BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK)– Ihr Zugang zur digitalen Verwaltung

Die BundID ist ein zentrales Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen in Deutschland, das es Privatpersonen ermöglicht, sich online zu identifizieren und Anträge bei Bund, Ländern und Kommunen zu stellen

Das Nutzerkonto Mein Unternehmenskonto (MUK) mit integriertem Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide ist speziell für Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen entwickelt worden, die wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen benötigen.

Seit einigen Monaten werden diese zentralen Nutzerkonten im Amt24 Serviceportal bereitgehalten. Um diese auch aktiv im Antragsverfahren nutzen zu können, müssen die über Amt24 bereitgestellten Onlinedienste entsprechend ertüchtigt werden. Dafür werden gegenwärtig die Nutzerkonten an die Online-Antragsverfahren angebunden. Nach erfolgter Umstellung kann die Antragstellung zukünftig über BundID oder MUK erfolgen.

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der BundID, Mein Unternehmenskonto (MUK), dem eID-Service Sachsen und zur Umstellung der Nutzerkonten zusammengestellt.

Diese Informationen richten sich an Digitalisierungsverantwortliche in der öffentlichen Verwaltung in Sachsen. Sie entstanden in Zusammenarbeit zwischen der Staatskanzlei, dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, der Stadtverwaltung Leipzig, SAKD und der Komm24 GmbH und liefern einen Überblick über aktuelle Anforderungen, Empfehlungen und Status Quo für die Umstellung des Servicekontos auf BundID und MUK im Amt24. Gemeinsam arbeiten wir auch weiterhin an einer kontinuierlichen Aktualisierung und Fortschreibung.

Sie haben eine spezielle Frage und können hier keine Antwort dazu finden? Dann lassen Sie uns Ihre Frage gerne über unser Kontaktformular zukommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bitte wählen Sie aus:

  1. Sie wollen sich allgemein über die Möglichkeiten der Nutzerkonten informieren?
  2. Sie haben Fragen zur BundID?
  3. Sie interessieren sich für Mein Unternehmenskonto (MUK)?
  4. Sie benötigen Informationen zum eID-Service Sachsen?
  5. Was sind die nächsten Schritte?
  6. Was passiert später?

Weiterführende Informationen

    1. Downloads zum Thema BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK)
    2. Weiterführende Informationen und Links zur Thematik

BundID und MUK

Ansprechpartnerin der Staatskanzlei (allgemeine Anfragen) Frau Schönherr
Kontakt

1.  Allgemeine Informationen

1.01. Was ist der Zweck dieser FAQ?

Diese FAQ richtet sich an Digitalisierungsverantwortliche in der öffentlichen Verwaltung Sachsens und soll einen Überblick über aktuelle Anforderungen, Empfehlungen und Handlungsaufforderungen für die Umstellung des Servicekontos auf BundID und MUK im Amt24 geben.

1.02. Warum wird Amt24 mit der BundID & MUK verknüpft?

  • Gemäß OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) stellt der Bund zukünftig ein zentrales digitales Nutzerkonto bereit. Die BundID wird zukünftig zum deutschlandweiten Angebot und zur DeutschlandID weiterentwickelt.
  • MUK (Mein Unternehmenskonto) ist die digitale Identität für Organisationen in Deutschland auf Basis von ELSTER zur Inanspruchnahme von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen.
  • Angebot
    • sicherer Identifizierung

          … von natürlichen Personen (BundID) und Unternehmen (MUK)

    • sicherer Kommunikation

… über BundID und MUK mit Verwaltung

    • erhöhter Nutzerfreundlichkeit

… durch Reduzierung zur Auswahl stehender Servicekonten

  • Nachnutzung zentraler Angebote, dadurch Reduzierung dezentraler Entwicklungs-, Pflege- und Weiterentwicklungsaufwände für das Land Sachsen

1.03. Wie sieht der Zeitplan der Umstellung aus?

Zeitplan_Umstellung_Nutzerkonto

  • Seit 26.02.2025 unterstützt das Amt24-Serviceportal die Anmeldung mit BundID und MUK.
  • Bereits existierende Online-Antragsverfahren müssen durch die verantwortlichen Behörden angepasst werden, um BundID & MUK nutzen zu können!
  • Der bereitgestellte Blaupause-Assistent zur Neuentwicklung von Online-Antragsverfahren ist seit April 2025 mit BundID und MUK verfügbar.
  • Vorgesehen ist, ab voraussichtlich 01.07.2026 die portaleigenen Servicekonten für Antragstellende abzuschalten.
  • Zum Jahresende 2026 soll voraussichtlich der eID-Service Sachsen abgekündigt werden.  Die Funktion zum Auslesen des Online-Ausweises ist in der BundID integriert und braucht deshalb in Sachsen nicht mehr separat vorgehalten werden.

