Informationssicherheit - Vorlagen für Richtlinien, Leitlinien, Konzepte, Rahmendokumente des Freistaates Sachsen

15. August 2025

Die vom Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Informationssicherheit des Landes erarbeiteten Mindeststandards stehen ab sofort allen sächsischen Kommunen kostenlos zur Verfügung. Die Anwendung wird den Kommunen mit dem Sächsischen Informationssicherheitsgesetz empfohlen. Durch die Verwendung der Vorlagen können die Kommunen auf den umfangreichen Erfahrungen des Freistaates aufbauen und die Informationssicherheit in ihrer Organisation somit schneller und ressourcenschonender verbessern.
Sollten Sie als sächsische Kommune am Erhalt dieser Informationen interessiert sein, melden Sie bitte Ihren Beauftragten für Informationssicherheit (und ggfs. Stellvertreter) über https://mitdenken.sachsen.de/bfis und stimmen Sie dort der Übermittlung Ihrer Daten an die SAKD zu. Die SAKD kontaktiert Sie daraufhin bezüglich Einrichtung Ihres Zugangs.

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