Einigung zu OZG-Änderungsgesetz

13. Juni 2024

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt.

Inhalt des Vermittlungsvorschlages:

Elster-Softwarezertifikat

Das Elster-Softwarezertifikat soll als etabliertes Zertifikat weiterhin als Identifikations- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können. Gleiches gilt für andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau.

BundID wird zur DeutschlandID

Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.

Es wird auch vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto - die BundID - zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Evaluierung

Der Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass Bund und Länder das Gesetz gemeinsam evaluieren. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.

Weitere Schritte

Wenn der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annimmt, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: Vermittlungsausschuss

Beschlussempfehlung Onlinezugangsgesetz

 

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