K24-PEA-ASF Anzeige eines Sterbefalls

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

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Leika-Leistungen

  • 99101011000000 Anzeige Sterbefall
  • 99101011261000 Anzeige Sterbefall Entgegennahme
  • 99101011261001 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
  • 99101011261002 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen
  • 99101016000000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
  • 99101016012000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine
oaa2

Ausgabedateien

  • json
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  • pdf
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