1.04. Woran ist erkennbar, welches Nutzerkonto der Nutzende für den Onlinedienst benötigt?

Der Nutzende wird nach dem Start des Onlinedienstes beim Login aufgefordert sich mit einem verfügbaren Nutzerkonto anzumelden. Bei Onlinediensten, die noch nicht umgestellt wurden, ist eine Anmeldung weiterhin mit dem portaleigenen Servicekonto möglich. Detaillierte Abläufe dazu sind hier dokumentiert: https://www.extranet.egovernment.sachsen.de/download/Informationsblatt_BundID_MUKV1.pdf

Grundsätzlich kann man der Leistungsbeschreibung im Amt24 entnehmen, welches Nutzerkonto für die Verwendung des Onlinedienstes erforderlich ist.

Signierte PDF-Dokumente können mit üblichen PDF-Programmen (z. B. Adobe Reader) geöffnet und die Signatur angezeigt werden. Eine besondere technische Ausstattung ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.

1.05. Wer benötigt einen Zugang mit BundID und wer benötigt einen Zugang per MUK?

Das Nutzerkonto ist für verschiedene Anwender gedacht und nutzbar:

BundID: Für natürliche Personen (deutsche/EU-Bürger:innen, Personen mit elektronischem Aufenthaltstitel, ELSTER-Zertifikat). Weitere Informationen zu BundID entnehmen Sie bitte der Website: https://id.bund.de

Mein Unternehmenskonto (MUK): Für juristische Personen, Vereinigungen, beruflich/gewerblich tätige natürliche Personen und Behörden (§ 3 Abs. 1 UBRegG, § 1 Abs. 4 VwVfG). Weitere Informationen zu Mein Unternehmenskonto entnehmen Sie bitte der Website: https://info.mein-unternehmenskonto.de

1.06. Kann ich einen Onlinedienst im Amt24 ohne Nutzerkonto nutzen?

In der Regel ist für alle Onlinedienste im Amt24 ein Nutzerkonto erforderlich. Damit werden auch verschiedene Vorteile sichergestellt (z. B. ein zentrales Postfach). Welches Nutzerkonto (BundID und/ oder MUK) erforderlich ist, wird bei der Erstellung des Onlinedienstes anhand der antragstellenden Personen festgelegt. Auf der Leistungsseite der Verwaltungsleistung im Amt24 findet man die Information, ob und wie man sich für den Onlinedienst anmelden muss.

1.07. Können BundID und MUK mit elektronisch signierten und/ gesiegelten Dokumenten umgehen?

Elektronisch signierte oder gesiegelte Dokumente sind immer dann notwendig, wenn ein Formersatz für die elektronische Ausgestaltung eines Verfahrens benötigt wird. Das betrifft vielfach bspw. die elektronische Übermittlung von Bescheiden. Signierte / gesiegelte Dokumente können in das Postfach von BundID und MUK übermittelt werden. Zum Öffnen und Anzeigen der Signatur ist ein übliches PDF-Programm (z. B. Adobe Reader) ausreichend.

1.08. Werden Antragstellende zur Umstellung der Nutzerkonten informiert?

Neben der regelmäßigen Berichterstattung auf Sächsisch Direkt sind in den nächsten Monaten Kommunikationskampagnen sowohl in Richtung Behörden als auch Richtung Bürgerinnen und Bürger geplant. Des Weiteren gibt es eine entsprechende Nutzerführung auf Amt24 und bei den Nutzerkonten BundID und MUK.

1.09. Wie werden Antragstellende während der Antragstellung informiert?

Die Antragstellenden erhalten nach Abschluss des Onlinedienstes einen Hinweis darüber, dass sich im Postfach des Nutzerkontos eine Benachrichtigung zur Antragstellung inkl. Antragskopie befindet. Bei neuen Nachrichten im Postfach des Nutzerkontos, erhält man eine Benachrichtigung an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.

1.10. Was geschieht mit dem Behördenkonto im Amt24?

Das Behördenkonto bleibt zunächst wie gewohnt bestehen.

1.11. Was geschieht mit dem Organisationskonto im Amt24?

Das Organisationskonto in Amt24 wird mittelfristig durch das Mein Unternehmenskonto abgelöst.

1.12. Wie kann ich zukünftig auf das AdminCenter zugreifen?

Der Zugriff auf das Admin Center bleibt erhalten. Wie Sie zukünftig zugreifen können, finden Sie in unserem Informationsblatt.

