K24-GUG-AHGWT Anzeige der Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren

Für wild lebende Tiere besonders geschützter Arten existieren naturschutzrechtliche Zugriffs-, Vermarktungs- und Besitzverbote. Von den Besitz- und Vermarktungsverboten sind Ausnahmen möglich. Im Rahmen der Haltung besonders geschützter Arten von Wirbeltieren ist der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung der Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige der Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren schriftlich anzuzeigen.

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Leika-Leistungen

  • 99110093261001 Anzeige des Bestands besonders geschützter Wirbeltiere oder von nicht besonders geschützten Arten Entgegennahme nach Bestandsänderung
  • 99110093261002 Anzeige des Bestands besonders geschützter Wirbeltiere oder von nicht besonders geschützten Arten Entgegennahme nach Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere
  • 99110094261000 Anzeige der Kennzeichnung eines besonders geschützten Wirbeltieres oder nicht besonders geschützten Art Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Anlagen