Verordnung über Standards zur Übermittlung elektronischer Akten an Gerichte
15. November 2024
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (BehAktÜbV) vorgelegt. Mit dem Verordnungsentwurf werden die durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12. Juli 2024 geschaffenen Verordnungsermächtigungen zur Regelung der für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten geltenden Standards umgesetzt.
Um den in der Praxis bestehenden technischen Problemen bei der Übermittlung elektronischer Behördenakten an die Gerichte zu begegnen, werden in einer neuen Stammverordnung – der Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) – für zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtliche Verfahren sowie für Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen für die Aktenübermittlung geregelt. Der Entwurf sieht vor, dass elektronische Akten elektronisch übermittelt werden sollen. Ab dem 1. Januar 2026 sind Behörden verpflichtet, elektronische Akten elektronisch an die Gerichte zu übermitteln.
Der Entwurf regelt, dass elektronische Akten an Gerichte elektronisch übermittelt werden sollen und macht dazu verschiedene technische Vorgaben, insbesondere:
- Elektronische Dokumente einer Akte sind grundsätzlich auf dem sicheren Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) der Behörde und der elektronischen Poststelle des Gerichts in Form des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) zu übermitteln.
- Die elektronischen Dokumente einer Akte sind im Dateiformat PDF zu übermitteln.
- Es werden Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgelegt, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll. Der elektronischen Akte soll bei der Übermittlung ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Standard XJustiz beigefügt werden.