Sozialplattform - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist. Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich ja nach Bundesland. Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Sozialämter der Kommune geprüft. Die Regelsatz-Zahlung wird ergänzt durch weitere Beträge, wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.


Testzugang PW: Antrag-SOP23

  • EfA-Dienste
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99107009017000 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) – Bewilligung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect
EfA2

Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • Nutzerkonto Bund / BundID
  • Online-Ausweisfunktion

Demoversion

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