Methoden

Ein erster und wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung in kommunalen Verwaltungen ist die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG). Dabei sollen alle Verwaltungsleistungen online über ein Verwaltungsportal zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es dabei, den Zugang zur Verwaltung zu vereinfachen und möglichst eine medienbruchfreie Weiterbearbeitung der Anliegen und Anträge zu erreichen.

Um die Anforderungen bei der Umsetzung des OZG bewältigen zu können, setzen der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen mit dem Ziel, zentrale Lösungen zu schaffen und bereitzustellen, die weitgehend flächendeckend verfügbar und nachhaltig nutzbar sind.

Grundlage dieser Kooperation ist ein Zuwendungsvertrag, den die SAKD und die Sächsische Staatskanzlei zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des OZG mit einer Laufzeit bis Ende 2025 abgeschlossen haben.
Für die Umsetzung dieses Anliegens gibt es in Sachsen drei spezifische Vorgehensweisen.

Sächsische Eigenentwicklungen

In Umsetzung des Zuwendungsvertrages wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Amt24-Onlineantrags-Assistenten auf dem Serviceportal Amt24 (Amt24-OAA) und den sächsischen Kommunen zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

EfA-Dienste

Ein wesentlicher Bestandteil sind die sogenannten Einer-für-Alle-(EfA-)Dienste.
Entsprechend der Beschlussfassung des Bundes und im Freistaat Sachsen kommen auch im Bereich der sächsischen Kommunen die EfA – Dienste zum Einsatz.

Lösungen Dritter

Eine weitere Möglichkeit zur digitalen Bereitstellung von Verwaltungsleistungen sind Lösungen Dritter.
Hier können über den zentralen Erwerb von Landeslizenzen allen sächsischen Kommunen Leitungen zentral zur Verfügung gestellt werden.