Ein Bundesland, ein Landkreis, eine Kommune oder ein Zusammenschluss mehrerer Akteure digitalisieren zentral eine Verwaltungsleistung für Bürger/-innen oder Unternehmen in einem neutralen Design.
Spart wertvolle Ressourcen: Das Prinzip "Einer für Alle" (EfA-Prinzip)
Digitalisierungsprojekte gelingen nur gemeinsam – mit dem richtigen Blick auf die Bedürfnisse aller Beteiligten und mit gut vernetzten Akteuren. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit dem Ziel einer flächendeckenden Verwaltungsdigitalisierung gehört zu den größten Modernisierungsvorhaben in der öffentlichen Verwaltung.
Um hier Erfolge zu erzielen, hat sich – neben den Eigenentwicklungen von Online-Diensten, die sowohl kommunenindividuell als auch landesweit zum Einsatz kommen können – das „Einer-für-Alle“-Prinzip, kurz „EfA“ etabliert.
Der Gedanke dahinter? Nicht jedes Bundesland, jeder Landkreis oder jede Kommune entwickelt jede digitale Verwaltungsleistung ressourcenaufwändig eigenständig. Statt vieler unterschiedlicher und kostenintensiver Individuallösungen wird eine Verwaltungsleistung oder ein Leistungsbündel bundesweit nur in einem einzigen Bundesland oder durch eine bundeslandübergreife Kooperation entwickelt und zentral in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Andere Länder, Landkreise, Kommunen können den Online-Dienst dann nachnutzen. Das spart Zeit, Kosten und Ressourcen.
So funktioniert das mit EfA!
Um hier Erfolge zu erzielen, hat sich – neben den Eigenentwicklungen von Online-Diensten, die sowohl kommunenindividuell als auch landesweit zum Einsatz kommen können – das „Einer-für-Alle“-Prinzip, kurz „EfA“ etabliert.
Der Gedanke dahinter? Nicht jedes Bundesland, jeder Landkreis oder jede Kommune entwickelt jede digitale Verwaltungsleistung ressourcenaufwändig eigenständig: Statt vieler unterschiedlicher und kostenintensiver Individuallösungen wird eine Verwaltungsleistung oder ein Leistungsbündel bundesweit nur in einem einzigen Bundesland oder durch eine bundeslandübergreife Kooperation entwickelt und zentral in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Andere Länder, Landkreise, Kommunen können den Online-Dienst dann nachnutzen. Das spart Zeit, Kosten und Ressourcen.
Vorteile
Ein IT-Dienstleister betreibt die für die Verwaltungsleistung erforderliche Infrastruktur zentral in seinem Rechenzentrum.
Die übrigen Bundesländer, Landkreise und Kommunen nutzen die digitalisierte Verwaltungsleistung als Software-as-a-Service nach. Das Design wird entsprechend an das Erscheinungsbild von Land, Landkreis oder Kommune angepasst.
Die Verwaltungsleistung wird zentral für alle Nutzer technisch und redaktionell weiterentwickelt, an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, der Betrieb anteilig finanziert.
Bild-Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Detaillierte Informationen zur Funktionsweise der EfA-Dienste und Anleitungen zur Implementierung von nachzunutzenden Online-Diensten in Ihrer Kommunen geben die Arbeitshilfen im Leitfaden „OZG-Umsetzung“.
EfA-Mindestanforderungen: Damit es auch „Sächsisch Direkt“ funktioniert!
Um die Nachnutzbarkeit von nach dem EfA-Prinzip entwickelten Onlinediensten sicherzustellen, müssen diese die sogenannten EfA-Mindestanforderungen erfüllen. Diese vom IT-Planungsrat definierten Vorgaben sichern zum einen in Bezug auf die Entwicklung einheitliche Mindeststandards für die fachlichen und technische Umsetzung von EfA-Diensten. Dabei geht es unter anderem um Schnittstellen und Datenaustauschstandards, um Fachlogiken, um Oberflächengestaltung und Design. Darüber hinaus sind ebensolche Mindestanforderungen für den sicheren Betrieb dieser Lösungen in einem Rechenzentrum definiert.
Mindestanforderungen an „Einer-für-Alle“-Services
Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer-für-Alle“-Services
EfA-Leistungen vom BMI im Video kurz erklärt:
Sie finden weitere allgemeine Informationen zum Thema EfA-Dienste auf den Webseiten des BMI (Digitale Verwaltung – „Einer für Alle“-Prinzip (digitale-verwaltung.de)