Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – Voraussetzung zur Umsetzung der Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

18. Oktober 2023

Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist zum 1. September 2023 in Kraft getreten. Damit kann nun die Umsetzung der vierten Stufe der digitalen Kfz-Zulassung starten. Neu ist u.a., dass Kraftfahrzeuge (Kfz) sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen können. Der Fahrzeughalter muss nicht mehr warten, bis ihm die Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen. Es darf bis zu zehn Tage ohne diese gefahren werden. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid. Zudem gibt es nun die Möglichkeit, besondere Kennzeichen wie etwa das E-Kennzeichen sowie Oldtimer- und Saisonkennzeichen online zu beantragen. Ferner können erstmals auch juristische Personen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen über die entsprechenden i-Kfz-Portale der Kfz-Zulassungsbehörden abwickeln.

In Deutschland erhalten juristische Personen mit der neuen FZV auf zwei Arten Zugang zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Zum einen werden die dezentralen i-Kfz-Portale für juristische Personen geöffnet, die über die graphischen Benutzeroberflächen der dezentralen Portale analog zu den Bürgern Zulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vornehmen können. Zum anderen wird für Unternehmen mit dem Geschäftsziel im Bereich Zulassungen – sogenannte Großkunden -, welche eine hohe Anzahl von Vorgängen (Massenvorgänge) über eine XKfz-Schnittstelle bundesweit abwickeln, eine einheitliche zentrale Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt, welche die XKfz-Anträge an die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet verteilt. Großkunden müssen sich dafür beim KBA registrieren und gewisse Voraussetzungen wie etwa eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des KBA sowie ein Unternehmenskonto mit ELSTER zur einmaligen Identifizierung erfüllen. Als Großkunden zählen juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr wie etwa Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister, usw. Über die GKS können die Unternehmen Zulassungsvorgänge für sich selbst oder andere Personen – auch in großer Zahl – abwickeln. Durch die digitale Abbildung von Vollmachten sind somit auch Zulassungen direkt im Autohaus möglich.

Zwischen dem KBA und registrierten Großkunden wird eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation errichtet, mit deren Hilfe Zulassungsanträge unter Einhaltung des XKfz-Standards gestellt und automatisiert bearbeitet werden können. Dabei validiert die GKS eingehende Daten noch vor der formellen Antragstellung. Das i-Kfz-Portal der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde kann dann ebenfalls automatisiert über den Antrag entscheiden und teilt ein entsprechendes Kfz-Kennzeichen zu. Um den Kfz-Zulassungsbehörden sowie den i-Kfz-Portalen die Möglichkeit zu bieten, den Großkunden im Zuge der GKS ihre Bescheide in digitaler Form bereitzustellen und so eine sofortige Inbetriebnahme zu ermöglichen, wird seitens des KBA eine entsprechende Kommunikationsplattform bereitgestellt, welche diese Kommunikation ermöglicht.

Mit Umsetzung der Stufe 4 werden zukünftig sowohl für Privatpersonen als auch juristische Personen folgende Kfz-Zulassungs-Vorgänge online möglich:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen

Der Betreiber der sächsischen i-Kfz-Lösung, die Lecos GmbH, arbeitet gegenwärtig unter Hochdruck daran, alle entsprechend notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um bei den sächsischen Kfz-Zulassungsbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) fristgerecht bereitstellen zu können.

Weitere News

Vorabinformation: Kommunales TRANSCONNECT®-Anwendertreffen in Döbeln

Am 22. Oktober 2024 treffen sich die kommunalen Anwender der TRANSCONNECT®-Integrationsplattform im Freistaat Sachsen zum Erfahrungsaustausch.

Entwicklergemeinschaft ePayBL gewinnt eGovernment Readers‘ Choice Award in Gold

Die Leser des Fachmagazins „eGovernment“ haben der Entwicklergemeinschaft ePay-Bund-Länder den eGovernment Readers Choice Award 2024 in der Kategorie „ePayment“ in Gold verliehen.