Sozialplattform - Aktivierung und berufliche Eingliederung
Maßnahmen, die geeignet und angemessen sind, die Eingliederungsaus-sichten von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeits-suchenden und Arbeitslosen zu unterstützen. Sie können dazu eingesetzt werden, um die Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder die Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme. Während der Teilnahme an der Maßnahme wird das Arbeitslosengeld oder ALG II weiter gewährt, sofern ein Anspruch besteht. Es wird sowohl aus ALG I, ALG II und auch für Geflüchtete gefördert. Es sind auch solche Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich auf Arbeitgeber:innen beziehen, die förderberechtigte Arbeitnehmer:innen einstellen
Testzugang PW: Antrag-SOP23
