EfA-Dienste

Allgemeine Unterlagen zum Download

Einer für Alle

Einfach erklärt.

Wissenswertes zum Einsatz von EfA-Diensten in Sachsen, kurz zusammengefasst.

Der Marktplatz für EfA-Leistungen

Auf dem Marktplatz govdigital werden grundsätzliche Informationen zu den EfA-Diensten bereitgestellt. Diese Informationen können mit dem angebotenen Gastzugang eingeholt werden und dienen einer ersten Orientierung.

Den Marktplatz govdigital erreichen Sie unter: https://mp.govdigital.de

Weitergehende Informationen bedürfen einer Anmeldung und können alternativ über die SAKD bezogen werden: bmt@fnxq.qr

In Sachsen verfügbare EfA-Dienste

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die in Sachsen zur Verfügung gestellten oder geplanten EfA-Dienste.

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In Sachsen verfügbare EfA-Dienste

Ausländerwesen – Aufenthaltserlaubnis und –karten

Ausländerwesen – Aufenthaltserlaubnis und –karten

Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Alle zur Umsetzung dieser Leistungen entwickelten Online-Dienste sind Teil des Leistungsumfangs. Für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ werden die folgenden sieben Antragsstrecken bereitgestellt:

  1. „Erwerbstätigkeit“;
  2. „Familiäre Gründe“,
  3. „Ausbildung“,
  4. „Änderung von Nebenbestimmungen“,
  5. „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,
  6. „Niederlassungserlaubnis“,
  7. „Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)“ (f. Ukraine-Geflüchtete).

Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wird in zwei (Teil-)Antragsstrecken bereitgestellt.

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Ausländerwesen – Einbürgerung

Ausländerwesen – Einbürgerung

Die Online-Lösung „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie Abgabe des Antrags und wird als zentraler EfA-Dienst angeboten. Der Online-Dienst Einbürgerung umfasst ausgewählte Verwaltungsleistungen gemäß dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Innerhalb des OZG-Projekts sind diese LeiKa-Leistungen im Themenfeld (TF) „Ein- & Auswanderung“ dem Umsetzungsprojekt (UP) „Digitale Einbürgerung“ zugeordnet.

Leika-Leistungen

  • 99099002067002 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen
  • 99099002067004 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
  • 99099002067006 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung)
  • 99099002067007 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer
  • 99099002067003 Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
  • 99099002067008 Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

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  • keine

Breitband-Portal

Breitband-Portal

Hochgeschwindigkeitsinternet in jedem Haushalt – flächendeckend und zeitnah. Das Breitband-Portal vereinfacht die Antragsstellung für Kommunen und Telekommunikationsunternehmen und beschleunigt damit den Genehmigungsprozess. Dazu implementiert das Breitband-Portal zum Nachrichten- und Datenaustausch zwischen den Planungsapplikationen der Planungsunternehmen und den Fachverfahren der Wegebaulastträger den vom IT-Planungsrat herausgegebenen XBreitband Standard.

Leika-Leistungen

  • 99012104000000 Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien
  • 99012104134000 Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

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  • keine

Digitaler Führerschein

Digitaler Führerschein

Digital zu beantragen sind Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Dabei können Antragstellerinnen und Antragsteller ihr biometrisches Lichtbild hochladen oder bequem mit dem Smartphone als „Selfie“ aufnehmen. Auch die Unterschrift und weitere Nachweise können digital erfasst werden. Die Antragsgebühr wird über E-Payment abgewickelt, und dank der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, sowie der zugehörigen PIN in Verbindung mit der AusweisApp2 ist eine sichere Identifizierung gewährleistet.

Leika-Leistungen

  • 99108047001000 Fahrerlaubnis Erteilung

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  • keine

Fundservice Deutschland

Fundservice Deutschland

Die Fundbüro-Software Nova Find ist eine Software-as-a-Service Lösung. Alle Phasen eines Fundes oder Verlustes können damit digital abgewickelt werden: die Meldung der Fund- bzw. die Verlustsache, alle Abläufe im Fundbüro und die Rückgabe der Fundsache – zeitgemäß und DSGVO-konform. Nova Find bildet das gesamte ordnungsbehördliche Verfahren bei Fundangelegenheiten gemäß § 965 ff. BGB ab.

Über die Webseite des Fundservice Deutschland könnten Fundsachen gemeldet oder Verlustanzeigen aufgegeben werden. Eine einfache Bedienerführung und intelligente Suchroutinen ermöglichen einen schnellen Abgleich von Verlustanzeigen und gemeldeten Fundsachen über alle angeschlossenen Fundbüros. Bei Übereinstimmung werden die Besitzer elektronisch oder per Brief informiert.

