Standard XGewerbeordnung

Der Standard XGewerbeordnung (ehem. XGewerbeanzeige) umfasst die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an die nach § 14 Absatz 8 GewO und § 3 Abs. 1 bis 3 GewAnzV empfangsberechtigten Stellen sowie weitere Antragsszenarien nach der Gewerbeordnung.

Am 25.06.2020 hat die Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen, den Regelungsgestand des Standards von der reinen Gewerbeanzeigen-Weiterleitung zur allgemeinen elektronischen Datenübermittlung im Rahmen der Gewerbeordnung zu erweitern. Darauf aufbauend wurde der (ehem.) Standard XGewerbeanzeige durch den Standard XGewerbeordnung abgelöst.

Betrieben wird der Standard von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) sowie der d-NRW AöR.

Für weiterführende Informationen steht eine Internetseite unter https://xgewerbeordnung.de zur Verfügung.

Neuigkeiten zu XGewerbeordnung

Was gibt es neues im Zusammenhang mit der Standardisierung rund um den Standard XGewerbeordnung?

Die Betreiber des Standards XGewerbeordnung am 6. Dezember 2024 eine neue Handlungsanweisung für die Version 1.3 (Nr. 5) sowie zwei…