Sächsisches Staatsministerium der Finanzen stimmt unentgeltlicher Überlassung von EfA-Diensten auch für 2025 zu

7. Juni 2024

Mit Schreiben vom 23 Mai 2024 stimmte das Sächsische Staatsministerium (SMF) einer unentgeltlichen Überlassung von EfA-Diensten zu Gunsten der für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften aus dringendem Staatsinteresse nach § 63 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 SäHO im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 zu.

Von dieser Genehmigung sind folgende EfA-Dienste erfasst:

  • Digitale Bauverwaltung (MV)
  • Wirtschafts- und Serviceportal (WSP) (NRW)
  • Sozialplattform (NRW)
  • Berufsanerkennung (NRW)
  • Digitaler Führerschein (HE)
  • Aufenthaltserlaubnis und -karten (BB)
  • Digitale Einbürgerung (NRW)
  • Verpflichtungserklärung (HE)
  • Personenbeförderungsgenehmigung (HE)
  • Breitband-Portal (RLP und HE)

Die Haushaltsmittel 2025 für die Beschaffung der o. g. EfA-Dienste müssen entsprechend der Abstimmung der Sächsischen Staatskanzlei (SK) mit den betroffenen Ressorts aus deren Haushaltsplänen bereitgestellt werden.

Die unentgeltliche Überlassung von EfA-Diensten an Kammern ist von dieser Ausnahmenzulassung antragsgemäß nicht umfasst.

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