Gesundheitsleistungen - Eingliederungshilfe

Menschen, die eine Behinderung haben oder die von einer Behinderung bedroht sind und von ihrer Behinderung im täglichen Leben eingeschränkt werden, können Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) beantragen. Die Leistungen bieten Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens, um ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Anschluss an einen Antrag wird die zuständige Behörde gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Die Kosten für die Eingliederungshilfe übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Es wird zwischen Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Leistungen für Erwachsene unterschieden. Ferner wird bei Kindern und Jugendlichen unterschieden zwischen einem Anspruch auf Leistungen nach SGB IX oder nach SGB VIII. Nur Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen haben einen Anspruch auf Leistungen nach SGB IX. Dagegen haben Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen einen Anspruch auf Leistungen nach SGB VIII. Der hier beschriebene Onlinedien

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Leika-Leistungen

  • 99107005080000 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

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