1.13. Was ändert sich für mich als Onlinedienst-Anbieter, der bisher Onlinedienste mit Servicekonto angeboten hat?

Gemäß OZGÄndG müssen alle Onlinedienste bis Juli 2027 an die zentralen Nutzerkonten BundID und/ oder Mein Unternehmenskonto angebunden sein. Für die Anbindung muss Ihre Behörde benennen können, an welche Nutzendengruppe (natürliche Personen für BundID und juristische Personen für MUK) sich jeder einzelne Dienst richtet. Außerdem muss ihre Behörde – sofern nicht fachgesetzlich geregelt – festlegen welches Vertrauensniveau der jeweilige Onlinedienst hat. Es gibt eine Empfehlung der Sächsischen Staatskanzlei, für Verwaltungsleistungen generell ein Vertrauensniveau hoch anzunehmen.

Die Onlinedienste müssen auf diese 2 Bedingungen technisch angepasst werden und BundID und / oder MUK angebunden werden. Die Onlinedienste können mittelfristig nicht mehr mit dem sächsischen Servicekonto betrieben werden.

2. BundID

2.01. Wo finde ich Informationen zur Einrichtung und weiteren grundlegende Auskünfte zur BundID?

Der Bund stellt für diese Informationen eine Hilfeseite zur Verfügung: https://id.bund.de/faq

2.02. Müssen sich Antragstellende mit Online-Ausweis authentifizieren?

Ob sich ein Nutzender mit dem Ausweis authentifizieren muss, hängt vom an der Verwaltungsleistung festgelegten Vertrauensniveau ab.

  • Vertrauensniveau „hoch“: Authentifizierung via Online-Ausweis ist Pflicht.
  • Vertrauensniveau „Basis“ bzw. „niedrig“: Basisregistrierung per Benutzername/Passwort möglich.

Grundsätzlich ist es auch möglich, sie bei niedrigem Vertrauensniveau mit dem Onlineausweis zu registrieren.

2.03. Was passiert, wenn der Personalausweis abgelaufen ist?

Nach Ablauf des Ausweises ist eine Anmeldung mit diesem Zugangsmittel über das BundID-Konto nicht mehr möglich. Ein neues gültiges Dokument kann dem Konto hinzugefügt werden.

2.04. Reicht eine einmalige Anmeldung mit dem Online-Ausweis im BundID Konto für alle zukünftigen Anträge?v

Nein, die Anmeldung ist nur für die Dauer der Sitzung gültig. Neue Anträge benötigen eine erneute Authentifizierung.

2.05. Besteht seitens der Behörde die Möglichkeit Ergebnisse der Beantragung (z. B. Bescheide) ans BundID-Postfach des Antragstellenden zu übersenden?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Der elektronische Versand muss jedoch von dem beteiligten behördeneigenen IT-Verfahren (z. B. Fachverfahren) angestoßen werden. Alternativ bietet das Postfachtool die Möglichkeit zur Kommunikation von der Kommune zum Nutzerkonto der Antragstellenden. Hier finden Sie alle verfügbaren Informationen für das Postfach-Tool, falls Sie keine E-Akte und kein Fachverfahren zur Anbindung des Postfachs haben.

Für Verwaltungsleistungen in Zuständigkeit der sächsischen Kommunen soll dieser sog. Rückkanal zeitnah erprobt werden. Dieser funktioniert unabhängig vom Serviceportal Amt24. Zur selbständigen Anbindung der Behörde an die BundID und das Postfachtool bietet der Bund ein Self Service Portal an.

3. Mein Unternehmenskonto (MUK)

3.01. Wo finde ich Informationen zur Einrichtung und weiteren grundlegende Auskünfte zu MUK (Mein Unternehmenskonto)?

Alle generelle Informationen und Antworten finden Sie im FAQ Bereich des MUK.
FAQ für Unternehmen: Hilfe – Unternehmenskonto
FAQ für Behörden: Hilfe – Unternehmenskonto

3.02. Ich habe noch kein Nutzerkonto MUK. Was muss ich tun? Was ist für die Einrichtung des Nutzerkontos erforderlich?

Die Antwort dazu finden Sie direkt auf der Hilfeseite des MUK: https://info.mein-unternehmenskonto.de/hilfe/

Außerdem teilen wir zukünftig gern unsere Erfahrungen bzgl. der Organisation von Zertifikaten und der Einrichtung des MUK für Unternehmen und Behörden.

