Sozialplattform - Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben beispielsweise längerfristig Erkrankte oder diejenigen, die aufgrund von Erwerbsminderung lediglich eine geringe Rente beziehen. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.


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  • EfA-Dienste
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99107012017000 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) – Bewilligung
  • 99107054017000 Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII – Bewilligung
  • 99107012017001 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) – Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
  • 99107055017000 Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – Bewilligung
  • 99107055017001 Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – Bewilligung nach der in § 32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger
  • 99107012017002 Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Personen wohnhaft innerhalb einer besonderen Wohnform

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect
EfA2

Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

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