Gesundheitsleistungen - Bestattung

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht für Verstorbene. Die Bestattung kann als Begräbnis der Leiche in der Erde (Erdbestattung) oder als Einäscherung der Leiche mit anschließender Aufnahme der Asche in einer Urne und anschließender Beisetzung (Feuerbestattung) durchgeführt werden. Die bestattungspflichtige Person hat für die Bestattung zu sorgen. Um eine Sarg- oder Urnenbestattung durchzuführen, ist die Bestattung bei der zuständigen Gemeinde anzumelden und ggf. ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben.

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Leika-Leistungen

  • 99101001107000 Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
  • 99101001038000 Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect
  • Behörden-Client
EfA2

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