K24-OUS-AGH Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Eine Person kann sich auf Antrag vorübergehend oder dauerhaft von der gesetzlichen Gurtanlege- oder Helmpflicht gemäß StVO befreien lassen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Basis eines ärztlichen Attests, welches durch die antragstellende Person beizubringen ist und welches die Unzumutbarkeit der Schutzvorrichtung eindeutig belegen muss. Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, stellt die Behörde eine Bescheinigung aus, die bei Fahrten stets mitgeführt und bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden muss.

  • Amt24-Online-Antragsassistenten
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99108004001000 Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
  • 99108025001000 Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Vorlage für ärztliche Bescheinigung (kann nur zentral durch KISA konfiguriert werden)