Sozialplattform - Bedarf für Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
