

  • Vertretungsvollmacht

Konfigurierbare Felder

  • keine

Vorkaufsrecht der Gemeinde

K24-GBB-VKRG
Vorkaufsrecht der Gemeinde

Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder bei Grundstücken, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen.

Leika-Leistungen

  • 99012038000000 Vorkaufsrecht der Gemeinde
  • 99012038234000 Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Waffenbesitzkarte

K24-PSO-WBK
Waffenbesitzkarte

Der Umgang mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen sowie der Umgang mit Munition bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis. Umgang mit Waffen und/oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet oder instand setzt sowie mit ihnen schießt oder Handel treibt. Inhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung für eine bestimmte Art des Umgangs mit Waffen und/oder Munition.
Das Waffengesetz beinhaltet im Allgemeinen Erlaubnis -, Erklärungs-, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten. Im Kontext der Waffenbe sitzkarte fordert das Waffengesetz
• die materielle Erlaubnis als Verwaltungsakt, insb. die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz,
• die Verkörperung der jeweiligen Erlaubnis in einer Urkunde, insb. die Waffenbesitzkarte (WBK) sowie
• das Herbeiführen der Übereinstimmung von materieller Erlaubnis und Erlaubnisurkunde, insb. die Anzeige- und Vorlagepflicht zwecks Eintragung in die WBK und die Mitteilungspflicht bei der Vereins-WBK.

Leika-Leistungen

  • 99089115000000 Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe
  • 99089115001000 Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe Erteilung
  • 99089018001016 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe WBK für einzelnen Sportschützen
  • 99089018001015 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne WBK für einzelne Person
  • 77000000005482 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote WBK für Waffen- oder Munitionssachverständige
  • 99089018001019 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote WBK für Waffen- oder Munitionssammler
  • 99089018001018 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung WBK für jagdliche Vereinigungen
  • 99089018001017 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung WBK für schießsportliche Vereine

Konfigurierbare Felder

  • eID

Waldsperrung

K24-LUW-WS
Waldsperrung

Wald darf ohne Gefahr zum Zwecke der Erholung von jedermann betreten werden. Waldeigentümerinnen, Waldeigentümer oder nutzungsberechtigte Personen können aus berechtigten Gründen (u.a. Waldschutz, Waldbewirtschaftung) das Betreten des Waldes durch Sperrung einschränken oder verwehren. Für Sperrungen von bis zu zwei Monaten ist eine Anzeige ausreichend. Für länger andauernde Sperrungen ist bei der unteren Forstbehörde eine Genehmigung zu beantragen.

Leika-Leistungen

  • 99048020000000 Sperrung von Waldflächen und Waldwegen
  • 99048020006000 Sperrung von Waldflächen und Waldwegen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Wasserbuch

K24-GWG-WB
Wasserbuch

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register für Wasserrechte, in welchem wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten) sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgbiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) verzeichnet sind. Das Wasserbuch dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden. Das Sächsische Wassergesetz erlaubt jedem den Einblick, der wasserrechtliche Angaben benötigt, wie zum Beispiel zu Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Kläranlagen, Wasserkraftanlagen oder Grundwasserentnahmen.

Leika-Leistungen

  • 99129010000000 Wasserbuch
  • 99129010141000 Wasserbuch Bereitstellung

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  • Anlagengröße

Widerspruch nach Verwaltungsgerichtsordnung

K24-ZSV-WVGO
Widerspruch nach Verwaltungsgerichtsordnung

Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden. Grundvoraussetzung ist, dass die Entscheidung, gegen die Sie sich wenden wollen, ein so genannter „Verwaltungsakt“ ist (Näheres unter Voraussetzungen).
Mit dem Widerspruch leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird. Oft wird in diesem Zusammenhang auch vom Vorverfahren gesprochen.
Das Widerspruchsverfahren ist zudem regelmäßig Voraussetzung für die Eröffnung des Klageweges.

Leika-Leistungen

  • Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen

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  • keine

Wiederaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

K24-LUW-GFV
Wiederaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

Kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen sind ordnungsgemäß innerhalb von 3 Jahren wieder aufzuforsten. Die Forstbehörde kann auf Antrag des Waldbesitzers die Frist zur Wiederaufforstung verlängern, wenn die fristgemäße Wiederaufforstung dem Waldbesitzer nicht zumutbar ist.

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  • keine

Wiederherstellung eines Denkmals

K24-GBB-DRA
Wiederherstellung eines Denkmals

Eigentümer und Besitzer haben Änderungen der bisherigen Nutzung von Kulturdenkmalen unver-züglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Leika-Leistungen

  • 99033006000000 Nutzungsänderung von Denkmalen

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  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Wohngeld

K24-SSL-WG
Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.

