Sozialplattform - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyslbLG)

Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungsempfänger im Sinne von §1 AsylbLG sind, haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung nach §4 AsylbLG. Dieser Anspruch ist gültig bis sie sich 15 Monate ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten und die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich verlängert haben. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen wird von den zuständigen Behörden (i.d.R. den Sozial- bzw. Aus-länderbehörden der aufnehmenden Kommunen) sichergestellt, indem diese beispielsweise Krankenscheine für die Behandlung bei einer medizinischen Einrichtung ausstellen oder Ärzte und Ärztinnen direkt beauftragen. In einigen Bundesländern haben die Kommunen zudem die Möglichkeit in Zusam-menarbeit mit den Krankenkassen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für diese Personengruppe auszustellen. Dieser Ansatz wird bislang allerdings nur vereinzelt angewandt.


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Leika-Leistungen

  • 99107029017000 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Bewilligung

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