Amtliche Vermessungsleistungen für Grundstücke ab sofort online auf dem Serviceportal Amt24 beantragen

13. Mai 2024

Die amtliche Vermessung eines Grundstücks ist in verschiedenen Situationen notwendig. So bietet bei Grundstückskäufen und -verkäufen eine amtliche Vermessung Rechtssicherheit über die Lage der Grenzen. Bei einem Grundstücksverkauf kann es sein, dass nur ein Teil des Grundstücks verkauft werden soll. Auch in diesem Fall ist eine amtliche Vermessung zur Zerlegung des Flurstücks notwendig. Ein ÖbVI übernimmt ebenfalls die Einmessung eines Gebäudes nach seiner Errichtung, damit das neue Gebäude im Liegenschaftskataster aufgeführt wird. Diese Einmessung ist im Freistaat Sachsen für alle Eigentümer verpflichtend.

Ab sofort können Bürger, Unternehmen und Behörden auf dem sächsischen Serviceportal Amt24 verschiedene amtliche Vermessungsleistungen für Grundstücke online beantragen. Dazu zählen die Vermessung für die Bildung von Flurstücken, die Aufnahme von Gebäuden, die Wiederherstellung von Grenzen und die Sicherung von Grenzmarken. Die gewünschten Katastervermessungen können direkt bei einem der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) ausgelöst werden. Wer zuvor eine Beratung oder Gebührenabschätzung benötigt, kann um eine Kontaktaufnahme bitten oder sich die Vermessungsleistung kalkulieren lassen.

Da es sich bei dem neuen Online-Dienst um Anträge mit Unterschrifts-Erfordernis handelt, identifiziert sich der Nutzer zu Antragsbeginn mit dem elektronischen Personalausweis oder über das Behördenkonto. Anschließend wird das Flurstück, bei dem die Vermessungsleistung durchgeführt werden soll, ausgewählt. Danach wählt man die gewünschte amtliche Vermessungsleistung sowie über eine Karte den ÖbVI aus. Zur Unterstützung ist eine digitale Karte eingebunden, mit welcher der Nutzer mit Hilfe von Zeichenwerkzeugen direkt Grenzpunkte markieren, bei Zerlegungen den gewünschten Grenzverlauf angeben oder Anmerkungen eingetragen kann.

Die Anträge auf Katastervermessung können über die Amt24-Leistungsseiten „Vermessung zur erstmaligen Festlegung von Flurstücksgrenzen, Grundstücksteilung“ und „Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen“ erreicht werden. Zudem können über diese Onlineanträge auch weitere Vermessungsleistungen wie etwa Gebäudeaufmessungen beantragt werden.

Neben dem neuen Antrag auf Katastervermessung sind bereits die Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und die Beantragung der Verschmelzung von Flurstücken online im Serviceportal Amt24 möglich.

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