Umfrage zur Evaluierung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes

4. September 2024

Gemäß § 21 des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes (SächsISichG) hat die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag im Jahr 2024 einen Bericht zur Gesetzes-Evaluierung vorzulegen. Neben den Auswirkungen des Gesetzes auf die Informationssicherheit sollen in dem Bericht sowohl die Kosten und der Nutzen des Gesetzes als auch mögliche Weiterentwicklungspotentiale dargestellt werden.

Für diese Evaluierung ist die Erhebung und Auswertung von Daten bei allen Adressaten des Gesetzes erforderlich. Dazu hat die Sächsische Staatskanzlei nun einen Online-Fragebogen bereitgestellt, in dem die sächsischen Kommunen befragt werden. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Befragung ist zu jedem Zeitpunkt anonym. Die erfassten Daten werden nur zum angegebenen Zweck erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Die Möglichkeit der Teilnahme an der Online-Befragung besteht bis zum 20. September 2024.

Wir empfehlen allen sächsischen kommunalen Körperschaften, sich an der Befragung zu beteiligen, um ein belastbares Evaluierungsergebnis in der kommunalen Fläche zu erhalten.

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