Zweckverband KISA bietet BSI-zertifizierte Lösung zur Aufnahme und Übermittlung von Lichtbildern für Ausweisdokumente an

12. Februar 2025

Passfotos für Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel werden ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte, papierbasierte Lichtbilder dürfen dann nicht mehr angenommen werden. Damit sollen Fälschungen erschwert und die Sicherheit der Lichtbilder erhöht werden. Hintergrund der Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden Gesichtsbilder mehrerer Personen zu einem einzigen Bild verschmolzen. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Ausweisdokumente quasi manipuliert werden.

Für die Übermittlung des Lichtbildes lässt der Gesetzgeber nur zwei Wege offen. Zum einen die verschlüsselte Übermittlung des Lichtbildes von einem Dienstleister (z.B. Fotograf) über einen Cloud-Anbieter direkt an die Behörde. Zum anderen die Aufnahme des Lichtbildes direkt in der Behörde mit einem zertifizierten Aufnahmegerät (z.B. Fotoautomat). Letzteres ist für die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden mit erhöhtem Aufwand verbunden. Zusammen mit der HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH bietet der Zweckverband KISA nun die wesentlich unkompliziertere, mobile und BSI-zertifizierte Lösung Biometric Go® der Biometric Solutions GmbH an.

Das Handheld-Aufnahmesystem Biometric Go® ermöglicht Behördenmitarbeitern, innerhalb von 10 bis 20 Sekunden digitale biometrische Lichtbilder während der Beantragung vor Ort aufzunehmen und über eine hochsichere Software-Schnittstelle medienbruchfrei direkt in das jeweilige Fachverfahren zu übertragen. Die Bilderstellung erfolgt dabei ICAO-konform. Die mobile Lösung kann auch für Außeneinsätze etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern genutzt werden und ist damit auch für den Einsatz im mobilen Bürgerbüro oder in entsprechenden Bürger-Koffern denkbar. In der Standardeinstellung werden die Lichtbilder ohne Blitz erzeugt. So können auch Menschen mit Epilepsie oder anderen neuronalen Erkrankungen fotografiert werden. Für biometrische Bilder von Säuglingen und Kleinkindern können die Eltern das Gerät selbst in die Hand nehmen und ihr Kind fotografieren.

Weitere Informationen können die sächsischen Kommunen über das Kundenmanagement des Zweckverbandes KISA erhalten (E-Mail: vertrieb@kisa.it, Tel.: 0351-86652-400). Darüber hinaus wird im März 2025 ein Live-Webinar stattfinden, in dem das Aufnahmesystem und Verfahren detailliert vorgestellt und aufkommende Fragen direkt beantwortet werden.

Weitere News

Die „Kommunale Spezialisierung“ in Amt24

Amt24
Mehr Freiheit für Kommunen bei der Gestaltung von Leistungsbeschreibungen: Mit der neuen Funktion „Kommunale Spezialisierung“ im AdminCenter von Amt24 können Landestexte künftig gezielt um kommunale Informationen ergänzt werden – ohne die Originaltexte zu überschreiben. Informationen dazu gibt es am 09.12.2025

Update – Veranstaltungen der Komm24 zur Vorstellung des Amt24-Online-Antragsassistenten „Namensführung“

Komm24
Die Komm24 stellt in drei Online-Veranstaltungen im November den Online-Antragsassistent Namensführung näher vor.