Änderungen im Bereich des Personenstandswesens mit Auswirkungen auf Online-Dienste
23. Oktober 2023
Die von der Bundesregierung angekündigte Reformation des Namensrechtes und Selbstbestimmungsrechtes nimmt erste Konturen an. Die adressierten Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie im Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag werden direkte Auswirkungen auf bereits verfügbare und in Entwicklung befindliche Online-Dienste im Bereich des Personenstandswesen haben. So werden die entsprechenden Online-Dienste auf die dann geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Vornamens-, Ehenamens- und Geburtsnamensrechtes angepasst werden müssen. So sollen etwa „echte“ Doppelnamen für Ehepaare und Kinder eingeführt, die Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder sowie die Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger erleichtert und geschlechts- oder traditionsangepasste Familiennamen etwa nach sorbischer, friesischer oder dänischer Tradition ermöglicht werden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es darüber hinaus transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie ihre Vornamen ändern zu lassen. Diese Änderungen sollen zukünftig durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt vorgenommen werden können.
Die entsprechenden Gesetzesentwürfe sind hier einsehbar:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0823_Namensrecht.html - Entwurf eines Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332