Kosten

Wie finanziert eine Kommune in Sachsen einen Online-Antragsassistenten (OAA) für Fachverfahren? Zunächst hängen die Kosten der Leistungen und Services eines OAA für Kommunen vom genutzten Prinzip ab.

Sächsische Eigenentwicklungen

Für die Nutzung aller unter der Marke Sächsisch Direkt eigenentwickelten Online-Antragsassistenten (OAA) sowie die damit verbundenen Services entstehen den sächsischen Kommunen auf Grund der staatlichen Förderung derzeit keine Kosten.
Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2024 gesichert.
Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2025/2026 wird von allen Beteiligten angestrebt und wurde bereits für den Entwurf der Haushaltplanung zugearbeitet. Sobald die Entscheidung dazu feststeht, erfahren Sie es hier!
Die Nutzung umfasst die Implementierung in die IT-Infrastrukturen, Einführungs- und Anpassungsleistungen sowie Pflege, Support und Weiterentwicklung der Dienste.
Es sind derzeit weder spezielle Lizenz- noch Serviceverträge dazu erforderlich, eine Nutzung der eigenentwickelten Online-Antragsassistenten über Amt24 ist somit für alle sächsischen Kommunen sofort möglich.
Weitere Infos zum genauen Ablauf einer OAA-Bestellung und deren Entwicklung finden sie hier.
Übrigens: Eine Liste aller eigenentwickelten OAAs finden Sie hier.

EfA-Dienste

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat für den Doppelhaushalt 2023/2024 die Genehmigung erteilt, dass EfA-Dienste, die zentral durch ein Ressort finanziert werden, unentgeltlich an Kommunen im Freistaat Sachsen weitergegeben werden dürfen.
Die ersten beiden gestellten Sammelanträge auf Basis von § 63 SäHO umfassen folgende Dienste, welche Verwaltungsleistungen in kommunalem Vollzug bzw. im partiellen Vollzug des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) abbilden:

  • Digitale Bauverwaltung
  • Wirtschafts- und Serviceportal (WSP)
  • Sozialplattform
  • Digitaler Führerschein
  • Berufsanerkennung
  • Aufenthaltstitel
  • Verpflichtungserklärung
  • Personenbeförderung
  • Breitbandportal
  • Einbürgerung

Für diese Dienste übernimmt der Freistaat Sachsen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/2024 die zentralen Kosten.

Interesse geweckt? Wir unterstützen Sie gerne!

Sie haben sich dazu entschieden, einen Online-Antragsassistenten oder einen EfA-Dienst in Ihrer Kommune zu implementieren?
Dafür steht Ihnen unser Team gerne unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr oder zur Verfügung und freut sich auf Ihre Anfrage!