Einfach erklärt.
Wissenswertes zum Einsatz von EfA-Diensten in Sachsen, kurz zusammengefasst.
Einfach erklärt.
Wissenswertes zum Einsatz von EfA-Diensten in Sachsen, kurz zusammengefasst.
Auf dem Marktplatz govdigital werden grundsätzliche Informationen zu den EfA-Diensten bereitgestellt. Diese Informationen können mit dem angebotenen Gastzugang eingeholt werden und dienen einer ersten Orientierung.
Den Marktplatz govdigital erreichen Sie unter: https://mp.govdigital.de
Weitergehende Informationen bedürfen einer Anmeldung und können alternativ über die SAKD bezogen werden: bmt@fnxq.qr
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die in Sachsen zur Verfügung gestellten oder geplanten EfA-Dienste.
Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Alle zur Umsetzung dieser Leistungen entwickelten Online-Dienste sind Teil des Leistungsumfangs. Für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ werden die folgenden sieben Antragsstrecken bereitgestellt:
Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wird in zwei (Teil-)Antragsstrecken bereitgestellt.
Die Online-Lösung „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie Abgabe des Antrags und wird als zentraler EfA-Dienst angeboten. Der Online-Dienst Einbürgerung umfasst ausgewählte Verwaltungsleistungen gemäß dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Innerhalb des OZG-Projekts sind diese LeiKa-Leistungen im Themenfeld (TF) „Ein- & Auswanderung“ dem Umsetzungsprojekt (UP) „Digitale Einbürgerung“ zugeordnet.
Hochgeschwindigkeitsinternet in jedem Haushalt – flächendeckend und zeitnah. Das Breitband-Portal vereinfacht die Antragsstellung für Kommunen und Telekommunikationsunternehmen und beschleunigt damit den Genehmigungsprozess. Dazu implementiert das Breitband-Portal zum Nachrichten- und Datenaustausch zwischen den Planungsapplikationen der Planungsunternehmen und den Fachverfahren der Wegebaulastträger den vom IT-Planungsrat herausgegebenen XBreitband Standard.
Digital zu beantragen sind Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Dabei können Antragstellerinnen und Antragsteller ihr biometrisches Lichtbild hochladen oder bequem mit dem Smartphone als „Selfie“ aufnehmen. Auch die Unterschrift und weitere Nachweise können digital erfasst werden. Die Antragsgebühr wird über E-Payment abgewickelt, und dank der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, sowie der zugehörigen PIN in Verbindung mit der AusweisApp2 ist eine sichere Identifizierung gewährleistet.
Die Fundbüro-Software Nova Find ist eine Software-as-a-Service Lösung. Alle Phasen eines Fundes oder Verlustes können damit digital abgewickelt werden: die Meldung der Fund- bzw. die Verlustsache, alle Abläufe im Fundbüro und die Rückgabe der Fundsache – zeitgemäß und DSGVO-konform. Nova Find bildet das gesamte ordnungsbehördliche Verfahren bei Fundangelegenheiten gemäß § 965 ff. BGB ab.
Über die Webseite des Fundservice Deutschland könnten Fundsachen gemeldet oder Verlustanzeigen aufgegeben werden. Eine einfache Bedienerführung und intelligente Suchroutinen ermöglichen einen schnellen Abgleich von Verlustanzeigen und gemeldeten Fundsachen über alle angeschlossenen Fundbüros. Bei Übereinstimmung werden die Besitzer elektronisch oder per Brief informiert.
Federführung: Freistaat Sachsen
Kosten:
jährliche Pauschale: 0,015€/EW
Einrichtungskosten: 150,00 €
Weiterführende Informationen: Webseite Nova Find
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können gegebenenfalls unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen. Anspruch darauf haben Personen, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind. Die Ausstellung des Beiblattes mit Wertmarke erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Begleitende Hilfen können u.a. beantragt werden für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und in besonderen Lebenslagen die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.
Wenn eine nahezu mittellose Person verstirbt, reicht der Nachlass im Regelfall nicht aus, um die Beerdigungskosten zu begleichen. Schlagen dann etwa nahe Verwandte oder Angehörige, wie Eltern, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern, das Erbe aus, können sie dennoch zur Übernahme der nicht durch das Erbe gesicherten Bestattungskosten verpflichtet sein. Ist Ihnen die Kostenübernahme nicht zuzumuten, können sie gemäß § 74 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) einen Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt wird dann auf Grundlage von Einkommens- und Vermögensnachweisen – unter Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe – prüfen, ob eine Übernahme der Bestattungskosten zumutbar war, oder diese Kosten durch das Sozialamt selbst zu übernehmen sind.
Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Sie dient dem Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die blinde Person soll durch die Blindenhilfe in die Lage versetzt werden, nach freier Entscheidung Anschaffungen zu machen oder Ausgaben zu tätigen, die ihm oder ihr das Leben mit Blindheit erleichtern, soweit diese Kosten nicht durch die eigenen finanziellen Ressourcen gedeckt werden können. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), in dem das Merkzeichen BI festgestellt wurde oder durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen BI nachzuweisen.
Menschen, die eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind und von ihrer Behinderung im täglichen Leben eingeschränkt werden, können Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) beantragen. Die Leistungen bieten Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens, um ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Anschluss an einen Antrag wird die zuständige Behörde gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Die Kosten für die Eingliederungshilfe übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.
Es wird zwischen Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Leistungen für Erwachsene unterschieden. Ferner wird bei Kindern und Jugendlichen unterschieden zwischen einem Anspruch auf Leistungen nach SGB IX oder nach SGB VIII. Nur Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen haben einen Anspruch auf Leistungen nach SGB IX. Dagegen haben Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen einen Anspruch auf Leistungen nach SGB VIII. Der hier beschriebene Onlinedien
Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.
Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und daher der Hilfe durch andere bedarf, hat Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der/die Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist Teil der Sozialhilfe. Sie wird gewährt, wenn ein Haushalt in seiner Weiterführung gefährdet ist. Zum Leistungsinhalt gehören die persönliche Betreuung und die Wahrnehmung von notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Persönliche Betreuung ist insbesondere für zu versorgende Kinder notwendig. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ist eine nachrangige Hilfe. Sie wird nur gewährt, soweit nicht vorrangige Hilfen, wie die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII, Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder etwa Krankenkassenleistungen in Betracht kommen. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll in der Regel nur vorübergehend gewährt werden. Ein Ende der Notlage muss absehbar sein. Ausnahmsweise kann die Hilfe auf längere, unbestimmte Zeit gewährt werden, wenn dadurch die Unterbringung in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung vermieden oder verzögert werden kann.
Werden bei der Beförderung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so kann je nach Erfordernis des Ziellandes ein gesondertes Antragsverfahren mit der Ausstellung eines internationalen Leichenpasses unter Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes notwendig sein. In vielen Ländern ist das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung (IALB) Grundlage der geforderten Angaben.
Maßnahmen, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaus-sichten von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeits-suchenden und Arbeitslosen zu unterstützen. Sie können dazu eingesetzt werden, um die Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder die Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme. Während der Teilnahme an der Maßnahme wird das Arbeitslosengeld oder ALG II weiter gewährt, sofern ein Anspruch besteht. Es wird sowohl aus ALG I, ALG II und auch für Geflüchtete gefördert. Es sind auch solche Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich auf Arbeitgeber:innen beziehen, die förderberechtigte Arbeitnehmer:innen einstellen
Testzugang PW: Antrag-SOP23
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Testzugang PW: grape-spice-next-crowd
Der Pass für Geringverdiener ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien sowie Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins von der zuständigen Stelle wird sichergestellt, dass eine belegungs- und mietpreisgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.
Testzugang PW: Antrag-SOP23
Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) ist die Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Sie umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Notwendige Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätigkeit oder Heranführung an den Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Arbeitgeber:innen. Typische Leistungen sind bspw. Einstiegsgeld, Lohnkostenzuschuss, Beschäftigungszuschuss.
Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich ja nach Bundesland. Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Sozialämter der Kommune geprüft. Die Regelsatz-Zahlung wird ergänzt durch weitere Beträge, wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.
Testzugang PW: Antrag-SOP23
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.
Testzugang PW: canal-deer-comet-text
Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungsempfänger im Sinne von §1 AsylbLG sind, haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung nach §4 AsylbLG. Dieser Anspruch ist gültig bis sie sich 15 Monate ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten und die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich verlängert haben. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen wird von den zuständigen Behörden (i.d.R. den Sozial- bzw. Aus-länderbehörden der aufnehmenden Kommunen) sichergestellt, indem diese beispielsweise Krankenscheine für die Behandlung bei einer medizinischen Einrichtung ausstellen oder Ärzte und Ärztinnen direkt beauftragen. In einigen Bundesländern haben die Kommunen zudem die Möglichkeit in Zusam-menarbeit mit den Krankenkassen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für diese Personengruppe auszustellen. Dieser Ansatz wird bislang allerdings nur vereinzelt angewandt.
Testzugang PW: knob-footer-plus-pear
Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung mit der Folge einer Gesundheitsstörung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.
Testzugang PW: melon-deed-grant-search
Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.