Abschied vom ausgedruckten Passbild bei Ausweisdokumenten
30. April 2024
Passfotos für Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitels (eAT) und eID-Karten werden ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte, papierbasierte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. Der Weg der Verwaltungsdigitalisierung führt hier zu einem cloudbasierten E-Passfoto. Eine entsprechende Neuerung hat das Bundeskabinett am 27. März 2024 beschlossen. Die Reform muss noch den Bundesrat passieren.
Bürger können sich ab Mai 2025 quasi aussuchen, ob sie das Passfoto für ihr Ausweisdokument bei einem Berufsfotografen im Fotostudio (Dienstleister) oder in der Pass- und Personalausweisbehörde ihrer Stadt/Gemeinde vor Ort erstellen lassen. Zentrales Element sollen dafür in den zuständigen Behörden bereitstehende Fotoautomaten oder Lichtbildaufnahmegeräte sein, welche künftig zusätzlich die Fingerabdrücke und die Unterschrift erfassen und digital an die zuständigen Behörden übermitteln sollen. Der Bürger wird dadurch die Möglichkeit haben, das Passbild vor Ort auf dem zuständigen Amt machen zu lassen.
Bei der Erstellung des Lichtbildes bei einem Berufsfotographen muss dieser das Passfoto verschlüsselt mit einer sicheren Verbindung über einen Cloudanbieter der zuständigen Behörde zukommen lassen. Das digitale Passbild werde dann auch gleich auf seine Biometrie-Tauglichkeit geprüft. Ab Mai kommenden Jahres sollen die Ausweisdokumente zudem direkt mit der Post zugestellt werden können, sofern der Personalausweis- bzw. Passinhaber in Deutschland gemeldet ist. Der Gang zum Einwohnermeldeamt zur Abholung kann damit entfallen. Wer möchte, kann sich zudem per E-Mail eine Erinnerung schicken lassen, bevor ein Ausweisdokument abläuft. Ferner wird die Ausstellung von digital erzeugten Änderungsaufklebern vereinfacht. Die Angabe des Datums und der Unterschrift durch die zuständige Behörde auf den Aufklebern kann in Zukunft entfallen. Auch im Bereich der Datenfelder wird es Veränderungen geben. So soll der akademische Grad (z.B. Doktortitel) künftig in einem neu geschaffenen Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises und im Reisepass eingetragen werden können.
Hintergrund für diese strengen Vorschriften ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente quasi manipuliert werden.
Das Bundesinnenministerium hat die entsprechende Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf enthält Regelungen in technischer, organisatorischer und datenschutzrechtlicher Sicht für die digitale Lichtbilderfassung und -übermittlung.