Pilotierung der elektronischen Strafverfahrensakte in den Strafverfolgungsbehörden der Stadt Zwickau
6. Februar 2024
Anfang September 2023 haben die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Zwickau sowie des Amtsgerichtes Zwickau mit der Pilotierung der elektronische Aktenführung im Strafverfahren begonnen. Über die kommenden Monate hinweg erproben die sächsische Polizei und die sächsische Strafjustiz im Landgerichtsbezirk Zwickau gemeinsam in drei aufeinanderfolgenden Stufen die elektronische Akte in Strafsachen, bevor diese bis Ende 2025 flächendeckend an allen sächsischen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten sowie bei allen Polizeidienststellen eingeführt werden soll.
Nimmt die Polizei eine Strafanzeige auf oder erlangt die Polizei auf andere Weise Kenntnis über einen strafwürdigen Sachverhalt, legt sie eine elektronische Ermittlungsakte an. Diese elektronische Ermittlungsakte wird im Rahmen des durch moderne Verschlüsselungsverfahren gesicherten sog. elektronischen Rechtsverkehrs an die Staatsanwaltschaft übermittelt, welche die Akte ihrerseits als elektronische Strafakte weiterführt. Im Falle der Anklage gelangt die elektronische Strafakte an das zuständige Strafgericht. Ordnet der Strafrichter dann polizeiliche Nachermittlungen wie etwa die nochmalige Befragung eines Zeugen an, wird die elektronische Strafakte wieder an die Polizei zurückgeleitet.
Das Projekt „E-Verfahrensakte Justiz Sachsen“ läuft seit dem Oktober 2016. Aktiv daran beteiligt sind alle Gerichtsbarkeiten und Generalstaatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) sowie die entsprechenden Personalvertretungen. Weiterführende Informationen können hier eingesehen werden.