K24-BRS-APGS Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (privat)

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) erhalten.

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  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089045007000 Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

Konfigurierbare Felder

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