Neue Projekte zur Entwicklung von Amt24-Online-Antragsassistenten begonnen

22. April 2024

Die SAKD beauftragte kürzlich die KOMM24 GmbH mit der Analyse, Konzeption und Entwicklung von Amt24-Online-Antragsassistenten zu folgenden Themen:

1. Vergnügungsteuer

Die Städte und Gemeinden können gemäß Satzung eine Steuer für Vergnügungen erheben. Zu derartigen Vergnügungen zählen insbesondere:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
    • Veranstaltungen von Striptease, Schönheitstänzen und Darbietungen ähnlicher Art
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden
    • gewerbliche Filmvorführungen
    • das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
    • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

Ein Online-Dienst soll dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, sowohl Vergnügungen oder Geräte zur Vergnügungsteuer anzumelden als auch regelmäßig wiederkehrende Meldungen übermitteln.

 2. Gesundheitsfragebogen für Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Für ärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu Seh-, Hörstörungen bzw. motorischen oder sonstigen Auffälligkeiten, sowie zur Einschulungsuntersuchung sind im Vorfeld von den Personensorgeberechtigten Anamnesebögen zum Gesundheitszustand auszufüllen. Diese sollen vorab dem zuständigen Gesundheitsamt online übermittelt werden.

3. Anzeige von Grenzwertüberschreitungen bei der Trinkwasseruntersuchung

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage muss nach § 47 TrinkWV dem zuständigen Gesundheitsamt bei einer regelmäßig durchgeführten Untersuchung des Trinkwassers aufgetretene Vorkommnisse melden. Ebenso muss die zugelassene Untersuchungsstelle nach § 53 TrinkwV melden, wenn bei einer Untersuchung einer Trinkwasserprobe eine Überschreitung des Grenzwertes von Legionellen festgestellt wurde.

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