Sozialplattform - Bedarf für Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.

  • EfA-Dienste
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99107032017002 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • 99107032017003 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • 99107032017004 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • 99107032017005 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld
  • 99107032017006 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag
  • 99107032017007 Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect

Roll-In-Service

  • Roll-In Dienstleister: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
  • Kontakt: [email protected]