Federführung: Freistaat Sachsen
Kosten:
jährliche Pauschale: 0,015€/EW
Einrichtungskosten: 150,00 €

Weiterführende Informationen: Webseite Nova Find

Leika-Leistungen

  • 99089017261000 Fundsachen Entgegennahme

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Gesundheitsleistungen – Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können gegebenenfalls unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen. Anspruch darauf haben Personen, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind. Die Ausstellung des Beiblattes mit Wertmarke erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015013012000 Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Gesundheitsleistungen – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Begleitende Hilfen können u.a. beantragt werden für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und in besonderen Lebenslagen die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Leika-Leistungen

  • 99015018148004 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Bestattungskostenhilfe

Gesundheitsleistungen – Bestattungskostenhilfe

Wenn eine nahezu mittellose Person verstirbt, reicht der Nachlass im Regelfall nicht aus, um die Beerdigungskosten zu begleichen. Schlagen dann etwa nahe Verwandte oder Angehörige, wie Eltern, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern, das Erbe aus, können sie dennoch zur Übernahme der nicht durch das Erbe gesicherten Bestattungskosten verpflichtet sein. Ist Ihnen die Kostenübernahme nicht zuzumuten, können sie gemäß § 74 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) einen Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt wird dann auf Grundlage von Einkommens- und Vermögensnachweisen – unter Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe – prüfen, ob eine Übernahme der Bestattungskosten zumutbar war, oder diese Kosten durch das Sozialamt selbst zu übernehmen sind.

Leika-Leistungen

  • 99101014080000 Bestattungskostenhilfe Gewährung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Blindenhilfe

Gesundheitsleistungen – Blindenhilfe

Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Sie dient dem Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die blinde Person soll durch die Blindenhilfe in die Lage versetzt werden, nach freier Entscheidung Anschaffungen zu machen oder Ausgaben zu tätigen, die ihm oder ihr das Leben mit Blindheit erleichtern, soweit diese Kosten nicht durch die eigenen finanziellen Ressourcen gedeckt werden können. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), in dem das Merkzeichen BI festgestellt wurde oder durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen BI nachzuweisen.

Leika-Leistungen

  • Blindenhilfe 99107047080000 Blindenhilfe Gewährung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Eingliederungshilfe

Gesundheitsleistungen – Eingliederungshilfe

Menschen, die eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind und von ihrer Behinderung im täglichen Leben eingeschränkt werden, können Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) beantragen. Die Leistungen bieten Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens, um ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Anschluss an einen Antrag wird die zuständige Behörde gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Die Kosten für die Eingliederungshilfe übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.

Es wird zwischen Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Leistungen für Erwachsene unterschieden. Ferner wird bei Kindern und Jugendlichen unterschieden zwischen einem Anspruch auf Leistungen nach SGB IX oder nach SGB VIII. Nur Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen haben einen Anspruch auf Leistungen nach SGB IX. Dagegen haben Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen einen Anspruch auf Leistungen nach SGB VIII. Der hier beschriebene Onlinedien

Leika-Leistungen

  • 99107005080000 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Feststellung einer Behinderung

Gesundheitsleistungen – Feststellung einer Behinderung

Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015004037000 Behinderung Feststellung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Pflege

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Pflege

Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und daher der Hilfe durch andere bedarf, hat Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, soweit der/die Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann, noch sie von anderen – z.B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind.

Leika-Leistungen

  • 99107014017000 Hilfe zur Pflege Bewilligung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Gesundheitsleistungen – Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist Teil der Sozialhilfe. Sie wird gewährt, wenn ein Haushalt in seiner Weiterführung gefährdet ist. Zum Leistungsinhalt gehören die persönliche Betreuung und die Wahrnehmung von notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Persönliche Betreuung ist insbesondere für zu versorgende Kinder notwendig. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ist eine nachrangige Hilfe. Sie wird nur gewährt, soweit nicht vorrangige Hilfen, wie die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII, Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder etwa Krankenkassenleistungen in Betracht kommen. Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll in der Regel nur vorübergehend gewährt werden. Ein Ende der Notlage muss absehbar sein. Ausnahmsweise kann die Hilfe auf längere, unbestimmte Zeit gewährt werden, wenn dadurch die Unterbringung in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung vermieden oder verzögert werden kann.

Leika-Leistungen

  • 99107050017000 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes Bewilligung

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  • keine

Gesundheitsleistungen – Leichenpass

Gesundheitsleistungen – Leichenpass

Werden bei der Beförderung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so kann je nach Erfordernis des Ziellandes ein gesondertes Antragsverfahren mit der Ausstellung eines internationalen Leichenpasses unter Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes notwendig sein. In vielen Ländern ist das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung (IALB) Grundlage der geforderten Angaben.

