E-Government

Basiskomponenten des Freistaates Sachsen

E-Government-Basiskomponenten

Der Freistaat Sachsen stellt seinen kommunalen und staatlichen Verwaltungen zentrale Softwarekomponenten zur Umsetzung von E-Government bereit, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht mehrfach aufgebaut werden sollen.  Grundlage ist die zentral und dezentral verteilte technische Infrastruktur der sächsischen E‑Government-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN).

Die E‑Government-Basiskomponenten (BaK) stehen den Beschäftigten in der Staatsverwaltung und bereits seit 2011 über die Mitnutzungsvereinbarung (zu ausgewählten BaK) auch in den sächsischen Kommunalverwaltungen zur effizienten elektronischen Aufgabenerfüllung zur Verfügung.

Neben dieser rechtlichen Einschränkung des gesetzlichen Anwendungsbereiches ist außerdem zu beachten, dass es auch technische Voraussetzungen zur Nutzung der Basiskomponenten gibt. Für eine Reihe von Leistungen ist zwingend ein Anschluss an das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) bzw. an das kommunale Datennetz (KDN) notwendig. Ansprechpartner für die sächsischen Kommunen ist die KDN GmbH.

Weiterführende Unterlagen:

Kommunale Mitnutzungsvereinbarung (Zugriff nur aus dem IP-Bereich des SVN/KDN)

Antragsformulare, Kosten und Nutzungsbedingungen (Zugriff nur aus dem IP-Bereich des SVN/KDN)

HLF Kommunal – ohne Anlagen (Zugriff nur aus dem IP-Bereich des SVN/KDN)

Handlungsleitfäden mit Anlagen (Zugriff nur aus dem IP-Bereich des SVN/KDN)

Nutzung und Leistungsumfang des Freistaates rund um die Basiskomponenten

Der Freistaat Sachsen erbringt für alle Basiskomponenten grundsätzlich folgende Leistungen:

  1. System- und Anwendungsbetrieb
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes und der Informationssicherheit
  3. Softwarepflege
  4. Weiterentwicklung der Software
  5. Vertretung des Freistaates Sachsen und der kommunalen Nutzer in länderübegreifenden Entwicklergemeinschaften
  6. Zentrale Anwendungsbetreuung, Nutzeradministration
  7. Zentraler User Help Desk (1st Level Support) für Verwaltungen und autorisierte Dienstleister

Zentraler User Help Desk (1st Level Support)

für Verwaltungen und autorisierte Dienstleister
Kontakt

Nutzung und Leistungsumfang für kommunale Behörden

Der Freistaat Sachsen kann den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung E-Government-Basiskomponenten zur Mitnutzung zur Verfügung stellen. Er betreibt diese und entwickelt sie unter Einbeziehung der kommunalen Seite weiter. Die Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen regelt die Bedingungen und den Umfang der Nutzung durch kommunale Behörden.

Leistungsumfang für die einzelnen Basiskomponenten

  • Amt24 (Zuständigkeitsfinder): alle Leistungen
  • Formularservice: alle Leistungen
  • Elektronische Signatur und Verschlüsselung: Verschiedene Dienste der Basiskomponente sind nur für den Einsatz unter bestimmten Netzwerkvoraussetzungen oder organisatorischen Randbedingungen geeignet. Dazu zählen:
    • Vertrauensdienste PKI: nur für AD der Landesveraltung gemäß CP/CPS
    • Sichere E-Mail: Nutzung als aktiver Teilnehmer des SecureMailGateway (Einbindung in Mailinfrastruktur) erfordert SVNB/KDN-Anschluss; Nutzung als aktiver Teilnehmer des DeMailGateway (Einbindung in Mailinfrastruktur) erfordert SVN/KDN-Anschluss)
    • Signatur – Nutzung der WebSignatur und WebSignatur-Prüfung erfordert SVN/KDN-Anschluss
  • Temporäre Identifikation: alle Leistungen
  • Geodaten: alle Leistungen im Rahmen der Bereitstellung von Content. Für die Nutzung von Content gelten separate Regelungen.
  • Zahlungsverkehr: alle Leistungen
  • Zentrale Content Management Systen: Die kommunale Mitnutzung ist für die Teilkomponente OpenTextWebSolutions Management Server vorgesehen.
  • Prozessplattform: alle Leistungen
  • Beteiligungsportal: alle Leistungen
  • Antragsmanagement: alle Leistungen für die bereits produktiven Antragsverfahren. Die Entwicklung weiterer Antragsverfahren auf der Plattform wird nicht unterstützt.
  • Servicekonto: alle Leistungen
  • Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis: alle Leistungen
  • Verfahrensmanagement zur Entwicklung von Online-Verfahren (künftige Basiskomponente): alle Leistungen

