Identifikationsnummerngesetz in Kraft getreten

20. Oktober 2023

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat im Bundesgesetzblatt Nr. 230 vom 24. August 2023 das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) sowie die Verarbeitung der Identifikationsnummer bekannt gemacht. Gemäß Art. 22 Satz 2 und 3 RegMoG tritt damit das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) mit Wirkung vom 30. August 2023 in Kraft. Dies bedeutet, dass die registerführenden Stellen in den sächsischen Kommunen nun bis spätestens zum 31.12.2028 die Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu den Personendaten in den entsprechend betroffenen Registern speichern müssen.

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