E-Rechnung

in Sachsen

Mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16 April 2014 verpflichtete die Europäisch Union alle Mitgliedsstaaten dazu, dass die öffentlichen Auftraggeber und die Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten müssen.

Dazu wurde ein europaweiter CEN-Standard für elektronische Rechnngen entwickelt und in Deutschland als nationale Ausprägung in Form des Standards XRechnung konkretisiert. Auf Grund der in der Richtlinie vereinbarten Übergangsfristen ergab sich, dass ab dem 18.04.2020 der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen für Träger der Selbstverwaltung Oberschwellenbereich verpflichtend wurde.

Durch die Mitgliedsstaaten der EU mussten dafür die entsprechenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Auch der Freistaat Sachsen hat dazu sein E-Government-Gesetz und weiterführende rechtliche Regelungen entsprechend angepasst und eine Infrastruktur geschaffen, die es den staatlichen Behörden und kommunalen Verwaltungen ermöglicht, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Hier finden Sie wesentliche Informationen und Unterlagen dazu.

Rechtliche Regelungen

Welche rechtlichen Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung getroffen wurden finden Sie hier.

Zentrale Infrastruktur E-Rechnung

Wie sieht die Infrastruktur zum Empfang von elektronischen Rechnungen in Sachsen aus und wie können Sie diese nutzen?