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Elektronisches Kommunalarchiv (elKA) - Was ist das?
Digitale Verwaltungsabläufe und elektronische Unterlagen sind mittlerweile Bestandteil jeder Verwaltung und nicht mehr aus den Behördenprozessen wegzudenken.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden und forcierten Digitalisierung der Verwaltung ergibt sich zwangsläufig, dass auch archivwürdige elektronische Unterlagen entstehen. Nach dem Sächsischen Archivgesetz sind die Träger kommunaler Selbstverwaltung, deren Verbände sowie kommunale Stiftungen verpflichtet, ihr Archivgut zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit zu archivieren.
Besonders die dauerhafte Erhaltung von Authentizität und Integrität elektronischer Unterlagen stellt die Archive vor besondere Herausforderungen. Um dieser Pflichtaufgabe ressourcenschonend nachzukommen, erfolgte von 2017 bis 2021 der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur im Rahmen des Projektes „elektronisches Kommunalarchiv (elKA)“ gemeinsam durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag und den Sächsischen Landkreistag.
Wollen Sie sich über Zusammenhänge, Leistungen und Aufgabenverteilung im elKA informieren?
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