Leika-Leistungen

  • 99107023011000 Wohngeld Änderung
  • 99107023011003 Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
  • 99107023011001 Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
  • 99107023011002 Wohngeld Änderung von Amts wegen
  • 99107023023000 Wohngeld Auskunft
  • 99107023017003 Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
  • 99107023017002 Wohngeld Bewilligung erneut
  • 99107023017001 Wohngeld Bewilligung erstmalig
  • 99107023037000 Wohngeld Feststellung
  • 99107023037001 Wohngeld Feststellung der Weiterleistung
  • 99107023047000 Wohngeld Rückforderung
  • 99107023131000 Wohngeld Zahlung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Optionen Anlagen alle
  • einige oder keine einreichen
  • Hinweistext zur alternativen Einreichung der Anlagen

Zulassung als (Tages-)Händler auf dem örtlichen Wochen- und Spezialmarkt

K24-PSO-ZHWSM
Zulassung als (Tages-)Händler auf dem örtlichen Wochen- und Spezialmarkt

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der bestimmte Warenarten angeboten werden. Darüber hinaus kann durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass auch Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden dürfen. Alle Details zu Wochenmärkten – von Ort und Zeitpunkt über die Beantragung eines Standplatzes und die Marktgebühren bis zum Auf- und Abbau der Verkaufsstände – legen die Kommunen und Städte in ihren Satzungen fest. Mit dem gegenständlichen Antrag kann die Zulassung als Händler für einen Wochenmarkt beantragt werden.

Leika-Leistungen

  • 99050054000000 Standplatz

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  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Benennung der Märkte und der Markttage

Zustimmungserklärung gesetzlichen Vertreter

K24-SSB-ZEGV
Zustimmungserklärung gesetzlichen Vertreter

Ein gesetzlicher Vertreter trifft stellvertretend Entscheidungen für eine andere natürliche Person (z.B. minderjähriges Kind, beschränkt geschäftsfähiger Erwachsener) oder eine juristische Person (z.B. Verein, Unternehmen). Seine Funktion als gesetzlicher Vertreter wurde ihm nicht mit einer Vollmacht erteilt, sondern vielmehr kommt ihm seine Rolle per Gesetz zu. Ein Minderjähriger bedarf etwa zu einer Willenserklärung, durch die er nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt, einer Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Bei einem gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht sich unmittelbar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt. Er ist deshalb von dem rechtsgeschäftlichen Vertreter zu unterscheiden, der seine Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft erhält. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern, der Pfleger oder der Vormund sowie der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführer einer GmbH.

Leika-Leistungen

  • Zustimmungserklärung gesetzl. Vertreter

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  • keine

Zuwendung für Neugeborene

K24-SSL-ZNB
Zuwendung für Neugeborene

In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.
Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Leika-Leistungen

  • 99041022000000 Zuwendung für Neugeborene Beantragung
  • 99041022261000 Zuwendung für Neugeborene Beantragung Entgegennahme
  • 99019036000000 Begrüßungsgeld
  • 99019036079000 Begrüßungsgeld Auszahlung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • einmalige Auszahlung ein- und ausschalten
  • Text zu einmalige Auszahlung
  • Hinweistext Antragsberechtigt
  • Gruppe Bankverbindung ein- und ausschalten
  • Mehrfahauszahlung ein- und ausschalten
  • Liste der möglichen Auszahlungen
  • Uploads für Ausweisdokumente ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Anlage Ausweisdokumente
  • Analge einmalige Auszahlung ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Anlage U5-Untersuchung
  • Anlage weitere Auszahlung ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Anlage U5-Untersuchung

Zweite Leichenschau Entgegenenahme Ergebnisbericht

K24-BEW-ZLEB
Zweite Leichenschau Entgegenenahme Ergebnisbericht

Eine zweite Leichenschau muss kurz vor der Einäscherung einer Leiche im Krematorium oder der Weitergabe der Leiche als Körperspender für die Anatomie durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin oder Pathologie vorgenommen werden. Es wird überprüft, ob die Todesumstände mit den im Rahmen der ärztlichen Leichenschau angegeben Daten auf dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung übereinstimmen. Durch die zweite Leichenschau soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine natürliche Todesart vorliegt.

Leika-Leistungen

  • 99101031261001 Zweite Leichenschau Entgegennahme Ergebnisbericht

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  • Hinweistext Allgemeine Information

Zweitwohnungssteuer

K24-STA-ZWS
Nach sächsischen Kommunalabgabengesetz ist es Gemeinden und Städten erlaubt eine
Zweitwohnungsteuer zu erheben. Einzelheiten zur Steuerfestsetzung werden in einer kommunalen Satzung geregelt.
Steuerpflichtig sind in der Regel grundsätzlich volljährige Personen, die im Gebiet der Stadt/Gemeinde eine Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes innehaben. Eine Zweitwohnung (Nebenwohnung) ist jede weitere Wohnung eines Einwohners im Inland, über welche er länger als sechs Monate verfügt und welche er zumindest gelegentlich zum Schlafen und Wohnen nutzt.

Leika-Leistungen

  • 99102017000000 Zweitwohnungssteuer
  • 99102017002000 Zweitwohnungssteuer Festsetzung

Konfigurierbare Felder

  • Allgemeiner Einleitungsteil
  • Sonderfälle
  • Anlagentext