Gesundheitsleistungen - Bestattung
In Deutschland gilt die Bestattungspflicht für Verstorbene. Die Bestattung kann als Begräbnis der Leiche in der Erde (Erdbestattung) oder als Einäscherung der Leiche mit anschließender Aufnahme der Asche in einer Urne und anschließender Beisetzung (Feuerbestattung) durchgeführt werden. Die bestattungspflichtige Person hat für die Bestattung zu sorgen. Um eine Sarg- oder Urnenbestattung durchzuführen, ist die Bestattung bei der zuständigen Gemeinde anzumelden und ggf. ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben.
