Um eine schnelle und effiziente Bereitstellung der kommunalen Verwaltungsleistungen zu erreichen, hat der Freistaat Sachsen ein umfangreiches und langfristiges Förderprogramm zur Entwicklung von Amt24-Onlineantragsassistenten auf dem zentralen Serviceportal Amt24 ins Leben gerufen.
Koordiniert durch die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) wurden bereits durch die Komm24 GmbH und ihre Entwicklungspartner eine Vielzahl von Amt24-Onlineantragsassistenten zentral erstellt und allen Kommunen zur Nutzung auf Amt24 bereitgestellt.
Über den Zuwendungsvertrag, den die Sächsische Staatskanzlei (SK) mit der SAKD abgeschlossen hat, werden gegenwärtig alle Kosten für die Entwicklung, Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung übernommen, so dass den Kommunen derzeit keine Kosten für den Einsatz entstehen.
Die Entwicklung der OAA im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durchläuft einen strukturierten und standardisierten Prozess, der darauf ausgerichtet ist, effiziente und nutzerfreundliche digitale Lösungen für Bürger/-innen und Unternehmen bereitzustellen und dabei die spezifischen Anforderungen der Kommunen zu berücksichtigen.
Das Phasenmodell gliedert sich in die folgenden vier Abschnitte:
Im Ergebnis des Entwicklungsprozesses gibt es für den Freistaat Sachsen, seine Landkreise und Kommunen eine Palette ebenso leistungsfähiger wie für Sachsen passender Online-Dienste. Ob und welche Leistungen aus diesem Angebot Sie Ihren Bürger/-innen und Unternehmen anbieten möchten, entscheiden Sie individuell.
Zugehörige Dienstleistungen und Services sind ebenso ein Teil von Leistungsangebotes und beinhalten folgende Bausteine:
- Einrichtung
- Bereitstellung Infrastruktur
- Support
- Beratung zum Produkt
- Servicemanagement
- Informations- und Kommunikationsmanagement
Einrichtung: Umfasst die Einrichtung der technischen Produkte (OAAs) im Serviceportal Amt24 und der weiteren durch die Komm24 bereitgestellten Infrastruktur. Die Einrichtung erfolgt für alle sächsischen Kommunen auf Abruf durch diese.
Bereitstellung Infrastruktur: Umfasst die Bereitstellung und Administration der Infrastruktur für die Hilfs- und Unterstützungsdienste zur Erhöhung der Funktionen des Formulars in Amt24, für das zentrale Integrationssystem (derzeit Transconnect/Transconnect eGov) und zukünftige für die Verteilung und die automatische Auslieferung der technischen Produkte.
Support: Umfasst alle Leistungen zur Erfassung, Analyse und Behebung von Störungen an einem Produkt- oder Servicebestandteil einschließlich der Leistungen, um den zukünftigen Supportaufwand zu reduzieren.
Beratung zum Produkt: Umfasst die Unterstützung der Kommunen bei Fragen zum Leistungsgegenstand. Darüber hinaus gehende Beratungen z.B. zu kommunalen Prozessen oder zur Umsetzung von Verfahrensintegrationen sind ausgeschlossen.
Servicemanagement: Umfasst alle Leistungen zur Steuerung der einzelnen Servicebestandteile sowie die Sicherstellung der vereinbarten Servicequalität. Das Servicemanagement ist für alle servicerelevanten Entscheidungen verantwortlich.
Informations- und Kommunikationsmanagement: Umfasst alle Informationen zum Lebenszyklus der Produkte sowie zu News und Veranstaltungen. Die Informationen werden auf der Plattform Sächsisch Direkt sowie über weitere Verteiler publiziert.
Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden und welche Services Sie in Anspruch nehmen wollen, die Sächsisch Direkt-Partner sind für Sie da!
Für die Nutzung aller unter der Marke Sächsisch Direkt eigenentwickelten Online-Antragsassistenten (OAA) sowie die damit verbundenen Services entstehen den sächsischen Kommunen auf Grund der staatlichen Förderung derzeit keine Kosten.
Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2026 gesichert.
Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2027/2028 wird von allen Beteiligten angestrebt und wurde bereits für den Entwurf der Haushaltplanung zugearbeitet. Sobald die Entscheidung dazu feststeht, erfahren Sie es hier!
Die Nutzung umfasst die Implementierung in die IT-Infrastrukturen, Einführungs- und Anpassungsleistungen sowie Pflege, Support und Weiterentwicklung der Dienste.
Es sind derzeit weder spezielle Lizenz- noch Serviceverträge dazu erforderlich, eine Nutzung der eigenentwickelten Online-Antragsassistenten über Amt24 ist somit für alle sächsischen Kommunen sofort möglich.
Weitere Infos zum genauen Ablauf einer OAA-Bestellung und deren Entwicklung finden sie hier.
Übrigens: Eine Liste aller eigenentwickelten OAAs finden Sie hier.