Gesundheitsleistungen - Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können gegebenenfalls unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen. Anspruch darauf haben Personen, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind. Die Ausstellung des Beiblattes mit Wertmarke erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

  • EfA-Dienste
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99015013012000 Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect
  • Behörden-Client
EfA2

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