Einführung der elektronischen Meldebescheinigung im Freistaat Sachsen
13. November 2025

Ab sofort steht ein neuer digitaler Verfahrensweg zur Verfügung, über den Bürgerinnen und Bürger Meldebescheinigungen elektronisch beantragen, empfangen und weiterverwenden können. Die von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) im Sächsischen Melderegister implementierte elektronische Meldebescheinigung ermöglicht eine sichere, medienbruchfreie Bereitstellung der Daten und trägt zur Effektivierung von Verwaltungsabläufe und damit zur Entlastung der sächsischen Meldebehörden bei.
Die elektronische Meldebescheinigung dient dem Nachweis des aktuellen Wohnsitzes eines Einwohners. Auf Wunsch kann dieser Nachweis um weitere Daten, beispielsweise zum Familienverband oder zur Umzugshistorie, angereichert werden. Voraussetzung für den Abruf der elektronischen Meldebescheinigung ist lediglich die Anmeldung am Auskunftssystem des Sächsischen Melderegisters unter Verwendung der eID-Funktion des Personalausweises. Das Angebot der SAKD betrifft ausschließlich die elektronische Erteilung der Meldebescheinigung, d. h. die Kommunen sind weiterhin zuständig für die Ausstellung von schriftlichen Meldebescheinigungen auf Antrag Vor-Ort. Das neue Angebot der SAKD ist somit ein zusätzlicher aber wichtiger Service im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung. Er ordnet sich nahtlos in die Digitalisierungsstrategie der kommunalen Spitzenverbände, der SAKD und des Freistaates Sachsen zu einer zukunftsfähigen Digitalisierung von Prozessen der öffentlichen Verwaltungen ein.
Die Einführung der elektronischen Meldebescheinigung zeigt: Digitale Verwaltung funktioniert – sicher, serviceorientiert und nah an den Menschen und Verwaltungen im Freistaat Sachsen.

