K24-PEW-AG Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Der Ort der Geburt entscheidet darüber, wer dazu verpflichtet ist.

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Leika-Leistungen

  • 99027006261001 Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
  • 99027006261002 Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Personen
  • 99027006261003 Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Hinweistext Nachsendeadresse Anlagen
oaa2

Ausgabedateien

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