Sächsisches Staatsministerium der Finanzen stimmt unentgeltlicher Überlassung von EfA-Diensten auch für 2025 zu
7. Juni 2024
Mit Schreiben vom 23 Mai 2024 stimmte das Sächsische Staatsministerium (SMF) einer unentgeltlichen Überlassung von EfA-Diensten zu Gunsten der für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften aus dringendem Staatsinteresse nach § 63 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 SäHO im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 zu.
Von dieser Genehmigung sind folgende EfA-Dienste erfasst:
- Digitale Bauverwaltung (MV)
- Wirtschafts- und Serviceportal (WSP) (NRW)
- Sozialplattform (NRW)
- Berufsanerkennung (NRW)
- Digitaler Führerschein (HE)
- Aufenthaltserlaubnis und -karten (BB)
- Digitale Einbürgerung (NRW)
- Verpflichtungserklärung (HE)
- Personenbeförderungsgenehmigung (HE)
- Breitband-Portal (RLP und HE)
Die Haushaltsmittel 2025 für die Beschaffung der o. g. EfA-Dienste müssen entsprechend der Abstimmung der Sächsischen Staatskanzlei (SK) mit den betroffenen Ressorts aus deren Haushaltsplänen bereitgestellt werden.
Die unentgeltliche Überlassung von EfA-Diensten an Kammern ist von dieser Ausnahmenzulassung antragsgemäß nicht umfasst.