Die Verfügbarkeit von zentralen Lösungen ermöglicht eine einfache Bereitstellung von digitalen Angeboten.
Umsetzung Digitalisierung und OZG
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde auf Bundesebene ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen voranzutreiben.
Durch die Umsetzung des OZG können Sie, als Kommune, Ihre Services effizienter gestalten und Bürger/-innen einen einfachen und sicheren Zugang zu Behördendienstleistungen ermöglichen. Starten Sie die digitale Transformation in Ihrer Kommune und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der Verwaltung!
Wesentliche Ziele dieses Vorgehens bestehen nicht nur darin, dass Bürger und Unternehmen unabhängig von Zeit und Ort schnell und sicher Ihre Anliegen und Anträge bei den Verwaltungen stellen können, auch Ihre Verwaltung soll von manuellen Tätigkeiten entlastet werden und ihre Prozesse sollen durch umfassende Digitalisierung, vereinfacht und verbessert.
Um die verfügbaren Ressourcen effizient zu nutzen und eine breite, sichere und nachhaltige Nutzung zu gewährleisten, setzen der Bund und die Länder auf zentral entwickelte Lösungen, welche dann von allen Verwaltungen kostengünstig nachgenutzt werden können. Damit können Synergieeffekte erreicht und gemeinsame Lösungen gefördert werden. Obendrein bietet dieses Vorgehen noch eine Vielzahl von weiteren Vorteilen.