K24-GEW-MFS Marktfestsetzung

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Ein Flohmarkt einer Privatperson fällt nicht darunter. Darüber hinaus sind Messen und Ausstellungen weitere festsetzbare Veranstaltungen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von einigen Vorschriften verbunden (Marktprivilegien). Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind allerdings die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen.

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Konfigurierbare Felder

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