Nutzung und Leistungsumfang für kommunale Zweckverbände

Die kommunalen Zweckverbände sind ohne zusätzliche Kostenpflicht in die Mitnutzungsvereinbarung einbezogen. Für die kommunalen Zweckverbände bestimmt § 46 SächsKomZG, dass das Recht und die Pflicht der an einem Zweckverband beteiligten Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände, die diesem übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und die dazu notwendigen Befugnisse auszuüben, auf den Zweckverband übergehen.

Kommunale Zweckverbände treten also bzgl. der ihnen übertragenen kommunalen Aufgaben vollständig in die Rechtsposition der Kommunen ein und erledigen die für sie bestimmte Verwaltungstätigkeit in eigener Zuständigkeit. Insofern handelt es sich bei der Ausübung der Tätigkeiten der kommunalen Zweckverbände nicht um zusätzliche kommunale Aufgaben, sondern lediglich um die Frage der Art und Weise der Ausführung von Tätigkeiten, die nach Sinn und Zweck bereits vom Vertragsgegenstand der kommunalen Mitnutzungsvereinbarung für die Basiskomponenten umfasst sind.

Maßgeblich für die Einbeziehung der kommunalen Zweckverbände ist somit immer die aktuell geltende am 19. Dezember 2022 geschlossene „Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen“.

Zu den einzelnen Basiskomponenten

Serviceportal Amt24

Mit der Basiskomponente Amt24 bietet der Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2005 ein verwaltungs­übergreifendes Service-Portal für die Kunden der Verwaltung an.

Formularservice

Die Basiskomponente Formular­service (BaK FS) ermöglicht auf der E-Government-Plattform die zentrale Formularverwaltung, -bereitstellung und -pflege.

E-Rechnung

Für die Umsetzung der Anforde­rungen an den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) hat der Freistaat Sachsen eine zen­trale Infrastruktur, das Zentrale Routing Land (ZRL) entwickelt.

Elektronische Signatur und Verschlüsselung

Die Basiskomponente Elektroni­sche Signatur und Verschlüsse­lung (BaK ESV) ist ein Hilfsmittel für die rechtssichere und daten­schutzgerechte Abbildung elek­tronischer Prozesse und Daten­übermittlung.

Temporäre Identifikation

Die Basiskomponente Temporäre Identifikation ist eine E­Government-Anwendung zur si­cheren Identifizierung anhand ei­nes elektronischen Identitäts­nachweises.

Geodaten

Die Basiskomponente Geodaten (GeoBaK) stellt Funktionen, Dienste und Leistungen für die Geodateninfrastruktur des Frei­staates Sachsen (GDI Sachsen) zur Verfügung.

Zahlungsverkehr

Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) wird die öffentlichen Verwaltungen im Freistaat Sachsen bei der medi­enbruchfreien Abwicklung kos­tenpflichtiger Verwaltungsdienstleistungen unterstützt.

Prozessplattform

Für die Verwaltungen im Frei­staat Sachsen wird die Basis­komponente Prozessplattform (BaK PP) als zentrale Anwendung bereit gestellt.

Beteiligungsportal

Um Bürger, Unternehmen und Träger öffentlicher Belange stärker in das Verwaltungshandeln zu inte­grieren und deren Fachexpertise strukturiert aufnehmen zu kön­nen, wurde ein einheitliches mandantenfähiges Online­-Beteiligungsportal geschaffen.