Gesundheitsleistungen – Leistungen zum Infektionsschutz

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung er-fahren Bürgerinnen und Bürger, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.

  • EfA-Dienste
  • Gesundheit, Sport, Erholung

Leika-Leistungen

  • 99003002022000
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect
  • Behörden-Client
EfA2

Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • Start ohne Registrierung
  • Bund (BundID)
  • Mein Unternehmenskonto (MUK)

Demoversion

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