K24-LUW-AFALW Anlage von forstbetrieblichen Anlagen oder Leitungsschneisen im Wald

Eine Genehmigung bei der unteren Forstbehörde ist dann zu beantragen, wenn in einem Waldstück Bäume beseitigt werden sollen, um eine eine forstbetriebliche Einrichtung mit einer Fläche ab einem Hektar Größe oder eine Leitungsschneise anzulegen. Von der Genehmigung ausgenommen ist die Anlage von Waldwegen.

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