Allgemeine Informationen zu unseren Produkten

Ein erster und wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung in kommunalen Verwaltungen ist die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG). Dabei sollen alle Verwaltungsleistungen online über ein Verwaltungsportal zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es dabei, den Zugang zur Verwaltung zu vereinfachen und möglichst eine medienbruchfreie Weiterbearbeitung der Anliegen und Anträge zu erreichen.

Um die Anforderungen bei der Umsetzung des OZG bewältigen zu können, setzen der Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen auf ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen mit dem Ziel, zentrale Lösungen zu schaffen und bereitzustellen, die weitgehend flächendeckend verfügbar und nachhaltig nutzbar sind.

Grundlage dieser Kooperation ist ein Zuwendungsvertrag, den die SAKD und die Sächsische Staatskanzlei zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des OZG mit einer Laufzeit bis Ende 2025 und einer Verlängerungsoption bis Ende 2026 abgeschlossen haben.
Für die Umsetzung dieses Anliegens gibt es in Sachsen drei spezifische Vorgehensweisen.

Informationen zu den Amt24-Onine-Antragsassistenten

Hier finden Sie eine allgemeine Informationen zu sächsischen Eigenentwicklungen und den Amt24-Online-Antragsassistenten.

Informationen zu den EfA-Diensten

Ein wesentlicher Bestandteil sind die sogenannten Einer-für-Alle-(EfA-)Dienste. Diese kommen in Sachsen auch bei den sächsischen Kommunen zum Einsatz. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.

Lösungen Dritter

Hier werden zukünftig Informationen über Lösungen von Drittanbietern und die zentrale Bereitstellung von Landeslizenzen für alle sächsischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.