Leika-Leistungen

  • 99101003012000 Leichenpass Ausstellung

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  • keine

Sozialplattform – Aktivierung und berufliche Eingliederung

Sozialplattform – Aktivierung und berufliche Eingliederung

Maßnahmen, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaus-sichten von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeits-suchenden und Arbeitslosen zu unterstützen. Sie können dazu eingesetzt werden, um die Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder die Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme. Während der Teilnahme an der Maßnahme wird das Arbeitslosengeld oder ALG II weiter gewährt, sofern ein Anspruch besteht. Es wird sowohl aus ALG I, ALG II und auch für Geflüchtete gefördert. Es sind auch solche Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich auf Arbeitgeber:innen beziehen, die förderberechtigte Arbeitnehmer:innen einstellen


Testzugang PW: Antrag-SOP23

Leika-Leistungen

  • 99007009027001 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – Förderung SGB II
  • 99007006017001 Vermittlungsbudget – Bewilligung SGB II
  • 99007032203000 Arbeitsgelegenheiten – Zuweisung
  • 99007029017000 Kommunale Eingliederungsleistungen – Bewilligung
  • 99007035017000 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen – Bewilligung
  • 99007031017000 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Bedarf für Bildung und Teilhabe

Sozialplattform – Bedarf für Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.


Testzugang PW: grape-spice-next-crowd

Leika-Leistungen

  • 99107032017002 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • 99107032017003 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • 99107032017004 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • 99107032017005 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld
  • 99107032017006 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag
  • 99107032017007 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld

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  • keine

Sozialplattform – Bescheinigung für Geringverdiener

Sozialplattform – Bescheinigung für Geringverdiener

Der Pass für Geringverdiener ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien sowie Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins von der zuständigen Stelle wird sichergestellt, dass eine belegungs- und mietpreisgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.


Testzugang PW: Antrag-SOP23

Leika-Leistungen

  • 99107022012000 Wohnberechtigungsschein – Ausstellung

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  • keine

Sozialplattform – Bürgergeld

Sozialplattform – Bürgergeld

Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) ist die Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Sie umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Leika-Leistungen

  • 99107108017000 Bürgergeld – Bewilligung
  • 99107066017000 Einmalige Leistungen – Bewilligung
  • 99107068017000 Leistungen für Auszubildende – Bewilligung
  • 99107067017000 Darlehen bei unabweisbarem Bedarf – Bewilligung
  • 77000000008878 Veränderungsmitteilung (VÄM) – Veränderung (LeiKa-ID steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest.)
  • 77000000008879 Antrag auf Weiterbewilligung (WBA) – Wiedererteilung (LeiKa-ID steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest.)

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  • keine

Sozialplattform – Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Sozialplattform – Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Notwendige Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätigkeit oder Heranführung an den Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Arbeitgeber:innen. Typische Leistungen sind bspw. Einstiegsgeld, Lohnkostenzuschuss, Beschäftigungszuschuss.

Leika-Leistungen

  • 99007036017000 Teilhabe am Arbeitsmarkt – Bewilligung
  • 99007033017000 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – Bewilligung
  • 99007030017000 Einstiegsgeld – Bewilligung
  • 99007034017000 Freie Förderung SGB II – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialplattform – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich ja nach Bundesland. Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Sozialämter der Kommune geprüft. Die Regelsatz-Zahlung wird ergänzt durch weitere Beträge, wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.


Testzugang PW: Antrag-SOP23

Leika-Leistungen

  • 99107009017000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

Sozialplattform – Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.


Testzugang PW: canal-deer-comet-text

Leika-Leistungen

  • 99107012017000 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) – Bewilligung
  • 99107054017000 Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII – Bewilligung
  • 99107012017001 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) – Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
  • 99107055017000 Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – Bewilligung
  • 99107055017001 Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – Bewilligung nach der in § 32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger
  • 99107012017002 Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Personen wohnhaft innerhalb einer besonderen Wohnform

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  • keine

Sozialplattform – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyslbLG)

Sozialplattform – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyslbLG)

Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungsempfänger im Sinne von §1 AsylbLG sind, haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung nach §4 AsylbLG. Dieser Anspruch ist gültig bis sie sich 15 Monate ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten und die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich verlängert haben. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen wird von den zuständigen Behörden (i.d.R. den Sozial- bzw. Aus-länderbehörden der aufnehmenden Kommunen) sichergestellt, indem diese beispielsweise Krankenscheine für die Behandlung bei einer medizinischen Einrichtung ausstellen oder Ärzte und Ärztinnen direkt beauftragen. In einigen Bundesländern haben die Kommunen zudem die Möglichkeit in Zusam-menarbeit mit den Krankenkassen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für diese Personengruppe auszustellen. Dieser Ansatz wird bislang allerdings nur vereinzelt angewandt.


