Sachsens Koalitionsparteien wollen bei der Verwaltungsdigitalisierung „Mutig neue Wege gehen“

27. Dezember 2024

Im Koalitionsvertrag für die achte Legislaturperiode des Sächsischen Landtages 2024 bis 2029 wollen CDU und SPD „Mutig neue Wege gehen – in Verantwortung für Sachsen“. Dafür sollen insbesondere auch im Bereich der Verwaltungsmodernisierung neue Wege eingeschlagen werden. Bis 2030 sollen etwa sämtliche Verwaltungsleistungen im Freistaat Sachsen ressort- und föderalebenen-übergreifend online zugänglich sein. Bevor die Verwaltungsprozesse jedoch digitalisiert werden, sollen sie vorab nach einheitlichen Standards optimiert und vereinfacht werden. Ressourcenintensive Massenverfahren haben dabei Priorität.

Für schnellere Fortschritte soll die Digitalisierung strategisch an zentraler Stelle gebündelt und mit Handlungsfähigkeit für die Gesamtverwaltung ausgestattet werden. Es wird grundsätzlich eine Vereinheitlichung von Technik und Verfahrensstandards auf Grundlage einer Digitalisierungsstrategie für den Freistaat Sachsen angestrebt. Dafür soll das Sächsische E-Government-Gesetz zu einem Digitalfördergesetz weiterentwickelt werden.

Standardisierte und einheitliche digitale Verwaltungsverfahren in den Kommunen sollen als Voraussetzung für eine integrierte Verwaltungsdigitalisierung gelten. Für die weisungsgebundenen kommunalen Pflichtaufgaben soll die Umsetzung mit einheitlichen, zentral vorgegebenen Fachprogrammen vorangetrieben und dessen zentrale Bereitstellung geprüft werden. Für übertragene weisungsgebundene Pflichtaufgaben oder Aufgaben der Bundesauftragsverwaltung soll das Angebot des Bundes, eine zentrale technische Abwicklung einzurichten oder Aufgaben zurück zu übertragen, angenommen werden. Um die integrierte Verwaltungsdigitalisierung von Kommunen und Freistaat voranzutreiben, soll die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts unter Beteiligung des Landes und der kommunalen Familie geprüft werden.

Den Bürgern und Unternehmen soll der Zugang und die Nutzung des sächsischen Serviceportals Amt24 nach dem Once-Only-Prinzip ermöglicht werden. Die Potenziale der Registermodernisierung sollen dazu umfänglich genutzt werden. Darüber hinaus soll das Digital-Lotsen-Programm den Kommunen dauerhaft verlässlich zur Verfügung stehen. Die Kommunen sollen zudem bei der laufenden Verwaltungsdigitalisierung sowie beim Schutz ihrer IT-Infrastruktur stärker unterstützt sowie Beratungs- und Hilfsangebote ausgebaut werden.

Verwaltungsverfahren sollen beschleunigt und auf Basis einheitlicher IT-Systeme konsequent und medienbruchfrei digitalisiert werden und so etwa die digitale Antragsstellung und -bearbeitung erweitert, Bescheide auf digitalem Weg erteilt sowie in einem landesweiten digitalen Portal vorausgefüllte Genehmigungsanträge, Handlungsleitfäden und Ausfüllhilfen für Unternehmen bereitgestellt werden. Bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, die Digitalisierung für wichtige Entlastungen wie die Telenotarztversorgung oder das Dokumentenmanagement zu nutzen.

Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Automation sollen die sächsische Arbeitswelt nachhaltig verändern. Die Chancen dieser Entwicklung sollen sowohl für die Wirtschaft als auch die Verwaltung gehoben werden. Die Vollzugsintensität soll mit Elementen der Künstlichen Intelligenz bei der Aufgabenanalyse, der Prozessoptimierung, der Digitalisierung und der Vorgangsbearbeitung signifikant abgesenkt werden.

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