K24-GWG-AEWVA Anzeige einer Wasserversorgungsanlage
Für Inhaber bzw. Betreiber einer Trink- oder Brauchwasserversorgungsanlage zur Fremd- oder Eigenversorgung besteht gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine entsprechende Anzeigepflicht.
Für Inhaber bzw. Betreiber einer Trink- oder Brauchwasserversorgungsanlage zur Fremd- oder Eigenversorgung besteht gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine entsprechende Anzeigepflicht.