3.03. Besteht seitens der Behörde die Möglichkeit Ergebnisse der Beantragung (z. B. Bescheide) ans Postfach im MUK-Nutzerkonto des Antragstellenden zu übersenden?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Der elektronische Versand muss jedoch von dem beteiligten behördeneigenen IT-Verfahren (z. B. Fachverfahren) angestoßen werden. Die Anbindung von Mein Unternehmenskonto an behördeneigene Systeme erfolgt (auch für die Anbindung des Postfachs) über das Self Service Portal.

Hier finden Sie alle verfügbaren Informationen, insbesondere für Behörden als Diensteanbieter. Beachten Sie auch das ELSTER-Transfer, falls Sie keine E-Akte und kein Fachverfahren zur Anbindung des Postfachs haben.

4. eID-Service Sachsen

4.01. Wofür wird der eID Server in Sachsen aktuell genutzt?

Mit dem eID Server erfolgt aktuell in Sachsen die Identifizierung des Antragstellenden, wenn ein Online-Ausweis in Amt24-Onlinediensten erforderlich ist.

4.02. Warum wird der eID Server abgeschafft?

Die BundID integriert die eID-Funktion und somit die Möglichkeit, sich mit dem Online-Ausweis zu identifizieren. Ein separater Service ist nicht mehr erforderlich

4.03. Was ist der Unterschied zwischen BundID und eID? Löst BundID eID ab?

Die eID ermöglicht es, sich online auszuweisen, indem man den Ausweis über ein Smartphone, Tablet oder einen Kartenleser mit einem Online-Dienst verbindet.
Die BundID löst somit die eID nicht ab, sondern integriert diese, damit man sich beim Nutzerkonto BundID mit dem Ausweis online ausweisen kann.

4.04. Wann wird der eID Server nicht mehr bereitstehen?

Nach Umstellung aller Amt24-Onlineanträge auf BundID und/ oder MUK, die bisher eine eID Funktion haben. Das wird voraussichtlich zum Jahresende 2026 sein.

5. Nächste Schritte

5.01. Wie erfolgt die Umstellung auf BundID/MUK für existierende Amt24-Onlinedienste?

Alle existierenden Amt24-Onlineanträge müssen für die Nutzung von BundID/MUK ertüchtigt werden.

Für die Umstellung ist der Hersteller des Onlinedienstes verantwortlich.

  • Zentral bereitgestellte Onlinedienste: Die Umstellung erfolgt durch Komm24 bis Jahresmitte 2026.
  • Eigenentwickelte Onlinedienste: Die Umstellung muss durch Ihre Behörde erfolgen.

Die Umstellung muss bis 30.06.2026 erfolgen.

Kommunale Behörden, welche die zentral bereitgestellten Onlinedienste der Komm24 nutzen, werden zum genauen Umstellungszeitpunkt informiert.

5.02. Was muss ich als Kommune oder Behörde tun, um BundID und MUK anzubinden?

Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Informationsblatt

Für Nutzende zentral bereitgestellter Onlinedienste ist zunächst keine aktive Tätigkeit erforderlich. Um Onlinedienste zukünftig weiterhin testen zu können empfehlen wir dringend die Einrichtung eines Testzugangs für BundID in Ihrer Kommune/Behörde. Des Weiteren ist, um die Möglichkeit zur Kommunikation in Richtung Antragstellende in das BundID Konto zu verfolgen, die Einrichtung eines MUK Kontos für Ihre Kommune sinnvoll. Außerdem wird auch für verschiedene andere verwaltungsrechtliche Vorgänge zukünftig ein Zugang per MUK erforderlich.

Daher empfiehlt es sich, sich frühzeitig behördenintern um die Zertifikatsbeschaffung und die Rechtevergabe zu kümmern.

6. Was passiert später?

Bis alle Onlinedienste auf BundID und MUK umgestellt wurden, wird es einen Übergangszeitraum geben. Sobald die Umstellung der Onlinedienste erfolgt ist, wird die Ablösung des Servicekontos in Amt24 geplant. Gemäß OZGÄndG muss die Ablösung bis spätestens Juli 2027 erfolgen.

Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
Dann lassen Sie uns Ihre Frage gerne über unser Kontaktformular zukommen.

Downloads zu BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK)

BundID und MUK ab 26. Februar 2025 auf Amt24

„Ein Konto für alles“
Die BundID und das Mein Unternehmenskonto (MUK) sind deutschlandweit zentrale Lösungen zur sicheren Identifizierung und Kommunikation bei digitalen Verwaltungsgängen. Ein Informationsblatt für Nutzende, Behörden und  Antragstellende.

Ihre Fragen zu BundID und Mein Unternehmenskonto

Sie haben weitere Fragen? Dann können Sie diese hier an uns stellen.

Wir werden Sie schnellstmöglich dazu kontaktieren.

Anrede