K24-BEW-LP Leichenpass

Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

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Leika-Leistungen

  • 99101003000000 Leichenpass
  • 99101003012000 Leichenpass Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Allgemeine Information
oaa2

Ausgabedateien

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Unterlagen zum Download

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