Amt24-Online-Dienst für den Freiwilligen Landtausch für die oberen Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte zur Nachnutzung verfügbar

6. März 2024


Ein schnelles, einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Neuordnung von ländlichen Grundstücken ist der Freiwillige Landtausch nach §§ 103a bis 103i FlurbG bzw. § 54 LwAnpG. Als behördlich geleitetes Flurbereinigungsverfahren zum Tausch von Grundstücken und zur Neuordnung einzelner Flurstücke hat es das Ziel, das Bodeneigentum so zu arrondieren, dass dadurch die Flächen besser bewirtschaftet werden können. Hierbei müssen sich die beteiligten Teilnehmer freiwillig über das Tauschverhältnis und gegebenenfalls notwendige Ausgleiche einigen.


Mit Hilfe des neu entwickelten Amt24-Online-Antragsassistenten besteht nun für die oberen Flurbereinigungs- sowie Flurneuordnungsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte die Möglichkeit, ihren Verwaltungskunden die Antragstellung zur Durchführung des freiwilligen Landtausches gemäß § 103c FlurbG und § 54 LwAnpG rein online anzubieten.


Der Online-Dienst wurde unter Koordination der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) von den kommunalen IT-Dienstleistern im Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit Experten aus kommunalen und staatlichen Fachbehörden entwickelt. Er kann bereits im Webshop des Zweckverbandes KISA bestellt werden. Die zugehörige zentrale Amt24-Leistungsseite „Freiwilligen Landtausch nach FlurbG beantragen“ wurde zudem vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) erarbeitet und steht seit Kurzem zur Verfügung.
Wir empfehlen den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen, diesen Online-Service im Sinne der OZG-Umsetzung als Service-Angebot für ihre Bürger und Unternehmen bereitzustellen. Weiterführende Produktinformationen finden Sie hier:

Amt-24-Online-Antragsassistenten

Webshop des Zweckverbandes KISA

Freiwilligen Landtausch nach FlurbG beantragen

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