Der Freistaat Sachsen stellt seinen kommunalen und staatlichen Verwaltungen zentrale Softwarekomponenten zur Umsetzung von E-Government bereit, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht mehrfach aufgebaut werden sollen. Grundlage ist die zentral und dezentral verteilte technische Infrastruktur der sächsischen E‑Government-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN).
Die E‑Government-Basiskomponenten (BaK) stehen den Beschäftigten in der Staatsverwaltung und bereits seit 2011 über die Mitnutzungsvereinbarung (zu ausgewählten BaK) auch in den sächsischen Kommunalverwaltungen zur effizienten elektronischen Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Neben dieser rechtlichen Einschränkung des gesetzlichen Anwendungsbereiches ist außerdem zu beachten, dass es auch technische Voraussetzungen zur Nutzung der Basiskomponenten gibt. Für eine Reihe von Leistungen ist zwingend ein Anschluss an das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) bzw. an das kommunale Datennetz (KDN) notwendig. Ansprechpartner für die sächsischen Kommunen ist die KDN GmbH.
Nutzung und Leistungsumfang für kommunale Behörden
Der Freistaat Sachsen kann den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung E-Government-Basiskomponenten zur Mitnutzung zur Verfügung stellen. Er betreibt diese und entwickelt sie unter Einbeziehung der kommunalen Seite weiter. Die Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen regelt die Bedingungen und den Umfang der Nutzung durch kommunale Behörden.
Leistungsumfang für die einzelnen Basiskomponenten
Amt24 (Zuständigkeitsfinder): alle Leistungen
Formularservice: alle Leistungen
Elektronische Signatur und Verschlüsselung: Verschiedene Dienste der Basiskomponente sind nur für den Einsatz unter bestimmten Netzwerkvoraussetzungen oder organisatorischen Randbedingungen geeignet. Dazu zählen:
Vertrauensdienste PKI: nur für AD der Landesveraltung gemäß CP/CPS
Sichere E-Mail: Nutzung als aktiver Teilnehmer des SecureMailGateway (Einbindung in Mailinfrastruktur) erfordert SVNB/KDN-Anschluss; Nutzung als aktiver Teilnehmer des DeMailGateway (Einbindung in Mailinfrastruktur) erfordert SVN/KDN-Anschluss)
Signatur – Nutzung der WebSignatur und WebSignatur-Prüfung erfordert SVN/KDN-Anschluss
Temporäre Identifikation: alle Leistungen
Geodaten: alle Leistungen im Rahmen der Bereitstellung von Content. Für die Nutzung von Content gelten separate Regelungen.
Zahlungsverkehr: alle Leistungen
Zentrale Content Management Systen: Die kommunale Mitnutzung ist für die Teilkomponente OpenTextWebSolutions Management Server vorgesehen.
Prozessplattform: alle Leistungen
Beteiligungsportal: alle Leistungen
Antragsmanagement: alle Leistungen für die bereits produktiven Antragsverfahren. Die Entwicklung weiterer Antragsverfahren auf der Plattform wird nicht unterstützt.
Servicekonto: alle Leistungen
Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis: alle Leistungen
Verfahrensmanagement zur Entwicklung von Online-Verfahren (künftige Basiskomponente): alle Leistungen
Nutzung und Leistungsumfang für kommunale Zweckverbände
Die kommunalen Zweckverbände sind ohne zusätzliche Kostenpflicht in die Mitnutzungsvereinbarung einbezogen. Für die kommunalen Zweckverbände bestimmt § 46 SächsKomZG, dass das Recht und die Pflicht der an einem Zweckverband beteiligten Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände, die diesem übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und die dazu notwendigen Befugnisse auszuüben, auf den Zweckverband übergehen.
Kommunale Zweckverbände treten also bzgl. der ihnen übertragenen kommunalen Aufgaben vollständig in die Rechtsposition der Kommunen ein und erledigen die für sie bestimmte Verwaltungstätigkeit in eigener Zuständigkeit. Insofern handelt es sich bei der Ausübung der Tätigkeiten der kommunalen Zweckverbände nicht um zusätzliche kommunale Aufgaben, sondern lediglich um die Frage der Art und Weise der Ausführung von Tätigkeiten, die nach Sinn und Zweck bereits vom Vertragsgegenstand der kommunalen Mitnutzungsvereinbarung für die Basiskomponenten umfasst sind.
Maßgeblich für die Einbeziehung der kommunalen Zweckverbände ist somit immer die aktuell geltende am 19. Dezember 2022 geschlossene „Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen“.
Zu den einzelnen Basiskomponenten
Serviceportal Amt24
Mit der Basiskomponente Amt24 bietet der Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2005 ein verwaltungsübergreifendes Service-Portal für die Kunden der Verwaltung an.
Formularservice
Die Basiskomponente Formularservice (BaK FS) ermöglicht auf der E-Government-Plattform die zentrale Formularverwaltung, -bereitstellung und -pflege.
E-Rechnung
Für die Umsetzung der Anforderungen an den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) hat der Freistaat Sachsen eine zentrale Infrastruktur, das Zentrale Routing Land (ZRL) entwickelt.
Elektronische Signatur und Verschlüsselung
Die Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung (BaK ESV) ist ein Hilfsmittel für die rechtssichere und datenschutzgerechte Abbildung elektronischer Prozesse und Datenübermittlung.
Temporäre Identifikation
Die Basiskomponente Temporäre Identifikation ist eine EGovernment-Anwendung zur sicheren Identifizierung anhand eines elektronischen Identitätsnachweises.
Geodaten
Die Basiskomponente Geodaten (GeoBaK) stellt Funktionen, Dienste und Leistungen für die Geodateninfrastruktur des Freistaates Sachsen (GDI Sachsen) zur Verfügung.
Zahlungsverkehr
Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) wird die öffentlichen Verwaltungen im Freistaat Sachsen bei der medienbruchfreien Abwicklung kostenpflichtiger Verwaltungsdienstleistungen unterstützt.
Prozessplattform
Für die Verwaltungen im Freistaat Sachsen wird die Basiskomponente Prozessplattform (BaK PP) als zentrale Anwendung bereit gestellt.
Beteiligungsportal
Um Bürger, Unternehmen und Träger öffentlicher Belange stärker in das Verwaltungshandeln zu integrieren und deren Fachexpertise strukturiert aufnehmen zu können, wurde ein einheitliches mandantenfähiges Online-Beteiligungsportal geschaffen.