Registermodernisierung_neu

Registermodernisierung in den sächsischen Kommunen

Ausgangssituation

Um die Digitalisierung der Verwaltungen effizient zu gestalten, muss neben der Bereitstellung von Onlinezugängen auch die Bearbeitung im behördlichen Backend digital und medienbruchfrei erfolgen.

Die dafür benötigten Daten liegen bereits in unterschiedlichen, elektronisch geführten Registern vor. Diese sind jedoch oft dezentral organisiert, untereinander kaum vernetzt und enthalten häufig redundante, inkonsistente oder veraltete Daten.

Es muss daher eine Interoperabilität zwischen den kommunal oder staatlich geführten Registern, Online-Diensten und IT-Systemen hergestellt werden, um die vorhandenen Datenbestände flächendeckend miteinander zu vernetzen. Die Daten sollen nur einmal an einer Stelle erfasst, aber mehrfach genutzt werden können.

Ziel

Ziel ist es, das im OZG und RegMoG gesetzlich verankerte Once-Only-Prinzip zu verwirklichen, welches besagt, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten und Informationen nur einmalig gegenüber Behörden offenlegen müssen.

Die Erbringung erforderlicher Nachweise zu Verwaltungsleistungen soll anschließend automatisch ausschließlich durch inner- und interbehördliche Registerabfragen und Datenaustausche erfolgen. Der normierte Datenaustausch zwischen den verschiedenen IT-Komponenten wird auf Basis föderierter IT-Architekturen und offener Standards sowie mit Hilfe moderner und sicherer Schnittstellen erfolgen.

Nutzen für die Kommunen

Die Registermodernisierung hat für die Landkreise, Städte und Gemeinden folgenden Nutzen:

  • Sicherer, europaweiter, inner- und interföderalen Echtzeit-Datenaustausch zwischen Behörden,
  • Automatisierte Daten- und Nachweisübermittlungen zwischen IT-Systemen unter Verwendung einer unverwechselbaren ID-Nummer,
  • Verlässliche Informationen und Minimierung von Übertragungsfehler und Medienbrüchen durch höhere Datenqualität auf Basis einheitlicher Standards und verknüpfter Register,
  • Zeit- und Kostenersparnis im Verwaltungsalltag durch geringen manuellen Prüfaufwand, kürzere Durchlaufzeiten und Entlastung der Personalressourcen,
  • Zentrale Bereitstellung und Steuerung der vernetzenden IT-Kernkomponenten, u.a. IDA, DSC, NOOTS,
  • Sicherheit durch datenschutzkonforme Verankerung der Register

Auswirkungen auf die Kommunen

Die Landkreise, Städte und Gemeinden als fachverantwortliche, registerführende Stellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2028 ihre in der Anlage zum IDNrG aufgeführten dezentralen Register (z.B. Melderegister, Personenstandsregister) an die zentralen IT-Systeme des Bundes,

  • den Identitätsabruf (IDA),
  • das Datenschutzcockpit (DSC),
  • die Komponenten des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS)

technisch und organisatorisch unter Anwendung neuer Datenaustauschstandards anzubinden. Zudem müssen bis dato noch vorhandene papierbasierte Altregistereinträge in elektronische Registerdatenbestände überführt bzw. nacherfasst werden.

IDA_DSC_Anbindung1

Abbildung: Schema der Anbindung eines örtlichen Registers an IDA und DSC

Anbindung örtliches Registers San IDA und DSC

Abbildung: Schema der Anbindung eines örtlichen Registers und Online-Dienstes an das NOOTS

Unterstützung bei der Umsetzung

Um sich einen Überblick über die kommunale Registerlandschaft im Freistaat Sachsen zu verschaffen, wird eine kommunenweite Datenerhebung zur Registerführung durchgeführt. Diese flächendeckende Bestandsaufnahme hat das Ziel, die vom IDNrG betroffenen kommunalen Registertypen fachlich, organisatorisch und technisch zu analysieren, um den Umsetzungsumfang realistisch abschätzen zu können. Alle sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, sich an dieser Datenerhebung zu beteiligen. Die Leiter der Landkreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen wurden dazu bereits angeschrieben.

Zur Datenerhebung: https://mitdenken.sachsen.de/1066030

Die Analyse-Ergebnisse werden registertypbezogen aufbereitet. Mit Hilfe pilotartiger Anbindungen ausgewählter Register an IDA, DSC und NOOTS wird zudem eine Blaupause (Checkliste) für der Erfüllung der registerseitigen Anschlussbedingungen an diese zentralen IT-Systeme erarbeitet. Hierin werden auch Abruf- und Auskunftsszenarien dargestellt. Nach Fertigstellung finden Sie die Blaupause auf https://www.saechsisch-direkt.de.