Testzugang PW: knob-footer-plus-pear

Leika-Leistungen

  • 99107029017000 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Bewilligung

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  • keine

Sozialplattform – Soziale Entschädigung

Sozialplattform – Soziale Entschädigung

Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung mit der Folge einer Gesundheitsstörung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.

Leika-Leistungen

  • 99107112037000 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Feststellung
  • 99107112037001 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Feststellung für Geschädigte
  • 99107112037002 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Feststellung für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
  • 99107112080000 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Gewährung
  • 99107112080001 Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung – Gewährung von vorzeitigen Leistungen
  • 99107113080000 Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz – Gewährung
  • 99107114068000 Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen – Übernahme
  • 99107115148000 Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung – Erbringung
  • 99107115148001 Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung – Erbringung für Berechtigte
  • 99107115148002 Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung – Erbringung für Geschädigte
  • 99107116017000 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107116020000 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Verlängerung
  • 99107116039000 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107116039001 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Erstattung Betreuungskosten
  • 99107116039002 Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung – Erstattung Fahrtkosten
  • 99107117017000 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107117017001 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Ergänzende Leistungen
  • 99107117017002 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
  • 99107117017003 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
  • 99107117148000 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung
  • 99107117148001 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung für Geschädigte infolge von Nichtschädigungsfolgen
  • 99107117148002 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung für Angehörige und Nahestehende, Hinterbliebene von Geschädigten
  • 99107117148003 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung – Erbringung für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
  • 99107118039000 Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107119039000 Reisekosten zur Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107120036000 Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung – Ersatz
  • 99107121017000 Krankengeld der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107122017000 Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107123017000 Aufwendungen für die Alterssicherung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107123017001 Aufwendungen für die Alterssicherung der Sozialen Entschädigung – Bewilligung Aufwendungen für die Alterssicherung
  • 99107124039000 Kosten für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt – Erstattung
  • 99107125039000 Kosten für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland – Erstattung
  • 99107126039000 Kosten für Krankenbehandlung bei selbstbeschaffter Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung
  • 99107127080000 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung
  • 99107127080001 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung für Krankenbehandlung
  • 99107127080002 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung für ergänzende Leistungen
  • 99107127080003 Vergütung der Leistungserbringer der Sozialen Entschädigung – Gewährung für Versorgung mit Hilfsmitteln
  • 99107128017000 Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107128017001 Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Bewilligung Für Geschädigte
  • 99107128017002 Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Bewilligung Für Witwen und Witwer
  • 99107129017000 Einmalzahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte bei Gewalttaten im Ausland – Bewilligung
  • 99107130017000 Leistungen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedarf – Bewilligung
  • 99107131017000 Leistungen der sozialen Entschädigung bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit – Bewilligung
  • 99107132039000 Kosten häuslicher Pflege im Arbeitgebermodell der sozialen Entschädigung bei Pflegebedürftigkeit – Erstattung
  • 99107133080000 Ausgleich in Härtefällen der sozialen Entschädigung – Gewährung
  • 99107134037000 Berufsschadensausgleich der sozialen Entschädigung – Feststellung
  • 99107135080000 Monatlicher Pflegeausgleich für Witwen und Witwer bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege des Geschädigten – Gewährung
  • 99107136017000 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107136017001 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschä-digung – Bewilligung am Arbeitsleben
  • 99107136017002 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen
  • 99107136017003 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung an Bildung
  • 99107136017004 Leistungen zur Teilhabe der sozialen Entschädigung – Bewilligung zur Sozialen Teilhabe
  • 99107137017000 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung
  • 99107137017001 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung zum Lebensunterhalt
  • 99107137017002 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung zur Förderung einer Ausbildung
  • 99107137017003 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung zur Weiterführung des Haushalts
  • 99107137017004 Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung – Bewilligung in sonstigen Lebenslagen
  • 99107139080001 Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Gewährung Für Waisen
  • 99107139080002 Monatliche Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung – Gewährung für hinterbliebene Eltern
  • 99107138039001 Leistungen der Kranken- und Unfallkassen für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung Aufwendungen
  • 99107138039002 Leistungen der Kranken- und Unfallkassen für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung – Erstattung Verwaltungskosten

Konfigurierbare Felder

  • keine

Sozialplattform – Übernahme von Mietrückständen

Sozialplattform – Übernahme von Mietrückständen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.


Testzugang PW: melon-deed-grant-search

Leika-Leistungen

  • 99107042068001 Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II
  • 99107042068002 Mietrückstände Übernahme SGB XII

Konfigurierbare Felder

  • keine

Geplant

Gesundheitsleistungen – Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Gesundheitsleistungen – Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015007012000 Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine