Bundestag beschließt OZG-Änderungsgesetz
27. Februar 2024
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 23.02.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Die neuen Regelungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbessern und so eine einfache, moderne digitale Verfahrensabwicklung ermöglichen. Nach dem Beschluss im Bundestag wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat vorgelegt.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung der BundID, eines zentralen digitalen Bürgerkontos, das allen Bürgern zur Verfügung steht. Es wird landeseigene Entwicklungen wie etwa das Amt24-Servicekonto mittelfristig ersetzen Über dieses Konto können sich Bürger ausweisen, Anträge stellen und amtliche Dokumente digital empfangen. Zudem wird das Once-Only-Prinzip gesetzlich verankert, nach dem die für Anträge notwendigen Nachweise elektronisch bei den nachweisführenden Behörden angefordert werden können, ohne dass die Bürger diese mehrfach vorlegen müssen. Nutzern von Verwaltungsleistungen wird zudem – jedoch unter Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen – ab dem 01.01.2029 ein Anspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen gewährt. Diese Regelung betrifft allein Verwaltungsleistungen des Bundes.
Auch für Unternehmen bringt das Gesetz wichtige Änderungen mit sich. Es wird ein digitales Organisationskonto eingeführt, über das Unternehmen jederzeit und von jedem Ort aus auf Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können. Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen und ausschließlich Unternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1 UBRegG betreffen, dürfen ab dem 01.01.2030 seitens der zuständigen Behörden nur noch elektronisch angeboten werden.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf vom 23.08.2023 kann hier eingesehen werden: Drucksache 20/8093
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat vom 21.02.2024 und die damit einhergehenden Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzesentwurf können hier eingesehen werden: Drucksache 20/10417